Betreff
Falsches Parken in der Innenstadt - Einführung des Münchener Abschleppmodells, Antrag der Grünen Liste vom 17.05.2011 Nr. 054/2011
Vorlage
321/054/2012
Aktenzeichen
III/32/HRG
Art
Beschlussvorlage

1. Die Ausführungen der Verwaltung, dass das Polizeipräsidium Mittelfranken das Münchener Abschleppmodell nicht einführen wird, werden zur Kenntnis genommen.

 

2. Der Antrag der Grünen Liste vom 17.05.2011 Nr. 054/2011 ist damit als bearbeitet anzusehen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Keine Einführung des Münchener Abschleppmodells im

Bereich des Zeckverbandes KVÜ Großraum Nürnberg.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

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3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

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4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


5. Sachbericht

 

Das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt hatte zum obengenannten Antrag der Grünen Liste im UVPA am 06.12.2011 mit einer Mitteilung zur Kenntnis (MzK) darüber informiert, dass zwischen dem PP Mfr. und Zweckverband KVÜ ein Abstimmungsgespräch erfolgen wird, ob das in München praktizierte „Münchener Abschleppmodell“ in Erlangen bzw. im Gebiet des Zweckverband KVÜ zur Anwendung kommen soll.

Die Verwaltung hatte in dieser MzK dargelegt, dass keine Kommunen bekannt sind, die eigenständig Abschleppmaßnahmen durchführen. Das sog. „Münchener Modell“ erweckt jedoch den Anschein, dass Beschäftigte der Kommunalen Verkehrsüberwachung München eigenständig Fahrzeuge abschleppen lassen; dies ist jedoch nicht der Fall.

Beschäftigte der Münchener Verkehrsüberwachung erteilen zwar Abschleppaufträge an Unternehmen. Einem Abschleppauftrag geht jedoch immer die Entscheidung der Polizei voraus, die aufgrund eines erstellten Fallkataloges nicht vor Ort getroffen werden muss. Die fernmündliche Mitteilung des Parkverstoßes durch den Münchener Überwachungsdienst reicht für die polizeiliche Entscheidung aus. Die sich anschließende Sachbearbeitung des Abschleppvorganges verbleibt wie bisher in der Zuständigkeit der Polizei.  

Das zwischen dem PP Mfr., dem Zweckverband KVÜ und den Verbandsgemeinden am 14.12.2011 erfolgte Abstimmungsgespräch ergab, dass das PP Mfr. nach Abwägung der vorliegenden Erkenntnis gegenwärtig auf die Einführung des „Münchener Modells“ verzichtet.




Anlagen:
        Antrag der Grünen Liste vom 17.05.2011 Nr. 054/2011