Betreff
Innenstadtentwicklung Erlangen hier: Richtlinien der Stadt Erlangen zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Projektfonds Aktive Zentren
Vorlage
610.3/036/2012
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Richtlinien der Stadt Erlangen zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Projektfonds Aktive Zentren werden beschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Stadtratsbeschluss vom 29.09.2011 wurde die Verwaltung beauftragt, einen Projektfonds Aktive Zentren nach den Erfordernissen des Städtebauförderungsprogramms IV „Aktive Zentren“ vorzubereiten und einzurichten. Das Programm sieht zur Erreichung seiner Ziele die Einrichtung eines Projektfonds Aktive Zentren vor.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In den Sanierungsgebieten „Nördliche Altstadt“ und „Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz“ soll durch finanzielle Zuschüsse privates Engagement für die Erhaltung und Entwicklung der Erlanger Innenstadt unterstützt werden. Durch einen Projektfonds sollen kleinere Aktionen, Maßnahmen und Projekte angestoßen und umgesetzt und somit die Teilnahme engagierter Innenstadtakteure an der Innenstadtsanierung gestärkt werden. Zugleich eröffnet der Fonds die Möglichkeit, finanzielle Mittel flexibler und lokal angepasster einzusetzen.

Der Projektfonds setzt sich zu 50% aus öffentlichen Finanzmitteln und zu 50% aus privaten Mitteln zusammen.

In der Arbeitsgruppe 5 „Gewerbe und Einzelhandel“ (Teilnehmer siehe Anlage 2) wurden die Richtlinien erarbeitet und am 06.03.2012 in der Lenkungsgruppe Innenstadtentwicklung vorgestellt (vgl. Anlage 1 – wird nach der Lenkungsgruppensitzung nachgereicht).

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nach Beschlussfassung über die Richtlinien der Stadt Erlangen zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Projektfonds Aktive Zentren ist folgender Zeitplan vorgesehen:

 

 

 

 

·         Einrichtung eines Projektbeirates in der 2. Sitzung des Meinungsträgerkreises Innenstadt am 20.03.2012

·         Nach der Wahl des Projektbeirates entscheidet dieser über die Förderung von Maßnahmen aus dem Projektfonds

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   610390/51100061/

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:   1. Richtlinien der Stadt Erlangen zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Projektfonds Aktive Zentren (Anlage 1 wird nach der Lenkungsgruppensitzung nachgereicht)

 

                   2. Teilnehmerliste der AG 5 „Gewerbe und Einzelhandel“