Betreff
Neuschaffung von 21 Krippenplätzen der Miniclub GbR in Erlangen-Bruck, Fürther Str. 26a, hier: Ausstattungskostenförderung
Vorlage
512/067/2012
Aktenzeichen
IV/512/GSM T. 2362
Art
Beschlussvorlage
  1. Für die geplante Kinderkrippe in der Fürther Str. 26a in Erlangen-Bruck werden 21 Krippenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.

 

  1. Vorbehaltlich der baurechtlichen Genehmigung wird die Verwaltung beauftragt, für den Betriebsträger Miniclub GbR bei der Regierung von Mittelfranken eine Zuwendung zu den Ausstattungskosten nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 zu beantragen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ausweitung des Betreuungsangebotes in Bruck für Kinder im Alter von unter drei Jahren

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

- Beantragung der Zuwendung zu den Ausstattungskosten bei der Regierung von Mittelfranken

- jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG

- ggf. jährliche Bezuschussung der Mietkosten

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Bau:

 

Das Gebäude in der Fürther Str. 26a wurde zuletzt als Anwaltskanzlei genutzt und steht zur Zeit leer. Als Hinterhaus liegt es nicht direkt an der Fürther Straße und hat Zugang zur Regnitz. Die Miniclub GbR plant, dieses Gebäude (EG+OG) anzumieten und anschließend die für eine Krippennutzung erforderlichen Umbauarbeiten durchzuführen. Ein ausreichendes Außengelände ist vorhanden.

 

 

Die Baumaßnahmen sind für April und Mai 2012 geplant, so dass die Kinderkrippe voraussichtlich bereits im Juni 2012 den Betrieb aufnehmen kann. Die baurechtliche Genehmigung ist noch nicht erteilt, da verschiedene Sachverhalte noch zu klären sind. Ein Verschieben der grundsätzlichen Entscheidungen im Antrag zu 1 und 2 würde den Beginn des Betriebes in den Herbst verlegen. 

 

 

Bedarfseinschätzung:

 

Aus Sicht der Jugendhilfeplanung ergibt sich folgendes Bild:

Gemäß § 24a SGB VIII gilt ab dem 31.08.2013 ein unbedingter Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres. Für die Stadt ergibt sich daraus die Verpflichtung, spätestens zu diesem Zeitpunkt ein bedarfsdeckendes Angebot vorzuhalten. Um einer wohnortnahen Versorgung mit Betreuungsplätzen gerecht zu werden, wird die Stadt bei der planerischen Betrachtung in neun verschiedene Planungsbezirke aufgeteilt, die in sich jeweils eine sozialräumliche Ähnlichkeit aufweisen.
Die Einrichtung ist dieser Aufteilung nach dem Planungsbezirk F zuzurechnen. Der Planungsbezirk F umfasst den Stadtteil Bruck. Die nördliche Grenze wird dabei durch die Paul-Gossen-Straße gebildet. Die Anzahl der Kinder im U3-Alter wird sich nach Aussage der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Abteilung für Statistik und Stadtforschung in den kommenden Jahren von 335 zum Stichtag 31.12.2012 auf ca. 400 Kinder erhöhen.
In der am 07.04.2011 vom Jugendhilfeausschuss begutachteten und am 26.05.2011 vom Stadtrat beschlossenen Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige wird für den Planungsbezirk von einer durchschnittlichen Bedarfsquote von 40% bis 45% ausgegangen. Der Jugendhilfeplanung liegen keine neueren Informationen vor, die ein Abweichen vor der bislang beschlossenen Bedarfsplanung geboten erscheinen lassen.
Aktuell können im Planungsbezirk F 71 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sowie in Kindertagespflegeverhältnissen angeboten werden. Dies entspricht einer rechnerischen, lokalen Versorgungsquote von 21,2%. Unter Berücksichtigung der Entwicklungen der Kinderzahlen besteht zur Deckung des lokalen quantitativen Bedarfs somit noch eine Differenz von ca. 70 bis 85 Plätzen. Können alle Projekte, die der Projektgruppe Krippenausbau 2013 vorliegen, im geplanten Umfang realisiert werden, kann diese Differenz vollumfänglich geschlossen werden. Hierzu trägt die Neuschaffung von 21 Plätzen in der Einrichtung Miniclub maßgeblich bei.


Aus bedarfsplanerischer Sicht ist die Neuschaffung von 21 Plätzen zur Bereuung von Kindern im Alter von unter drei Jahren in der Kinderkrippe Miniclub, Fürther Str. 26a, geeignet, zu einem dem Bedarf angemessenen Angebot an Betreuungsplätzen vor Ort beizutragen und ist somit zu befürworten.


Kosten und Finanzierung:

 

Die Miniclub GbR hat für die Baukosten keine Fördermittel beantragt, um nicht an die 25-jährige Zweckbindungsfrist gebunden zu sein und die Maßnahme schneller realisieren zu können.

 

Für die Ausstattungskosten soll der Träger die staatliche Pauschale nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 erhalten:

 

Staatliche Ausstattungskostenförderung

1.250 € x 21 Plätze

26.250,00 €

 

Die verbleibenden Ausstattungskosten werden vom Träger aufgebracht.

 

 

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)


Da der Träger sehr kurzfristig auf die Verwaltung zugegangen ist, konnte das Vorhaben aus zeitlichen Gründen noch nicht in die Priorisierungsliste für den Krippenausbau aufgenommen werden.

Bei den Investitionskosten ist die Netto-Belastung für die Stadt Erlangen Null.

Ausgaben:

Zuschuss zu den Ausstattungskosten

26.250 €

bei IP-Nr. 365D.880

Betriebskostenbezuschussung (01.06.2012-31.12.2012)

ca. 81.700 €

bei Sachkonto 530101

Betriebskostenbezuschussung
ab 01.01.2013 (jährlich)

ca. 140.000 €

bei Sachkonto 530101

Mietkostenbezuschussung
(01.06.2012-31.12.2012)

z. Zt. ca. 6.150 €

bei Sachkonto 530101

Mietkostenbezuschussung
ab 01.01.2013 (jährlich)

z. Zt. ca. 10.500 €

bei Sachkonto 530101

 

Korrespondierende Einnahmen:

Staatlichen Ausstattungskostenförderung

26.250 €

bei IP-Nr. 365D.610ES

Staatliche Betriebskostenförderung (01.06.2012-31.12.2012)

ca. 40.850 €

bei Sachkonto 414101

Staatliche Betriebskostenförderung ab 01.01.2013 (jährlich)

ca. 70.000 €

bei Sachkonto 414101

 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             für Ausstattungskostenförderung sind vorhanden auf IP-Nr. 365D.880     

                   für Betriebskosten- und Mietförderung sind nicht vorhanden; für die Jahre 2012 ff. erfolgt eine ggf. entsprechende Nachmeldung der Verwaltung.


Anlagen: