Der Jugendhilfeausschuss spricht sich für die Schaffung eines „Betreuten Jugendtreffs Innenstadt“ aus.
Die Verwaltung wird beauftragt, Planungsmittel in Höhe von 50.000 € zum HH 2013 anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Es soll ein pädagogisch betreuter Jugendtreff geschaffen werden. Damit sollen v. a. jüngere Jugendliche erreicht werden. Der dringende Bedarf wurde vom JHA bereits am 20.11.2008 und vom KFA am 19.11.2008 begutachtet.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Das erste Konzept aus dem Jahr 2008 wurde vom Arbeitskreis Innenstadt aktualisiert (siehe unter Pkt.3).
Der Stadtrat möge Planungsmittel in Höhe von 50.000,00 € zum HH 2013 (wieder) zur Verfügung stellen, um das Planungsverfahren fortzusetzen um zu belastbaren Schätzungen der Baukosten zu kommen. Referat VI möge eine Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken einholen, in welchen Umfang durch die Mittel der „Aktive Zentren“ eine Förderung der Baumaßnahmen möglich ist.
3.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Jugendtreff Innenstadt
Stand 11.11.11
Inhaltsverzeichnis
1. Ausgangslage
1.1.
Teilhabe Jugendlicher am öffentlichen Leben
in der Innenstadt
1.2. Fakten
2. Zielgruppengenaues Konzept des FT Innenstadt
3. Ziele – Zusammenfassung
4. Angebote im JT-Innenstadt
5 Ausstattung und Personal
6. Kosten
7. Trägerschaft
1. Ausgangslage
1.1 Teilhabe Jugendlicher am öffentlichen Leben in der Innenstadt
·
Ein wichtiges
Entwicklungsziel der Stadt Erlangen ist der Ausbau der „kinder- und
familienfreundlichen Stadt Erlangen“. Das strukturelle und qualitative Versorgungsangebot für Kinder und Kleinkinder
ist gut entwickelt.
·
Mit 12-14 Jahren
hört aber das „Kind sein“ auf. Die aktive Teilnahme am außerfamiliären Leben
steigt, d.h. die Freizeitgestaltung wird zunehmend außerhalb des Schutzraumes
„Familie“ gestaltet.
·
Jugendliche
suchen dafür einen definierten Sozialraum. Es entstehen Übergangstreffpunkte im
öffentlichen Raum, oft nur als Ausgangspunkt zur eigentlichen Abendgestaltung.
·
Durch
verschiedene strukturelle Maßnahmen (z.B. Innenstadtverordnung mit dem Ziel der
Innenstadtberuhigung) wurden Jugendliche aus dem Freizeitraum Innenstadt in die
äußeren Stadtteile oder den Privatraum verdrängt. Es wird ihnen und ihren
Eltern die Botschaft vermittelt, dass Jugend im öffentlichen Raum der
Innenstadt nicht erwünscht ist.
·
Diese Lücke
speziell für „Jugendliche“ ab ca. 12 J. gilt es aus Gründen eines integrierten
Planungsansatzes bzw. aus pädagogischer Sicht zu schließen.
·
Ein pädagogisch
betreuter Freizeittreff Innenstadt kann
frühzeitig Alternativen zu unerwünschten Formen der Freizeitgestaltung
anbieten. Gleichzeitig kann damit ein Hineinwachsen in eine Jugendszene am
Rande der Innenstadt bzw. in der öffentlichen Wahrnehmung am Rande der
Gesellschaft verhindert werden. Dies hat positive Auswirkungen auf den gesamten
Sozialraum.
1.2 Fakten
·
Kommunale
Pflichtaufgabe nach § 11 SGB VIII (Jugendarbeit)
·
Dies trifft zu
auf die rund 11.000 Jugendlichen und Heranwachsenden, die in Erlangen leben
(Stand: 2010), bei deren Anzahl in den nächsten Jahren auch keine nennenswerten
Veränderungen zu erwarten sind.
·
Im Vergleich zu
anderen Städten ist in Erlangen das Angebot von offener Jugendarbeit stark
unterdurchschnittlich.
·
Gezielte
Primärprävention spart Kosten, insbesondere die später notwendiger Sekundärmaßnahmen. (Vergleiche hierzu die
Empfehlung von Rödl und Partner, an die Stadtverwaltung Erlangen, in den
Bereich der Prävention mehr Geld zu investieren.).
·
Frühzeitige
außerfamiliäre Orientierung der Jugendlichen und die zu beobachtende sinkende
Erziehungsfähigkeit und –Bereitschaft bei Eltern macht familienergänzende
Erziehung zunehmend zu einer wichtigen Sozialisationsinstanz.
·
Speziell in der
Suchtprävention besteht weiterhin Handlungsbedarf. Die Jahresstatistik 2010/11
des HaLT- Projektes Erlangen geht von einer mindestens gleichbleibenden Quote
an alkoholbedingten Klinikeinweisungen aus.
