Betreff
Änderung der Budgetüberschussregelung
Vorlage
112/047/2011
Aktenzeichen
OBM/ZV/112
Art
Beschlussvorlage

Die Regeln für die Budgetierung werden mit Wirkung ab dem Haushaltsjahr 2012 auf die bis 2009 geltende Fassung zurückgeführt (Änderung der Nr. 1.2.3.a):
„70% der erwirtschafteten Gesamteinsparung fließen an den Haushalt zurück. Die restlichen 30% verbleiben beim Fachamt.“


Die im Rahmen der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen vom Stadtrat beschlossene Änderung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 („80% der erwirtschafteten Gesamteinsparung fließen an den Haushalt zurück. Die restlichen 20% verbleiben beim Fachamt.“) war nur befristet angelegt.

 

Die Budgetregeln werden unter Ziffer 1.2.3.a) wieder auf die vorherigen Rahmenbedingungen zurückgeführt, um den Anreiz für Einsparbemühungen in den Ämtern wieder zu erhöhen.