Die Verwaltung wird beauftragt, in den Räumen der
Rathauskantine einen Sozialraum zu erhalten und eine Cafeteria zu schaffen.
Neben dem Betrieb einer Cafeteria ist das Catering im Rathaus sowie im
Kleinen Rathaus sicher zu stellen.
Die Protokollvermerke aus der 5. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses (HFPA) vom 20. Mai 2009, aus der 1. Sitzung des HFPA vom 19. Januar 2011 und aus der 4. Sitzung des Ältestenrates 2011 vom 12. Oktober 2011 sind damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
· Erhalt eines anforderungsgerechten Sozialraumes im Rathaus, insbesondere für die Dienststellen mit Publikumsverkehr
· Einrichtung einer Cafeteria
· Sicherstellung des Caterings im Rathaus sowie im Kleinen Rathaus
· Schaffung multifunktionaler Flächen für Besprechungen und Veranstaltungen
· Bearbeitung des KGSt-Einsparvorschlages 63 - Schließung der Rathauskantine
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
· Suche e i n e s Dienstleisters für den Betrieb der Cafeteria und für das Catering von Sitzungen und Veranstaltungen
Das Vertragsverhältnis mit dem Pächter der Kantine wurde von diesem per 30. April 2012 gekündigt.
Das Catering – vor allem Sitzungs- und Seminarbewirtungen – ist nicht Gegenstand des gekündigten Pachtvertrages. Vereinbarungen sind direkt zwischen dem Caterer und der beauftragenden Dienststelle (z. B. Amt 13, SG 111-AF) zu schließen. Die Cateringleistungen können vom Pächter bis auf Weiteres erbracht werden.
Eine Erweiterung des Angebotes, z. B. in Form von warmen Mahlzeiten, frischem Obst, frisch gepressten Säften oder einer Salattheke wird nicht ausgeschlossen.
· Erstellung eines Umnutzungskonzeptes der Fläche im 6. OG des Rathauses
Die Flächen der Rathauskantine umfassen knapp 290 Quadratmeter.
Im Umnutzungskonzept sollen
- die variable Abtrennung eines Teilbereichs, der als Besprechungs- und Veranstaltungsraum genutzt werden kann
sowie
- die Schaffung alternativer Aufenthaltsbereiche durch Stehtische, Einrichtung einer Lounge-Ecke, etc.
berücksichtigt werden.
3. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Die mangelnde Nachfrage in der Kantine hat zur Folge, dass die Stadt Erlangen jedes Essen, das an Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter verkauft wird, indirekt mit rund 4,50 € subventioniert.
|
Anzahl Tage |
verkaufte Gerichte |
Durchschnitt |
Montag |
51 |
2.611 |
51,2 |
Dienstag |
52 |
2.796 |
53,8 |
Mittwoch |
53 |
2.768 |
52,2 |
Donnerstag |
52 |
2.622 |
50,4 |
gesamt |
208 |
10.797 |
51,9 |
Erhebungszeitraum:
1. Oktober 2009 bis 31. Oktober 2010
Kostenannahme
Einbau Besprechungsraum, Nordseite der Kantine, ca. 60 qm ca. 40.000 €
Planungskosten bei externer Planung ca. 10.000 €
Die Kosten der Möblierung und der
Ausstattung sind ohne Planung
nicht bezifferbar.
Die Kostenannahme ist unverbindlich, da
dieser weder
Raumplanung, Brandschutzplanung noch Haustechnikplanung
zu Grunde liegen.
Einsparungen
bei Umnutzung der Rathauskantine
der Kantine direkt zuordenbare Kosten p. a. ca. - 9.100 €
Haushaltsmittel sind nicht vorhanden!
Anlagen:
Protokollvermerke
aus der
- 5. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses (HFPA) vom 20. Mai 2009
-
1. Sitzung des HFPA vom 19. Januar 2011
-
4. Sitzung des Ältestenrates 2011 vom 12. Oktober 2011