- Für die geplante Kinderkrippe in der Fürther Str. 26a in Erlangen-Bruck werden 21 Krippenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.
- Vorbehaltlich der baurechtlichen Genehmigung wird die Verwaltung beauftragt, für den Betriebsträger Miniclub GbR bei der Regierung von Mittelfranken eine Zuwendung zu den Ausstattungskosten nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 zu beantragen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Ausweitung des Betreuungsangebotes in Bruck für Kinder im Alter von unter drei Jahren
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
- Beantragung der Zuwendung zu den Ausstattungskosten bei der Regierung von Mittelfranken
- jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG
- ggf. jährliche Bezuschussung der Mietkosten
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Bau:
Das Gebäude in der Fürther Str. 26a wurde zuletzt als Anwaltskanzlei genutzt und steht zur Zeit leer. Als Hinterhaus liegt es nicht direkt an der Fürther Straße und hat Zugang zur Regnitz. Die Miniclub GbR plant, dieses Gebäude (EG+OG) anzumieten und anschließend die für eine Krippennutzung erforderlichen Umbauarbeiten durchzuführen. Ein ausreichendes Außengelände ist vorhanden.
Die Baumaßnahmen sind für April und Mai 2012 geplant, so dass die Kinderkrippe voraussichtlich bereits im Juni 2012 den Betrieb aufnehmen kann. Die baurechtliche Genehmigung ist noch nicht erteilt, da verschiedene Sachverhalte noch zu klären sind. Ein Verschieben der grundsätzlichen Entscheidungen im Antrag zu 1 und 2 würde den Beginn des Betriebes in den Herbst verlegen.
Bedarfseinschätzung:
Aus Sicht der Jugendhilfeplanung ergibt sich folgendes Bild:
Gemäß § 24a SGB VIII gilt ab dem 31.08.2013 ein unbedingter
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab Vollendung des 1.
Lebensjahres. Für die Stadt ergibt sich daraus die Verpflichtung, spätestens zu
diesem Zeitpunkt ein bedarfsdeckendes Angebot vorzuhalten. Um einer
wohnortnahen Versorgung mit Betreuungsplätzen gerecht zu werden, wird die Stadt
bei der planerischen Betrachtung in neun verschiedene Planungsbezirke aufgeteilt,
die in sich jeweils eine sozialräumliche Ähnlichkeit aufweisen.
Die Einrichtung ist dieser Aufteilung nach dem Planungsbezirk F zuzurechnen.
Der Planungsbezirk F umfasst den Stadtteil Bruck. Die nördliche Grenze wird
dabei durch die Paul-Gossen-Straße gebildet. Die Anzahl der Kinder im U3-Alter
wird sich nach Aussage der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Abteilung für
Statistik und Stadtforschung in den kommenden Jahren von 335 zum Stichtag
31.12.2012 auf ca. 400 Kinder erhöhen.
In der am 07.04.2011 vom Jugendhilfeausschuss begutachteten und am 26.05.2011
vom Stadtrat beschlossenen Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung für unter
Dreijährige wird für den Planungsbezirk von einer durchschnittlichen
Bedarfsquote von 40% bis 45% ausgegangen. Der Jugendhilfeplanung liegen keine
neueren Informationen vor, die ein Abweichen vor der bislang beschlossenen
Bedarfsplanung geboten erscheinen lassen.
Aktuell können im Planungsbezirk F 71 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von
unter drei Jahren in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sowie in
Kindertagespflegeverhältnissen angeboten werden. Dies entspricht einer
rechnerischen, lokalen Versorgungsquote von 21,2%. Unter Berücksichtigung der
Entwicklungen der Kinderzahlen besteht zur Deckung des lokalen quantitativen
Bedarfs somit noch eine Differenz von ca. 70 bis 85 Plätzen. Können alle
Projekte, die der Projektgruppe Krippenausbau 2013 vorliegen, im geplanten Umfang
realisiert werden, kann diese Differenz vollumfänglich geschlossen werden.
Hierzu trägt die Neuschaffung von 21 Plätzen in der Einrichtung Miniclub
maßgeblich bei.
Aus bedarfsplanerischer Sicht ist die Neuschaffung von 21 Plätzen zur Bereuung
von Kindern im Alter von unter drei Jahren in der Kinderkrippe Miniclub,
Fürther Str. 26a, geeignet, zu einem dem Bedarf angemessenen Angebot an
Betreuungsplätzen vor Ort beizutragen und ist somit zu befürworten.
Kosten und
Finanzierung:
Die Miniclub GbR hat für die Baukosten keine Fördermittel beantragt, um nicht an die 25-jährige Zweckbindungsfrist gebunden zu sein und die Maßnahme schneller realisieren zu können.
Für die Ausstattungskosten soll der Träger die staatliche Pauschale nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 erhalten:
Staatliche Ausstattungskostenförderung |
1.250
€ x 21 Plätze |
26.250,00
€ |
Die verbleibenden Ausstattungskosten werden vom Träger aufgebracht.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Da der Träger sehr kurzfristig auf die Verwaltung zugegangen ist, konnte das
Vorhaben aus zeitlichen Gründen noch nicht in die Priorisierungsliste für den
Krippenausbau aufgenommen werden.
Bei den
Investitionskosten ist die Netto-Belastung für die Stadt Erlangen Null.
Ausgaben: |
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Zuschuss
zu den Ausstattungskosten |
26.250 € |
bei
IP-Nr. 365D.880 |
Betriebskostenbezuschussung
(01.06.2012-31.12.2012) |
ca. 81.700 € |
bei
Sachkonto 530101 |
Betriebskostenbezuschussung
|
ca. 140.000 € |
bei
Sachkonto 530101 |
Mietkostenbezuschussung |
z. Zt. ca. 6.150 € |
bei Sachkonto 530101 |
Mietkostenbezuschussung |
z. Zt. ca. 10.500 € |
bei Sachkonto 530101 |
|
||
Korrespondierende Einnahmen: |
||
Staatlichen
Ausstattungskostenförderung |
26.250 € |
bei
IP-Nr. 365D.610ES |
Staatliche Betriebskostenförderung (01.06.2012-31.12.2012) |
ca. 40.850 € |
bei Sachkonto 414101 |
Staatliche Betriebskostenförderung ab 01.01.2013 (jährlich) |
ca. 70.000 € |
bei Sachkonto 414101 |
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
für Ausstattungskostenförderung sind vorhanden auf IP-Nr. 365D.880
für Betriebskosten- und Mietförderung sind nicht vorhanden; für die Jahre 2012 ff. erfolgt eine ggf. entsprechende Nachmeldung der Verwaltung.
Anlagen: