Betreff
Eichen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1375, Gem. Erlangen, im Landschaftsschutzgebiet "Eisgrube"
Vorlage
31/152/2012
Aktenzeichen
III/31
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Der Bubenreuther Schäfer hat das Amt für Umweltschutz und Energiefragen, untere Naturschutzbehörde ersucht, sein an der Stadtgrenze zu Bubenreuth liegendes Grundstück aus dem Geltungsbereich der Landschaftsschutzverordnung herauszunehmen, weil die Verwaltung seinen vorausgehenden Antrag auf Fällung bzw. Aufasten von neun Eichen auf dem Schäfereigrundstück abgelehnt hat. Bei einer Bewilligung dieses Antrages würde das behördliche Erlaubnisverfahren für eine Fällung oder einen Rückschnitt der Bäume entfallen.

 

Gründe für die seinerzeitige Ablehnung der Verwaltung waren die zu erwartenden Vitalitätsverluste der Gehölze im Falle eines Aufastens bzw. bei einer Fällung der gänzliche Verlust der Bäume für die Tierwelt und aufgrund des prägenden Charakters auch eine empfindliche Beeinträchtigung des Landschafts- und Ortsbilds an der Stadtgrenze zu Bubenreuth.

 

Der Antragsteller vertritt zudem die Auffassung, dass das Grundstück bereits mit landwirtschaftlichen Gebäuden bebaut ist und daher keine Voraussetzungen für den Status „Landschaftsschutzgebiet“ vorlägen. Hierzu ist anzumerken, dass der Status „Landschaftsschutz„ grundsätzlich mit der Führung eines landwirtschaftlich privilegierten Betriebes (hier: Schäferei) vereinbar ist, insbesondere sind bei der ordnungsgemäßen Ausübung der Landwirtschaft keine betrieblichen Einschränkungen für den Antragsteller gegeben.

 

Zusammenfassend gesehen, überwiegen die öffentlichen Belange des Natur- und Landschaftsschutzes an einem Erhalt der prägenden Eichenreihe deutlich gegenüber den Einzelinteressen des Grundstückseigentümers. Bei der Bewilligung des Antrages würde sich zudem ein Präzedenzfall ergeben. Es ist keine Änderung der Landschaftsschutzkarte veranlasst. Der Antragsteller wird entsprechend verständigt.

 


Anlagen:        keine