Betreff
Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung
Vorlage
30-R/046/2011
Aktenzeichen
III/30-R
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Erlangen für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungs-Gebührensatzung) (Entwurf vom 21.12.2011, Anlage) wird beschlossen. 


1.         Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Universitätsklinikum weist neuerdings bei Sondernutzungsgebühren darauf hin; dass nach § 4 Abs. 6 der städtischen Gebührensatzung  für Sondernutzungen von Einrichtungen der öffentlichen Hand Gebührenfreiheit ganz oder teilweise gewährt werden soll. Die Verwaltung schlägt vor, die Satzung durch einen Satz, entsprechend Art. 4 des Bayerischen Kostengesetzes zu ergänzen, wonach Sondervermögen und die kaufmännisch eingerichteten Staatsbetriebe des Freistaats Bayern, die wirtschaftlichen kommunalen Unternehmen sowie die Unternehmen, die der Abfall- oder Abwasserentsorgung dienen, nicht von der Zahlung der Gebühren befreit sind. Damit wird sicher gestellt, dass Streitigkeiten über die Auslegung der städtischen Satzung vermieden werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Änderung der Satzung.

 

Haushaltsmittel

X               werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Entwurf der Änderungssatzung