Betreff
Standsicherheit von baulichen Anlagen
Vorlage
242/193/2012
Aktenzeichen
VI/242-1/LH002
Art
Beschlussvorlage

Der Bau- und Werksausschuss des Stadtrates beschließt, dass die Überprüfung der baulichen Anlagen weiterhin gemäß der Hinweise der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern in der Fassung vom September 2006 erfolgen soll.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Den Gebäudenutzern werden sichere und intakte Gebäude zur Verfügung gestellt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von den in Frage kommenden baulichen Anlagen durch den Eigentümer/ Verfügungsberechtigten sehen ein dreistufiges Verfahren vor:
2.1 Im vierjährigen Turnus Begehung durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten (hier durch die Objektleiterin bzw. den Objektleiter Bauunterhalt)
2.2 Im vierjährigen Turnus Sichtkontrolle durch eine fachkundige Person (z.B. Statiker mit Erfahrung)
2.3 Im zwölfjährigen Turnus eingehende Überprüfung durch eine besonders fachkundige Person (z.B. Statiker mit besonderer Erfahrung)

Betroffene Objekte:
Die Stadt Erlangen besitzt 46 Objekte mit Tragwerken mit einer Stützweite von mehr als 12 Metern in der Zuständigkeit des GME, die wie vorstehend dargestellt, überprüft werden müssen.

Bisheriges Vorgehen:
Im Jahr 2006 erfolgte eine Grobanalyse aller Tragwerke durch den TÜV Rheinland LGA Bautechnik GmbH. Daraufhin mussten bei zwei Objekten die Holzleimbinderdachkonstruktionen saniert werden: Erlanger Musikinstitut, Konzertsaal und Emmy- Noether- Sporthalle.

Im Jahr 2008 wurden die Tragwerke seitens der Objektleiter/in gemäß 2.1 auf zusätzliche Schäden hin besichtigt. Hieraus resultierten zimmermannsmäßige Nachbesserungen der Dachstühle der Adalbert- Stifter- Schule.

In den Jahren 2009/2010 erfolgte die eingehende Überprüfung durch eine besonders fachkundige Person gemäß 2.3, hier TÜV Rheinland LGA Bautechnik GmbH. In diesem Zuge wird ein Baubuch pro Objekt angelegt, das die wichtigsten Daten und Konstruktionszeichnungen der baulichen Anlage enthält.

Im Jahr 2012 werden die Tragwerke seitens der Objektleiter/in gemäß 2.1 auf zusätzliche Schäden hin besichtigt.

Bisherige statische Sanierungsmaßnahmen:
In folgenden Turnhallen mussten die Holznagelbinderkonstruktionen aufgrund von Schwachstellen, Brüchen und Ausbauchungen der Hölzer punktuell nachgebessert werden:
- Grundschule Brucker Lache
- Grundschule Frauenaurach (die Turnhalle wurde inzwischen generalsaniert und das Dachtragwerk wurde erneuert)
- Max- und- Justine- Elsner- Schule
- Sonderpädagogisches Förderzentrum, Stintzingstraße (die Turnhalle mit dem Dachtragwerk wurde inzwischen generalsaniert)
Die Dachtragkonstruktion der Turnhalle der Grundschule Büchenbach und die Deckenkonstruktion der Aula des Christian- Ernst- Gymnasiums wurden zwischenzeitlich statisch saniert.

Weitere notwendige statische Sanierungsmaßnahmen:
Die Turnhalle Tennenlohe mit dem Dachtragwerk muss spätestens im Jahr 2013 generalsaniert werden, da sie ansonsten dann gesperrt werden muss.
In der Turnhalle der - Max- und- Justine- Elsner- Schule müssen weitere Holzverstärkungen wegen von Anfang an bestehender Unterdimensionierung eingebaut werden.

Vorgehen bei Schneefall:
TÜV Rheinland LGA Bautechnik GmbH misst selbstständig tätig werdend die Schneehöhen auf den Dächern der betroffenen Objekte und informiert umgehend das GME über angeordnete notwendige Schneeräumaktionen der Dächer oder über eine notwendige Sperrung von Räumen. Daraufhin lässt das GME auf den Dächern den Schnee räumen bzw. sperrt das GME die Räume oder Hallen und informiert das zuständige Fachamt (z. B. Schulverwaltungsamt, Sportamt, Kultur- und Freizeitamt). Die Fachämter informieren die Gebäudenutzer.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Bearbeitung durch GME, SG Bauunterhalt mit externer Vergabe der Überprüfungsaufträge alle 4 und 12 Jahre

 

4.   Ressourcen

(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

 

Sachkosten:

Alle 4 Jahre durchschnittlich
pro Objekt ca.1.200€
zuzüglich eventuell notwendiger Sanierungsarbeiten

Alle 12 Jahre durchschnittlich
pro Objekt ca. 2.200€
zuzüglich eventuell notwendiger Sanierungsarbeiten

Personalkosten (brutto):

 

Folgekosten:

 

Korrespondierende Einnahmen

 

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

X               sind vorhanden im GME- Budget (für die turnusmäßigen Überprüfungen bei der jeweiligen Objektkostenstelle)

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: