Die Stadt Erlangen beteiligt sich an der Kampagne „FairTrade Towns“ und strebt den Titel „Fairtrade-Stadt“ an. Mit dieser Entscheidung beschließt die Stadt Erlangen gleichzeitig als ersten Schritt, dass bei allen Rats- und Ausschusssitzungen sowie im Bereich des Büros des Oberbürgermeisters grundsätzlich Kaffee und ein weiteres Produkt aus Fairem Handel verwendet werden. Die erhöhten Kosten tragen die Verbraucher.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Bereits jetzt erfolgt nach den
Vergaberichtlinien der Stadt Erlangen eine Unterstützung des Fairen Handels (s.
einstimmiger StR-Beschluss v. 23.02.2006). Auch im Bereich des örtlichen
Einzelhandels verfügt die Stadt Erlangen über ein breites Angebot an Verkaufsstätten
von Produkten aus Fairem Handel, wie die Bestandsaufnahme von fairlangen.org
belegt. Ebenfalls sind der Verwaltung Aktivitäten in Schulen, Vereinen und
Kirchengemeinden bekannt, die das Kriterium zur Erlangung des Titels
„Fairtrade-Stadt“ erfüllen. Ohne großen Aufwand kann die Vorbildrolle der Stadt
Erlangen auch in diesem Bereich nach Innen und Außen begründet werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Zur Erlangung des Titels
„Fairtrade-Stadt“ verpflichtet sich die Stadt Erlangen weitere Maßnahmen zu
ergreifen, damit vier zusätzlich geforderte Kriterien erfüllt werden. Dabei
handelt es sich um:
1. die Bildung einer lokalen
Steuerungsgruppe, die auf dem Weg zur „Fairtrade-Stadt“ die Aktivitäten vor Ort
koordiniert (ist erfolgt, s.u.),
2. das Angebot gesiegelter Produkte des
Fairen Handels in den lokalen Einzelhandelsgeschäften und den Ausschank von
Fairtrade- Produkten in Cafés und Restaurants (ist sichergestellt),
3. die Verwendung von Fairtrade-Produkten
in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen und die
Durchführung von Bildungsaktivitäten zum Thema „Fairer Handel“,
4. die Unterrichtung der örtlichen Medien
über alle Aktivitäten auf dem Weg zur „Fairtrade-Stadt“.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Der Prozess wird gesteuert und geleitet durch eine
Steuerungsgruppe, die die Bewerbung vorantreibt. Hierfür sind folgende
Mitglieder benannt:
·
Vertreter der Stadtverwaltung (Stabsstelle Agenda 21)
·
Vertreter von Eine-Welt-Initiativen (fairlangen.org; Dritte
Welt Laden)
·
Vertreter von kirchlichen Einrichtungen (Dekanate,
ELIA-Gemeinde)
·
Vertreter von Handel und Gastronomie in der Stadt (Cafe
Bananeira; Contigo fair trade shop)
·
Optional weitere Mitglieder aus den Bereichen Medien,
Industrie, Kirchen, Bildung, Nichtregierungsorganisationen, Vereinen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
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Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Umfrage „Erlangen auf dem Weg zur ,Fairtrade-Stadt“