1.    Im Bereich des Gewerbegebietes in Tennenlohe ist eine städtebauliche Gesamtmaßnahme beabsichtigt. Ziel ist die Neuordnung des Gewerbegebietes und die erstmalige Entwicklung von Gewerbeflächen. Der Gewerbestandort Tennenlohe soll gestärkt werden und weitere hochwertige Gewerbebetriebe vor allem auf Baulücken und Reserveflächen angesiedelt werden.

2.    Für den Bereich „Gewerbegebiet Tennenlohe“ sind vorbereitende Untersuchungen nach § 165 (4) BauGB durchzuführen, um Beurteilungsunterlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für einen städtebaulichen Entwicklungsbereich nach § 165 (3) BauGB zu gewinnen.

3.    Der Bereich der vorbereitenden Untersuchungen „Gewerbegebiet Tennenlohe“ ist in einem Lageplan umgrenzt (Anlage 1). Der Plan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

4.    Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung wird auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hingewiesen.

5.    Der Ortsbeirat Tennenlohe ist  über die Vorbereitenden Untersuchungen zu informieren.

6.    Die Beteiligung der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger ist durchzuführen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Gewerbegebiet in Tennenlohe soll neu geordnet und Gewerbeflächen erstmalig entwickelt werden. Das Profil des Gewerbegebietes als Standort für hochwertiges Gewerbe der Forschung, Entwicklung und Hochtechnologie sowie des IT-Bereichs soll geschärft werden.

 

In Erlangen übertrifft die Nachfrage von ansiedlungswilligen Unternehmen das vorhandene Angebot an freien Gewerbegrundstücken bei Weitem. Teilweise sind bereits Unternehmen aufgrund fehlender Erweiterungsflächen aus Erlangen abgewandert. Deshalb sollen dringend benötigte Gewerbegrundstücke entwickelt und dem Grundstücksmarkt zugeführt werden. Weitere hochwertige Gewerbebetriebe sollen im Gewerbegebiet Tennenlohe angesiedelt werden.

 

Die Abwicklung des Verkehrs in Tennenlohe soll entscheidend verbessert werden und die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte gesteigert werden. Durch geeignete Maßnahmen soll zudem eine bessere Orientierung erzielt werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Gesamtmaßnahme „Gewerbegebiet Tennenlohe“ soll mit dem Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach BauGB entwickelt werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Für den Bereich „Gewerbegebiet Tennenlohe“ werden daher Vorbereitende Untersuchungen durchgeführt, um das Vorliegen der Festlegungsvoraussetzungen für einen städtebaulichen Entwicklungsbereich zu ermitteln.

 

Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen werden die öffentlichen Aufgabenträger beteiligt und die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstigen Nutzer ermittelt, um die erforderlichen Beurteilungsunterlagen für die Begründung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs zu gewinnen. Als erster Schritt soll eine öffentliche Informationsveranstaltung in Tennenlohe für Betroffene und Bürger durchgeführt werden.

 

Die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen werden in einem Bericht zusammengefasst.

 

Im Rahmen der Anmeldungen für den Haushalt 2013 werden die ggf. erforderlichen Mittel für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen durch die Verwaltung eingebracht.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind derzeit nicht vorhanden


Anlagen:       

Anlage 1         Bereich der Vorbereitenden Untersuchungen

Anlage 2         Textliche Erläuterung Untersuchungsbedarf und städtebauliche Ziele (März 2012)

Anlage 3         Plandarstellung Untersuchungsbedarf und städtebauliche Ziele (März 2012)