Betreff
Schaffung eines Betreuten Jugendtreffs Innenstadt
Vorlage
513/013/2011
Aktenzeichen
IV/51/513/ SOA T.2295
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss spricht sich für die Schaffung eines „Betreuten Jugendtreffs Innenstadt“ aus.

Die Verwaltung wird beauftragt, Planungsmittel in Höhe von 50.000 € zum HH 2013 anzumelden.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Es soll ein pädagogisch betreuter Jugendtreff geschaffen werden. Damit sollen v. a. jüngere Jugendliche erreicht werden. Der dringende Bedarf wurde vom JHA bereits am 20.11.2008 und vom KFA am 19.11.2008 begutachtet.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das erste Konzept aus dem Jahr 2008 wurde vom Arbeitskreis Innenstadt aktualisiert (siehe unter Pkt.3).

Der Stadtrat möge Planungsmittel in Höhe von 50.000,00 € zum HH 2013 (wieder) zur Verfügung stellen, um das Planungsverfahren fortzusetzen um zu belastbaren Schätzungen der Baukosten zu kommen. Referat VI möge eine Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken einholen, in welchen Umfang durch die  Mittel der „Aktive Zentren“ eine Förderung der Baumaßnahmen möglich ist.

 

3.      Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Jugendtreff Innenstadt

Stand 11.11.11

 

Inhaltsverzeichnis

 

1.         Ausgangslage

1.1.           Teilhabe Jugendlicher am öffentlichen Leben in der Innenstadt

1.2.           Fakten

2.          Zielgruppengenaues Konzept des FT Innenstadt  

3.          Ziele – Zusammenfassung

4.       Angebote im JT-Innenstadt

5        Ausstattung und Personal

6.       Kosten

7.       Trägerschaft

 

 

 

 

1.  Ausgangslage

1.1 Teilhabe Jugendlicher am öffentlichen Leben in der Innenstadt

 

·        Ein wichtiges Entwicklungsziel der Stadt Erlangen ist der Ausbau der „kinder- und familienfreundlichen Stadt Erlangen“. Das strukturelle und qualitative  Versorgungsangebot für Kinder und Kleinkinder ist  gut entwickelt.

·        Mit 12-14 Jahren hört aber das „Kind sein“ auf. Die aktive Teilnahme am außerfamiliären Leben steigt, d.h. die Freizeitgestaltung wird zunehmend außerhalb des Schutzraumes „Familie“ gestaltet.

·        Jugendliche suchen dafür einen definierten Sozialraum. Es entstehen Übergangstreffpunkte im öffentlichen Raum, oft nur als Ausgangspunkt zur eigentlichen Abendgestaltung.

·        Durch verschiedene strukturelle Maßnahmen (z.B. Innenstadtverordnung mit dem Ziel der Innenstadtberuhigung) wurden Jugendliche aus dem Freizeitraum Innenstadt in die äußeren Stadtteile oder den Privatraum verdrängt. Es wird ihnen und ihren Eltern die Botschaft vermittelt, dass Jugend im öffentlichen Raum der Innenstadt nicht erwünscht ist.

·        Diese Lücke speziell für „Jugendliche“ ab ca. 12 J. gilt es aus Gründen eines integrierten Planungsansatzes bzw. aus pädagogischer Sicht zu schließen.

·        Ein pädagogisch betreuter Freizeittreff  Innenstadt kann frühzeitig Alternativen zu unerwünschten Formen der Freizeitgestaltung anbieten. Gleichzeitig kann damit ein Hineinwachsen in eine Jugendszene am Rande der Innenstadt bzw. in der öffentlichen Wahrnehmung am Rande der Gesellschaft verhindert werden. Dies hat positive Auswirkungen auf den gesamten Sozialraum.

 

1.2 Fakten

·        Kommunale Pflichtaufgabe nach § 11 SGB VIII (Jugendarbeit)

·        Dies trifft zu auf die rund 11.000 Jugendlichen und Heranwachsenden, die in Erlangen leben (Stand: 2010), bei deren Anzahl in den nächsten Jahren auch keine nennenswerten Veränderungen zu erwarten sind.

·        Im Vergleich zu anderen Städten ist in Erlangen das Angebot von offener Jugendarbeit stark unterdurchschnittlich.

·        Gezielte Primärprävention spart Kosten, insbesondere die später notwendiger  Sekundärmaßnahmen. (Vergleiche hierzu die Empfehlung von Rödl und Partner, an die Stadtverwaltung Erlangen, in den Bereich der Prävention mehr Geld zu investieren.).

·        Frühzeitige außerfamiliäre Orientierung der Jugendlichen und die zu beobachtende sinkende Erziehungsfähigkeit und –Bereitschaft bei Eltern macht familienergänzende Erziehung zunehmend zu einer wichtigen Sozialisationsinstanz.

·        Speziell in der Suchtprävention besteht weiterhin Handlungsbedarf. Die Jahresstatistik 2010/11 des HaLT- Projektes Erlangen geht von einer mindestens gleichbleibenden Quote an alkoholbedingten Klinikeinweisungen aus.

·        Zu diesen und vielen anderen Themen des Alltags haben junge Menschen Gesprächs- und Beratungsbedarf. Dieses Beratungsangebot muss zentral erreichbar, stationär, also selbstbestimmt von den Jugendlichen aufsuchbar, und  in der Freizeit der Jugendlichen verfügbar sein.

·        Andere in Erlangen bereits bestehende Angebote können diese Lücke nur teilweise schließen, da sie

o      entweder in einem speziellen Setting mit anderen Rahmenbedingungen angesiedelt sind (z.B. Jugendsozialarbeit an Schulen, Jugendclubs, Jugendhaus, etc.),

o      mit einem anderen speziellen Arbeitsauftrag tätig werden (Streetwork als aufsuchende Jugendsozialarbeit für Jugendliche, deren zentraler Sozialisationsort der öffentliche Raum ist und die von den Angeboten anderer Jugendeinrichtungen nicht erreicht werden.)

o      oder ihr Zugang zu hoch schwellig, themenzentriert und nur altersbegrenzt nutzbar ist. (Drogenberatung, Jugendamt)

 

2. Zielgruppenbeschreibung des JT Innenstadt

 

·        Zielgruppe des JT  sind die 12 bis 21-Jährigen, mit dem Schwerpunkt der Jüngeren, da gerade sie das familiäre Umfeld verlassen, um nach außerfamiliären Andockpunkten, aber auch lebenspraktischer Orientierung zu suchen.

·        Wichtig ist das Angebot für die Jugendlichen, die sich hier ohne Konsumzwang aufhalten und Freizeitangebote wahrnehmen können.

·        Das offene Begegnungskonzept des JT Innenstadt entspricht dem Freizeitverhalten der Jugendlichen. Dieses ist geprägt von Spontaneität, Unverbindlichkeit und Zufallscharakter. (siehe auch die Ergebnisse der JIM-Studie, nach der „unverbindliche Treffen mit Freunden/Leuten“ neben der medialen Freizeitgestaltung die hauptsächliche Form der Freizeitgestaltung sind.)

·        Angebote sind soziale Kontakte und Austausch, Entspannung, sowie die Stress- und Konfliktregulierung (zentrale Entwicklungsaufgaben der Altersgruppe). Die Art und Qualität der Freizeitgestaltung steht subjektiv im Mittelpunkt des Lebens der Jugendlichen, müssen sie doch als Ausgleich für das Pflichten- und Problem-Management des meist schulischen Alltags funktionieren.

·        Der JT Innenstadt bietet Raum, Freunde zu treffen. Diese Peergroups haben für Jugendliche zentrale Bedeutung als selbst gewählte, meist altershomogene Gruppen, die als Experimentierraum zur eigenen Identitätsentwicklung, als reizvoller Risikoraum für Grenzerlebnisse, aber auch als Schutzraum in gegenseitiger Verantwortung betrachtet werden müssen.

·        Der JT Innenstadt bietet Einzelnen und Gruppen einen feste, und dennoch offene Anlaufstelle. Die Raumsuche von Jugendlichen gleicht ansonsten einem rastlosen Umherirren, in dem jede Menge Potential für Vandalismus und Alkoholmissbrauch steckt. Der JT Innenstadt kann als Endziel der Abendgestaltung, aber auch als Übergangstreffpunkt genutzt werden.

 

3. Ziele - Zusammenfassung

 

  • Schaffung von offenen Räumen für Jugendliche im Innenstadtbereich mit folgenden Parametern:

o       zweckgebunden und jugendspezifisch

o       legitime Treffmöglichkeit – „Jugendliche ER-wünscht“

o       transparente kontinuierliche Strukturen mit festen Öffnungszeiten

o       sozialpädagogische Betreutung

o       kein Konsumzwang

o       an Bedürfnissen und Freizeitverhalten junger Menschen orientiert

o       im Innenstadtbereich

  • Anknüpfungspunkt und Dialog ermöglichen zwischen Jugendlichen, Ämtern, Gruppen und Interessensgruppen
  • Jugendliche die bisher keine Angebote angenommen haben in gebundene/ungebundene Angebote vermitteln.
  • Niederschwellige, für junge Menschen attraktive, Angebote schaffen, die eine Alternative zu den informellen Treffpunkten darstellen.
  • Soziale Infrastruktur für junge Menschen im Innenstadtbereich schaffen.
  • Den Zugang zu Angeboten und Hilfen für junge Menschen aus sozial benachteiligten Familien ermöglichen und vereinfachen.

