Betreff
Neubau Sporthalle
Vorlage
52/113/2011
Aktenzeichen
I/52/KUG
Art
Beschlussvorlage

Über die nötigen Haushaltsmittel für die weitere Planung in Höhe von 250.000 € wird in den HH-Beratungen entschieden.


1.   Ergebnis/Wirkungen

Die Ermittlung des Bedarfs an Sporthallen für den Schulsport im Erlanger Westen wird vom Schulverwaltungsamt wie folgt aufgezeigt:

Für die Erlanger Schulen wurde im Rahmen der Schulentwicklungsplanung eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Erfasst wurden alle gedeckten Sportanlagen, die dem Schulsport zur Verfügung stehen. Hinzugerechnet wurden dabei auch die Sporthallen, die vom Sportamt verwaltet werden, wie die Friedrich-Sponsel-Halle, die Karl-Heinz-Hiersemann-Halle, die Eurohalle, die Emmy-Noether-Halle und die Egon-von-Stephanie-Halle.

Schulsportflächen fehlen u.a. vor allem im Bereich des Schulzentrums West.

Für das Schulzentrum West stellt sich der Bedarf folgendermaßen dar:

 

 

Bei 114 Sportklassen besteht ein Bedarf von 8 Übungseinheiten.

 

 

Der Bestand für den Schulsport im Schulzentrum West umfasst 6 Übungseinheiten, so dass längerfristig unter Berücksichtigung der Schülerprognose 2 zusätzliche Übungsstätteneinheiten fehlen.

 

 

2.   Fördermöglichkeit

I.      Bezogen auf die Förderung einer Dreifachhalle für den Schulsport mit den Maßen 27 x 45 gilt aktuell ein Kostenrichtwert von 4.529.900 €. Bei einem Fördersatz von zurzeit 37 % für die Stadt Erlangen würde dies einer Förderung von 1.676.063 € entsprechen. Baukosten für die Dreifachhalle, die den Kostenrichtwert übersteigen, gehen zu Lasten der Stadt Erlangen und erhöhen den Eigenanteil.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen

Um den Bedarf an Schulsportflächen sowie den gleichzeitigen Bedarf einer neuen Sporthalle als Spielstätte für den Handballsport nach den Auflagen der Handball Bundesliga (HBL) zu decken, wäre der Neubau einer Sporthalle in Abhängigkeit der Verfügbarkeit der dafür notwendigen finanziellen Mittel eine denkbare Lösung. Die Verwaltung war beauftragt, einen Standort im Stadtwesten hierfür zu finden und nach diversen Kriterien zu bewerten.
Die Ergebnisse der Standortbewertung finden sich in der Anlage „Standortprüfung Schulzentrum West“. In der Anlage „Lageplan Schulzentrum West“ sind denkbare Standorte eingezeichnet.
In der zusammenfassenden Bewertung im Rahmen dieser ersten Grobprüfung durch die beteiligten Ämter (siehe oben) erscheint der Standort „Bezirksklinikum“ sowohl für das Schulzentrum West als Schulsporthallenstandort als auch als Standort einer Schulsporthalle in Verbindung mit der Nutzung als Spielstätte für den Handballsport als geeignet.

Der Standort „Gemeinschaftssportanlage Büchenbach-West (FNP) wird als bedingt geeignet eingeschätzt, da für den Schulsport eine Busbeförderung der Schülerinnen und Schüler notwendig wäre. Hierfür wäre ein dauerhafter finanzieller und zeitlicher Aufwand nicht hinnehmbar.

Der Standort „BSC Erlangen“ wird aus Sicht von Amt 61 für beide Sporthallenvarianten als geeignet eingestuft. Aus sportfachlicher Sicht bestehen hier Bedenken, da zum einen die Verfügbarkeit des Standorts aufgrund von bestehenden Erbpacht- und Mietverträgen nicht vorhanden ist und zum anderen bei gegebenenfalls erfolgreichen Verhandlungen zur Aufhebung dieser Verträge kein Ersatz für dann notwendige Vereinssportflächen bestehen. Aus Sicht des Schulverwaltungsamtes wäre auch hier eine Schülerbeförderung notwendig und folglich mit dauerhaften finanziellen Aufwand verbunden.

Für den Standort „TV 48, südlich Kosbacher Damm“ spräche eine gute Erreichbarkeit für den Schulsport aufgrund der räumlichen Nähe zum Schulzentrum West. Gegen diesen Standort spricht auch hier die Verfügbarkeit, da es sich um ein Grundstück handelt, welches einer vertraglichen Bindung zwischen Sportverein und dem Freistaat Bayern unterliegt. Weiterhin wären auch hier keine Alternativflächen für den Sport vorhanden. Als Standort für eine Spielstätte für den Handballsport ist diese Fläche aufgrund der Verkehrsbelastung ungeeignet.

 

Fazit: Für die oben angeführte Grobprüfung ist es nicht möglich einen aussagefähigen Kostenrahmen vorzulegen. Eingehende Untersuchungen eines eventuellen Neubauvorhabens zur Größe und Ausrichtung, zur Eignung und Zulässigkeit eines Standorts sowie die erforderlichen Schritte zur Schaffung von Baurecht sind verbunden mit der Bereitstellung von Finanzmitteln. Für diese Voruntersuchung für die Machbarkeit zur Grundlagenermittlung werden Finanzmittel in Höhe von 250.000 € (75.000 € Voruntersuchung zur Machbarkeit bis Leistungsphase 1, 25.000 € Baugrundgutachten, Altlasten, 30.000 € Verkehrsgutachten, 50.000 € Infrastrukturgutachten, 25.000 € Rahmenplan, 25.000 € Umweltgutachten, 20.000 € Reserve) benötigt.

 

4.   Ressourcen

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

      X               sind nicht vorhanden


Anlagen:       
1. Standortprüfung Schulzentrum West
2. Lageplan Schulzentrum West