Der Bau- und Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb begutachtet den Wirtschaftsplan 2012.
Der Stadtrat stellt den Wirtschaftsplan 2012 des Entwässerungsbetriebes fest.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen
hinsichtlich Wirtschaftsführung und Rechnungslegung.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Einbringung des
Wirtschaftsplanes 2012 in den BWA sowie Vorlage im StR gemäß § 3
Betriebssatzung i. V. m. § 9 Abs. 2 Betriebssatzung.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Der
vorliegende Wirtschaftsplan 2012 des Entwässerungsbetriebes soll gemäß § 5 Abs.
1 der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (BS-EBE)
in der Sitzung des BWA am 25.10.2011 begutachtet und gemäß § 13 Eigenbetriebsverordnung
Bayer (EBV) i. V. m.
§ 6 Abs. 1 Ziff. 4 BS-EBE in der Sitzung des Stadtrates am 27.10.2011
festgestellt werden.
Wie aus der Übersicht Ziff. 2.1 S. 3 des Wirtschaftsplanes 2012 zu ersehen,
wird für das Wirtschaftsjahr 2012 ein
bilanzieller Jahresgewinn von 31.000 Euro prognostiziert.
Im Einzelnen wird auf die Ansätze im Wirtschaftsplan 2012 verwiesen, welcher
den Mitgliedern der Organe bereits
vorab zugesandt wurde.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes
erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: ---