Der
Bau- und Werkausschuss beschließt:
Den Ausführungen in der
Begründung wird zugestimmt. Der vorhandene baulich marode Hochwassersteg, der
parallel zur Fahrradstraße Wöhrmühle im Bereich zwischen der Regnitz und der
Bundesautobahn A73 verläuft, wird gegen einen neuen Hochwassersteg in
Stahlkonstruktion mit Belag aus Blechprofilrosten gemäß Variante 2a ersetzt.
Die erforderlichen Mittel stehen dem Fachamt zur Verfügung.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Herbeiführung der verkehrssicheren Benutzbarkeit unter Beachtung gesamtwirtschaftlicher Aspekte (Folgekosten, Nachhaltigkeit usw.)
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Erneuerung des bestehenden Hochwasserstegs gegen einen Steg aus Stahl mit Belag bzw. Blechprofilrosten
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Leistungen werden gem. VOB öffentlich ausgeschrieben und im Anschluss baulich umgesetzt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
107.000,-
€ |
bei
IPNr.: 541.803 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.803
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Sachbericht
Bei dem Hochwassersteg
handelt es sich um einen reinen Fußgängersteg, der u. a. bei Hochwasser genutzt
wird, um von der Thalermühlstraße zur Wöhrmühle und zu den beiden dort
ansässigen Firmen zu gelangen. Während des Hochwassers im Regnitzgrund ist dies
die einzige Verbindung zur Wöhrmühle. Die Ost-West-Verbindung nach Alterlangen
durch den Regnitzgrund liegt nicht hochwasserfrei und kann damit während dieser
Zeit nicht genutzt werden.
Der ca. 65 m lange
Hochwassersteg Wöhrmühle wurde als dauerhafte Stahlkonstruktion mit Betonbohlen
als Belag mit einer nutzbaren Breite von 1,50 m errichtet. Der Unterbau
besteht aus insgesamt 21 Stützenpaaren mit einem Achsabstand von im
Durchschnitt ca. 3,10 m (siehe Anlage 1).
Bei der gemäß DIN 1076
durchgeführten Hauptprüfung im Jahr 2010 sowie bei den regelmäßig
durchgeführten Begehungen wurde festgestellt, dass die vorhandene
Stahlkonstruktion so massiv geschädigt ist, dass eine Erneuerung des gesamten
Hochwassersteges einschließlich bestehender Treppenanlage erforderlich ist.
Eine Sanierung ist aufgrund der Vielzahl und der Schwere der Schäden nicht
wirtschaftlich vertretbar.
Für
die Erneuerung wurden durch Amt 63 statische Vorberechnungen für folgende
Konstruktionsarten erstellt.
·
Variante 1:
komplett aus Stahlbeton
·
Variante 2:
komplett aus Stahl
o
Variante 2a:
Stahlkonstruktion mit Stahlbelag
o
Variante 2b:
Stahlkonstruktion mit Gussasphaltbelag
o
Variante 2c:
Stahlkonstruktion mit Betonbohlenbelag
o
Variante 2d:
Stahlkonstruktion mit Holzbohlenbelag
o
Variante 2e:
Stahlkonstruktion mit PVC-Bohlenbelag
Variante 1: komplett aus Stahlbeton
Bei
dieser Variante werden sowohl der Unterbau als auch der Überbau aus
Stahlbetonfertigteilen erstellt. Der Achsabstand der einzelnen Pfeiler beträgt
ca. 7,50 m. Die Pfeiler werden als U-Profile mit einer Gesamtbreite von ca.
1,00 m und einem lichten Abstand der beiden Schenkel von ca. 1,75 m gefertigt.
Die
theoretische Nutzungsdauer1) dieses Bauwerks beträgt für den
Unterbau 110 Jahre und für den Überbau 70 Jahre. Gemäß Kostenschätzung ergeben
sich einschließlich der Planungskosten Investitionskosten in Höhe von ca.
112.500 €.
Variante 2:
Bei
dieser Variante werden sowohl der Unterbau als auch der Überbau aus
beschichteten Stahl erstellt. Der Achsabstand der einzelnen Stützenpaare
beträgt ca. 7,50 m. Die Stützenpaare werden aus Rundstahl mit einem Durchmesser
von jeweils ca. 0,10 m erstellt. Aufgrund der bestehenden Stahlkonstruktion
besteht hier generell die Möglichkeit die Lauffläche mit unterschiedlichen
Materialien auszugestalten. Die theoretische Nutzungsdauer1) beträgt
sowohl für den Unterbau als auch für den Überbau 100 Jahre.
Variante 2a: Stahlkonstruktion mit
Belag aus Blechprofilroste
Hierbei
ist vorgesehen, die Lauffläche mit rutschhemmenden Blechprofilrosten
auszulegen. Die Gesamtinvestitionskosten einschl. Planungsleistungen ergeben
sich gemäß Kostenschätzung zu ca. 107.000 €.
Variante
2b: Stahlkonstruktion mit Gussasphaltbelag
Als Belag wird auf die Lauffläche
Gussasphalt als Verschleißschicht aufgebracht. Die Gesamtinvestitionskosten einschl.
Planungsleistungen ergeben sich gemäß Kostenschätzung zu ca. 125.000 €.
Aufgrund der höheren Kosten wird diese Variante nicht weiter verfolgt, da auch
der Gussasphaltbelag gemäß Erfahrungswerten nach ca. 25 Jahren erneuert werden
muss.
Variante
2c: Stahlkonstruktion mit Betonbohlenbelag
Auch
hier wird die gesamte Konstruktion aus Stahl erstellt. Als Belag werden
Betonbohlen eingebaut. Die Gesamtinvestitionskosten einschl. Planungskosten
belaufen sich auf ca. 110.000 €. Auch diese Variante wird nicht weiter verfolgt,
da die Betonbohlen regelmäßig alle ca. 25 – 30 Jahre erneuert werden müssen.
Variante 2d:
Stahlkonstruktion mit Holzbelag
Auch hier wird die gesamte
Konstruktion aus Stahl erstellt. Als Belag werden Holzbohlen eingebaut. Die
Gesamtinvestitionskosten einschl. Planungskosten belaufen sich auf ca. 95.000
€. Allerdings muss hierbei berücksichtigt werden, dass der Holzbelag innerhalb
eines Zeitraumes von 10 – 15 Jahre mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von ca.
14.000 € komplett ausgewechselt und neu beschichtet werden muss. Daher wird
auch diese Variante wegen erhöhtem Unterhaltungsaufwand nicht weiter verfolgt.
Variante
2e: Stahlkonstruktion mit PVC-Belag
Auch hier wird die gesamte
Konstruktion aus Stahl erstellt. Als Belag werden PVC-Bohlen eingebaut. Die
Gesamtinvestitionskosten einschl. Planungskosten belaufen sich auf ca. 110.000
€. Generell ist es möglich, einen Belag aus PVC-Bohlen einzubauen, allerdings bestehen
von Seiten der Verwaltung noch keinerlei Erfahrungen hinsichtlich der
Dauerhaftigkeit. Auch in der Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeträgen
wurde das Material nicht erwähnt. Daher wird empfohlen, diesen Belag nicht zu
verwenden.
Bei
dem Vergleich der Varianten wird deutlich, dass sich keine signifikanten
Unterschiede bei den Herstellungskosten ergeben.
Vorteil der Stahlkonstruktion
mit dem Stützenpaaren liegt in der wesentlich leichteren und schlankeren Bauart
als die der Stahlbetonkonstruktion mit den doch massiven Pfeilern als U-Profil,
die gerade bei Hochwasser auch größere Angriffsflächen für Treibgut bieten. Als
Belag ist ebenfalls Stahl vorgesehen, da diese Blechprofilroste Standardware
sind, die, wenn notwendig, zeitnah ausgewechselt werden können. Zusätzlich kann
mit den Blechprofilrosten auch eine ausreichende Rutschhemmung erreicht werden.
Daher wird
empfohlen den Hochwassersteg als reine Stahlkonstruktion mit Belag aus
Blechprofilroste zu erstellen.
1) Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem
Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz
(Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung – ABBV), Stand: 18.03.2010
Anlagen: Ansichtsfoto Hochwassersteg Wöhrmühlbrücke (Anlage 1)