Betreff
Bewerbung der Stadt Erlangen um den Titel Fairtrade-Stadt
Vorlage
13-2/151/2011
Aktenzeichen
OBM/13/SAQ
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen beteiligt sich an der Kampagne „FairTrade Towns“ und strebt den Titel „Fairtrade-Stadt“ an. Mit dieser Entscheidung beschließt die Stadt Erlangen gleichzeitig als ersten Schritt, dass bei allen Rats- und Ausschusssitzungen sowie im Bereich des Büros des Oberbürgermeisters grundsätzlich Kaffee und ein weiteres Produkt aus Fairem Handel verwendet werden. Die erhöhten Kosten tragen die Verbraucher.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Bereits jetzt erfolgt nach den Vergaberichtlinien der Stadt Erlangen eine Unterstützung des Fairen Handels (s. einstimmiger StR-Beschluss v. 23.02.2006). Auch im Bereich des örtlichen Einzelhandels verfügt die Stadt Erlangen über ein breites Angebot an Verkaufsstätten von Produkten aus Fairem Handel, wie die Bestandsaufnahme von fairlangen.org belegt. Ebenfalls sind der Verwaltung Aktivitäten in Schulen, Vereinen und Kirchengemeinden bekannt, die das Kriterium zur Erlangung des Titels „Fairtrade-Stadt“ erfüllen. Ohne großen Aufwand kann die Vorbildrolle der Stadt Erlangen auch in diesem Bereich nach Innen und Außen begründet werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zur Erlangung des Titels „Fairtrade-Stadt“ verpflichtet sich die Stadt Erlangen weitere Maßnahmen zu ergreifen, damit vier zusätzlich geforderte Kriterien erfüllt werden. Dabei handelt es sich um:

1.         die Bildung einer lokalen Steuerungsgruppe, die auf dem Weg zur „Fairtrade-Stadt“ die Aktivitäten vor Ort koordiniert (ist erfolgt, s.u.),

2.         das Angebot gesiegelter Produkte des Fairen Handels in den lokalen Einzelhandelsgeschäften und den Ausschank von Fairtrade- Produkten in Cafés und Restaurants (ist sichergestellt),

3.         die Verwendung von Fairtrade-Produkten in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen und die Durchführung von Bildungsaktivitäten zum Thema „Fairer Handel“,

4.         die Unterrichtung der örtlichen Medien über alle Aktivitäten auf dem Weg zur „Fairtrade-Stadt“.

 

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Prozess wird gesteuert und geleitet durch eine Steuerungsgruppe, die die Bewerbung vorantreibt. Hierfür sind folgende Mitglieder benannt:

·        Vertreter der Stadtverwaltung (Stabsstelle Agenda 21)

·        Vertreter von Eine-Welt-Initiativen (fairlangen.org; Dritte Welt Laden)

·        Vertreter von kirchlichen Einrichtungen (Dekanate, ELIA-Gemeinde)

·        Vertreter von Handel und Gastronomie in der Stadt (Cafe Bananeira; Contigo fair trade shop)

·        Optional weitere Mitglieder aus den Bereichen Medien, Industrie, Kirchen, Bildung, Nichtregierungsorganisationen, Vereinen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       
Umfrage „Erlangen auf dem Weg zur ,Fairtrade-Stadt“