 

4. Angebote im JT-Innenstadt

 

·    Kontinuierliche „Offene Tür“ an sechs Wochentagen, vor allem in den Nachmit- tags- und (frühen) Abendstunden;

·   Festgelegte Kontaktzeiten zu den Streetworkern, ohne Terminabsprache, zusätzlich zur aufsuchenden Arbeit;

·   Beratung vor Ort durch, z.B. die Drogen- und Suchtberatung, GGFA, Schuldner- beratung, etc. ( Förderung der Kooperation zwischen Jugendtreff und Hilfesys-temen, der Treff als niederschwellige Schnittstelle);

·   Zugang zu Internet, Telefon und Computer zur Wohnungs-, Arbeits- und Ausbil- dungssuche;

·   Informationen über bestehende Freizeit- und Hilfeangebote;

·   Ungestörter Rahmen für Beratung (intime und anonyme Atmosphäre);

·   Möglichkeit der Gruppenarbeit (je nach Wünschen der Jugendlichen: Vorträge, Workshops, Projekte);

·   Jugendferienprogramm in Kooperation mit Kultur- und Freizeitamt;

·   Präventionsprojekte und außerschulische Bildungsangebote;

·   Rückzugs- und Treffmöglichkeit (Kicker, Spielen, Essensangebot, etc.);

·   Stärkung der Eigenverantwortlichkeit von Jugendlichen durch Mitgestaltung von Räumen und Programm;

·   Freizeitaktivitäten (z.B. Erlebnispädagogik, Freizeiten, Spiele, Discoveranstaltungen im kleinen Rahmen, etc.);

·        Möglichkeit der selbstständigen Nutzung der Räume durch ehrenamtliche Ju- gendgruppen (z.B. Jugendparlament, Stadt SMV, Jugendverbände).

 

5. Ausstattung und Personal

 

Für den Jugendtreff ist die Beschäftigung von zwei Sozialpädagogen in Vollzeit erforderlich. Qualifiziertes Personal (Diplom-Sozialpädagogen oder vergleichbarer Abschluss) ist aufgrund der wechselnden Besuchergruppen und -strukturen, der besonderen Leistungen für benachteiligte junge Menschen und der Differenziertheit des pädagogischen Angebotes sinnvoll und notwendig. Die Personalkosten werden pro Jahr mit rd. 100.000 Euro veranschlagt.

 

Unterstützung sollen die beiden Sozialpädagogen durch den Einsatz von Praktikanten und Honorarkräften erfahren, insbesondere um den Einsatz an den Wochenenden besser bewältigen zu können.

Der Jugendtreff muss über eine vielfältige Ausstattung und ausreichende Programmmittel verfügen, um ein attraktives Angebot entfalten zu können, das die Jugendlichen anspricht.

Für die Inneneinrichtung sind daher u. a., Sofas, Tische, Stühle, PC ́s, AV-Medien, Kickertisch, Tischtennis, Spiele, Turnmatten, Musikanlage, Discolicht, Kücheneinrichtung, Material für bedürfnisorientierte Gruppenangebote/Workshops, etc. erforderlich. Die Kosten für die diesbezügliche Erstausstattung belaufen sich auf rd. 30.000 Euro.

Für die Durchführung des laufenden Programms sind jährlich mindestens 8.000 Euro erforderlich. Die laufenden Betriebskosten (Instandhaltung, Heizung, Strom, etc.) betragen voraussichtlich rd. 20.000 Euro pro Jahr.

 

6. Kosten

 

Die voraussichtlichen Kosten im Überblick:

Baukosten Gesamtgebäude mit Außenanlagen: derzeit durch viele Unwägbarkeiten nicht belastbar festzulegen. Durch Wiedereinstieg in die Entwurfsplanung soll Kos- tensicherheit hergestellt werden.

Erstausstattung Einrichtung:                                                    30.000 Euro

Jährliche Personalkosten (bei 1,5 Stellen):                          100.000 Euro

Betriebskosten, laufend p. a.                                                      20.000 Euro

Programmkosten Jugendtreff p. a.:                                              8.000 Euro

 

7. Trägerschaft

 

Aufgrund der räumlichen Lage bietet sich eine Trägerschaft durch das Kulturzentrum E-Werk GmbH an. Dieser ist anerkannter Träger der Jugendhilfe.

 

Die Trägerschaft durch das E-Werk bietet zudem die Möglichkeit, Synergieeffekte zu nutzen. Dies betrifft vor allem die Overheadkosten in den Bereichen Verwaltung und Haustechnik, die so aus dem laufenden Budget des E-Werks aufgebracht werden könnten. Aber auch durch die Mitnutzung der Infrastruktur des E-Werks, wie beispielsweise bei der Veranstaltungstechnik, bei den Betriebsmitteln und bei den Versicherungen sind Synergieeffekte zu erzielen, die geringere laufende Kosten ermöglichen.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

noch zu ermitteln

bei IPNr.:

Sachkosten:

€30.000,00

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

€100.000,00

bei Sachkonto:

Folgekosten

€28.000,00

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

      X               sind nicht vorhanden


Anlagen: