Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Erlangen für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungs-Gebührensatzung) (Entwurf vom 21.12.2011, Anlage) wird beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Das Universitätsklinikum weist neuerdings bei Sondernutzungsgebühren darauf hin; dass nach § 4 Abs. 6 der städtischen Gebührensatzung für Sondernutzungen von Einrichtungen der öffentlichen Hand Gebührenfreiheit ganz oder teilweise gewährt werden soll. Die Verwaltung schlägt vor, die Satzung durch einen Satz, entsprechend Art. 4 des Bayerischen Kostengesetzes zu ergänzen, wonach Sondervermögen und die kaufmännisch eingerichteten Staatsbetriebe des Freistaats Bayern, die wirtschaftlichen kommunalen Unternehmen sowie die Unternehmen, die der Abfall- oder Abwasserentsorgung dienen, nicht von der Zahlung der Gebühren befreit sind. Damit wird sicher gestellt, dass Streitigkeiten über die Auslegung der städtischen Satzung vermieden werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Änderung der Satzung.
Haushaltsmittel
X werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Entwurf der Änderungssatzung