Die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Erlangen für den Seniorenbeirat wird entsprechend dem Entwurf vom 02.01.2012 (s. Anlage) begutachtet bzw. beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Arbeitsabläufe im Seniorenbeirat werden erleichtert.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bei Ausscheiden eines Mitglieds nachrückende Mitglieder werden künftig direkt vom Seniorenbeirat berufen. Dadurch wird das Nachrückverfahren beschleunigt. Es wird klargestellt, dass der oder die Vorsitzende dem Arbeitsausschuss angehört; die sonstige Zusammensetzung des Arbeitsausschusses liegt in der Verantwortung des Seniorenbeirats.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Satzung soll gemäß dem anliegenden Entwurf der Rechtsabteilung vom 02.01.2012 geändert werden.
Anlagen: Satzungsentwurf vom 02.01.2012