·
Zu diesen und
vielen anderen Themen des Alltags haben junge Menschen Gesprächs- und
Beratungsbedarf. Dieses Beratungsangebot muss zentral erreichbar, stationär, also
selbstbestimmt von den Jugendlichen aufsuchbar, und in der Freizeit der Jugendlichen verfügbar
sein.
·
Andere in
Erlangen bereits bestehende Angebote können diese Lücke nur teilweise
schließen, da sie
o
entweder in
einem speziellen Setting mit anderen Rahmenbedingungen angesiedelt sind (z.B.
Jugendsozialarbeit an Schulen, Jugendclubs, Jugendhaus, etc.),
o
mit einem
anderen speziellen Arbeitsauftrag tätig werden (Streetwork als aufsuchende
Jugendsozialarbeit für Jugendliche, deren zentraler Sozialisationsort der
öffentliche Raum ist und die von den Angeboten anderer Jugendeinrichtungen
nicht erreicht werden.)
o
oder ihr Zugang
zu hoch schwellig, themenzentriert und nur altersbegrenzt nutzbar ist.
(Drogenberatung, Jugendamt)
2. Zielgruppenbeschreibung des JT Innenstadt
·
Zielgruppe des
JT sind die 12 bis 21-Jährigen, mit dem
Schwerpunkt der Jüngeren, da gerade sie das familiäre Umfeld verlassen, um nach
außerfamiliären Andockpunkten, aber auch lebenspraktischer Orientierung zu
suchen.
·
Wichtig ist das
Angebot für die Jugendlichen, die sich hier ohne Konsumzwang aufhalten und
Freizeitangebote wahrnehmen können.
·
Das offene
Begegnungskonzept des JT Innenstadt entspricht dem Freizeitverhalten der
Jugendlichen. Dieses ist geprägt von Spontaneität, Unverbindlichkeit und
Zufallscharakter. (siehe auch die Ergebnisse der JIM-Studie, nach der
„unverbindliche Treffen mit Freunden/Leuten“ neben der medialen
Freizeitgestaltung die hauptsächliche Form der Freizeitgestaltung sind.)
·
Angebote sind
soziale Kontakte und Austausch, Entspannung, sowie die Stress- und
Konfliktregulierung (zentrale Entwicklungsaufgaben der Altersgruppe). Die Art
und Qualität der Freizeitgestaltung steht subjektiv im Mittelpunkt des Lebens
der Jugendlichen, müssen sie doch als Ausgleich für das Pflichten- und
Problem-Management des meist schulischen Alltags funktionieren.
·
Der JT Innenstadt
bietet Raum, Freunde zu treffen. Diese Peergroups haben für Jugendliche
zentrale Bedeutung als selbst gewählte, meist altershomogene Gruppen, die als Experimentierraum
zur eigenen Identitätsentwicklung, als reizvoller Risikoraum für
Grenzerlebnisse, aber auch als Schutzraum in gegenseitiger Verantwortung
betrachtet werden müssen.
·
Der JT Innenstadt
bietet Einzelnen und Gruppen einen feste, und dennoch offene Anlaufstelle. Die
Raumsuche von Jugendlichen gleicht ansonsten einem rastlosen Umherirren, in dem
jede Menge Potential für Vandalismus und Alkoholmissbrauch steckt. Der JT
Innenstadt kann als Endziel der Abendgestaltung, aber auch als Übergangstreffpunkt
genutzt werden.
3. Ziele - Zusammenfassung
- Schaffung von offenen Räumen für Jugendliche im
Innenstadtbereich mit folgenden Parametern:
o
zweckgebunden
und jugendspezifisch
o
legitime
Treffmöglichkeit – „Jugendliche ER-wünscht“
o
transparente
kontinuierliche Strukturen mit festen Öffnungszeiten
o
sozialpädagogische
Betreutung
o
kein Konsumzwang
o
an Bedürfnissen
und Freizeitverhalten junger Menschen orientiert
o
im
Innenstadtbereich
- Anknüpfungspunkt und Dialog ermöglichen zwischen
Jugendlichen, Ämtern, Gruppen und Interessensgruppen
- Jugendliche die bisher keine Angebote angenommen
haben in gebundene/ungebundene Angebote vermitteln.
- Niederschwellige, für junge Menschen attraktive,
Angebote schaffen, die eine Alternative zu den informellen Treffpunkten
darstellen.
- Soziale Infrastruktur für junge Menschen im
Innenstadtbereich schaffen.
- Den Zugang zu Angeboten und Hilfen für junge
Menschen aus sozial benachteiligten Familien ermöglichen und vereinfachen.
4. Angebote im JT-Innenstadt
· Kontinuierliche
„Offene Tür“ an sechs Wochentagen, vor allem in den Nachmit- tags- und (frühen)
Abendstunden;
· Festgelegte Kontaktzeiten zu den Streetworkern, ohne
Terminabsprache, zusätzlich zur aufsuchenden Arbeit;
· Beratung vor Ort durch, z.B. die Drogen- und
Suchtberatung, GGFA, Schuldner- beratung, etc. (‡
Förderung der Kooperation zwischen Jugendtreff und Hilfesys-temen, der Treff
als niederschwellige Schnittstelle);
· Zugang zu Internet, Telefon und Computer zur
Wohnungs-, Arbeits- und Ausbil- dungssuche;
· Informationen über bestehende Freizeit- und
Hilfeangebote;
· Ungestörter Rahmen für Beratung (intime und anonyme
Atmosphäre);
· Möglichkeit der Gruppenarbeit (je nach Wünschen der
Jugendlichen: Vorträge, Workshops, Projekte);
· Jugendferienprogramm in Kooperation mit Kultur- und
Freizeitamt;
· Präventionsprojekte und außerschulische
Bildungsangebote;
· Rückzugs- und Treffmöglichkeit (Kicker, Spielen,
Essensangebot, etc.);
· Stärkung der Eigenverantwortlichkeit von Jugendlichen
durch Mitgestaltung von Räumen und Programm;
· Freizeitaktivitäten (z.B. Erlebnispädagogik,
Freizeiten, Spiele, Discoveranstaltungen im kleinen Rahmen, etc.);
·
Möglichkeit der
selbstständigen Nutzung der Räume durch ehrenamtliche Ju- gendgruppen (z.B.
Jugendparlament, Stadt SMV, Jugendverbände).
5. Ausstattung und Personal
Für den Jugendtreff ist die
Beschäftigung von zwei Sozialpädagogen in Vollzeit erforderlich. Qualifiziertes
Personal (Diplom-Sozialpädagogen oder vergleichbarer Abschluss) ist aufgrund
der wechselnden Besuchergruppen und -strukturen, der besonderen Leistungen für
benachteiligte junge Menschen und der Differenziertheit des pädagogischen
Angebotes sinnvoll und notwendig. Die Personalkosten werden pro Jahr mit rd.
100.000 Euro veranschlagt.
Unterstützung
sollen die beiden Sozialpädagogen durch den Einsatz von Praktikanten und
Honorarkräften erfahren, insbesondere um den Einsatz an den Wochenenden besser
bewältigen zu können.
Der
Jugendtreff muss über eine vielfältige Ausstattung und ausreichende
Programmmittel verfügen, um ein attraktives Angebot entfalten zu können, das
die Jugendlichen anspricht.
Für
die Inneneinrichtung sind daher u. a., Sofas, Tische, Stühle, PC ́s,
AV-Medien, Kickertisch, Tischtennis, Spiele, Turnmatten, Musikanlage,
Discolicht, Kücheneinrichtung, Material für bedürfnisorientierte
Gruppenangebote/Workshops, etc. erforderlich. Die Kosten für die diesbezügliche
Erstausstattung belaufen sich auf rd. 30.000 Euro.
Für
die Durchführung des laufenden Programms sind jährlich mindestens 8.000 Euro
erforderlich. Die laufenden Betriebskosten (Instandhaltung, Heizung, Strom,
etc.) betragen voraussichtlich rd. 20.000 Euro pro Jahr.
6. Kosten
Die
voraussichtlichen Kosten im Überblick:
Baukosten Gesamtgebäude mit Außenanlagen: derzeit
durch viele Unwägbarkeiten nicht
belastbar festzulegen. Durch Wiedereinstieg in die Entwurfsplanung soll Kos- tensicherheit hergestellt werden.
Erstausstattung Einrichtung: 30.000 Euro
Jährliche Personalkosten (bei 1,5 Stellen): 100.000 Euro
Betriebskosten, laufend p. a. 20.000 Euro
Programmkosten Jugendtreff p. a.: 8.000 Euro
7. Trägerschaft
Aufgrund der räumlichen Lage bietet sich eine
Trägerschaft durch das Kulturzentrum E-Werk GmbH an. Dieser ist anerkannter
Träger der Jugendhilfe.
Die Trägerschaft durch das
E-Werk bietet zudem die Möglichkeit, Synergieeffekte zu nutzen. Dies betrifft
vor allem die Overheadkosten in den Bereichen Verwaltung und Haustechnik, die
so aus dem laufenden Budget des E-Werks aufgebracht werden könnten. Aber auch
durch die Mitnutzung der Infrastruktur des E-Werks, wie beispielsweise bei der
Veranstaltungstechnik, bei den Betriebsmitteln und bei den Versicherungen sind
Synergieeffekte zu erzielen, die geringere laufende Kosten ermöglichen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
noch zu ermitteln |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€30.000,00 |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€100.000,00 |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€28.000,00 |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
X sind nicht vorhanden
Anlagen: