Dem Vorhaben wird gemäß Art. 73 BayBO für maximal fünf Jahre zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das
Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
Das Vorhaben liegt innerhalb der
im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 Baugesetzbuch) auf einer Fläche, die
im Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche Universität dargestellt ist und
entspricht den Vorgaben des Flächennutzungsplanes. |
Gebietscharakter: |
Sondergebiet |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
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2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der Parkplatz soll aufgrund des Parkdruckes im Südgelände provisorisch für 5 Jahre angelegt werden. Langfristig soll an dieser Stelle ein Parkhaus errichtet werden. Es bestehen keine Bedenken, den Parkplatz deswegen abweichend von der Stellplatzsatzung (StS) ohne die nach der Satzung erforderlichen Begrünungsmaßnahmen zuzulassen.
Da es sich um eine Waldfläche handelt, ist für die erforderlichen Baumfällungen keine Genehmigung nach den Bestimmungen der Baumschutzverordnung erforderlich. Der vorhandene Waldbestand wird für das Baufeld in Abstimmung mit dem Forstamt Erlangen gerodet und gemäß BayWaldG durch flächengleiche Wiederaufforstung ausgeglichen. Ein Waldstreifen zwischen der Kurt-Schumacher-Straße und dem Parkplatz bleibt bestehen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung: nicht erforderlich.
Anlage: Lageplan