Betreff
Feuerwehrbeschaffungskartell - Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Albert Ziegler GmbH + Co.KG und Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle
Vorlage
30-R/045/2011
Aktenzeichen
III/30
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Das Bundeskartellamt hat am 10. Februar 2011 gegen drei Feuerwehrfahrzeughersteller – die Albert Ziegler GmbH & Co.KG, die Schlingmann GmbH & Co.KG und die Rosenbauer Gruppe Österreich – Bußgeldbescheide wegen verbotener Preisabsprachen verhängt. Es ist zu vermuten, dass es aufgrund der verbotenen Preisabsprachen bei vielen Kommunen zu erhöhten Beschaffungspreisen gekommen ist und daher Schadenersatzansprüche gegen die Kartellanten bestehen.

Zentrales Problem ist für die Kommunen jedoch die Geltendmachung der Schadenshöhe.

 

Zur Vermeidung unzähliger und mit erheblichen Prozessrisiken behafteter Einzelklagen haben sich die Kommunen auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die Kartellanten mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände verständigt. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich inzwischen mit den Firmen Schlingmann und Rosenbauer auf die Beauftragung eines neutralen Schadensgutachters zur außergerichtlichen Ermittlung der Schadenshöhe verbunden mit einem Konzept zur Schadensregulierung geeinigt. Als vorläufiger Fertigstellungstermin einer ersten Gutachtenfassung wurde der 15. April 2012 abgestimmt.

 

Die Stadt Erlangen hat im Zeitraum, auf den sich die Bußgeldbescheide beziehen, insgesamt drei Feuerwehrfahrzeuge bei den Kartellanten bezogen, zwei davon bei der Albert Ziegler GmbH & Co.KG.

 

Mit Beschluss vom 1.11.2011 hat das Amtsgericht Aalen das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Albert Ziegler GmbH & Co.KG eröffnet. Gemäß dem Beschluss können Gläubiger beim Insolvenzverwalter schriftlich bis zum 27. Dezember 2011 Insolvenzforderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Der Deutsche Städtetag empfiehlt Kommunen, denen durch Kartellabsprachen ggf. ein Schaden entstanden ist, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

 

Da mit einer Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle kein Risiko verbunden ist, wird die Verwaltung der Empfehlung des Deutschen Städtetags folgen. Ob die Anmeldungen von Schadenersatzforderungen zur Insolvenztabelle tatsächlich auch zu einer Befriedigung der Kommunen aus der Insolvenzmasse führen wird, ist allerdings ungewiss. Nach Mitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat der Insolvenzverwalter bereits indirekt erklärt, dass er von Kommunen zur Insolvenztabelle angemeldete Schadensersatzforderungen nicht anerkennen und bestreiten wird. Den Kommunen bleibt in diesem Fall zwar die Möglichkeit, die Feststellung ihrer Schadenersatzforderungen durch Klageerhebung zu betreiben. Dies ist jedoch mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko verbunden. Die kommunalen Spitzenverbände ziehen diesbezüglich Musterverfahren in Erwägung.

 

Der Deutsche Städtetag geht davon aus, dass die übrigen Kartellanten für Schadensersatzansprüche der Kommunen gegen die Albert Ziegler GmbH & Co.KG als Gesamtschuldner haften, so dass möglicherweise von diesen Schadensersatz erlangt werden kann.

 


Anlagen: