Betreff
Controllingbericht 10/2011: Umsetzung der Beschlüsse zur Haushaltskonsolidierung 2011 (Rödl + Partner)
Vorlage
112/044/2011
Aktenzeichen
OBM/ZV/112
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


1.Vorgehensweise

 

Mit Beschluss vom 23.03.2011 hat der HFPA das Personal- und Organisationsamt mit dem Controlling zu den Haushaltskonsolidierungsbeschlüsse 2011 (Rödl & Partner) beauftragt. Als Berichtszeitraum wurde ein halbjährlicher Turnus vereinbart.

 

Das Personal- und Organisationsamt legt hiermit den ersten Halbjahresbericht vor. Der Bericht gliedert sich nach den einzelnen Teilkonsolidierungsbeschlüssen. Soweit für das aktuelle Haushaltsjahr bereits Konsolidierungsbeträge festgelegt wurden, gibt der Bericht neben Informationen zum Zeitplan auch den im letzten Haushalt beschlossenen Einsparbetrag und den Grad der Zielerreichung auf der entsprechenden Haushaltskoordinate (Kostenstelle/Kostenträger) wieder. Aunahmsweise abweichende Berechnungsmethoden des Einsparbeitrags werden in den Einzelvorschlägen dargestellt (Maßnahmen Nr. 4, 5, 20 ,21).

 

Die detaillierten Zeitpläne und die Darstellung der finanziellen Wirkungen im Haushalt (betroffeneHaushaltskoordinaten) wurden durch die Fachämter gemeinsam mit der Abteilung Organisation erarbeitet. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde auf den Abdruck der Zeitpläne verzichtet.

 

2. Zusammenfassung der Einsparziele 2011 Gesamtstadt:

Kostenreduzierung im Personalaufwand (Maßnahme 3 und 6) :

Ziel:

423.600 €

Ist (9/2011)

239.764 €

Kostenreduzierung im Sachkostenaufwand (Maßnahmen 19 - 21) :

Ziel:

159.250€

Ist (9/2011)

0 €

Anm.: Wegen der noch nicht vorgenommenen Besetzungen der durch R & P vorgeschlagenen und im HH 2011 beschlossenen neuen Stellen für die oben genannten Maßnahmen (3,0 VZÄ, Grund: fehlende HH-Genehmigung) werden auch bis zu 123.971 € Personalkosten nicht in diese Maßnahmen investiert. Der genaue Betrag ist abhängig von der tatsächlichen Stellenbesetzung.

 

3. Einzelberichte

Amt 11 – Maßnahme Nr. 1 (Reorganisation der Abteilungsgliederung)

1.Beschreibung der Maßnahme
Rödl und Partner hat die Einsparung der Abteilungsleiterplanstelle Abt. 112 mit Ausscheiden des Planstelleninhabers vorgeschlagen und eine Neustrukturierung des Aufgabenbereichs Organisation innerhalb OBM/ZV angeregt.

2.. Zeitplan für die Umsetzungsaktivitäten

Terminplan erstellt:

ü

Umsetzungsaktivitäten im Zeitplan:

ü

 

3. Finanzziel

Der Vorschlag ist 2011 nicht mit einer Zielvorgabe hinterlegt. Mit Einzug der Planstelle zum Haushaltsjahr 2012 wird das amtsbezogene Personalkostenbudget entsprechend der Vorgabe von Rödl und Partner um die vollen Kosten der Planstelle gekürzt.

Amt 11 – Maßnahme Nr. 3 (Kürzung des zbV-Budets)

1.Beschreibung der Maßnahme lt. Rödl und Partner
„Der Stellenplan 2010 der Stadt Erlangen umfasst nicht nur reguläre Stammplanstellen, sondern auch 38 zbV-Stellen, von denen im Zeitpunkt unserer Betrachtung 28 besetzt und 10 über das zentrale Budget finanziert waren.

Das Instrument des zbV-Stellenplans dient u.a. zur Abfederung kurzfristiger Bedarfe, für die Ermöglichung von Beschäftigung bis Stammplanstellen geschaffen werden oder für projektorientierte Stellenbesetzungen. Mit dem Amt 11 besteht Einvernehmen, dass der zielorientierten Nutzung des personalwirtschaftlichen Instruments zbV-Stelle auch noch Rechnung getragen werden kann, wenn das zentrale Budget im Umfang der Finanzierung von drei Planstellenvolumina gekürzt wird. Bei einer Mischkalkulation aus BesGr. A 7 BBesO (27,5 TEUR) und BesGr. A 10 BBesO (35,9 TEUR) entspricht dies einer Kürzung um 95,1 TEUR.“

2. Zeitplan für die Umsetzungsaktivitäten

Terminplan erstellt:

ü

Umsetzungsaktivitäten im Zeitplan:

ü

3. Finanzziel

Kostenreduktion für 2011:

79.300 €

Ergebnis 10/2011

79.300 €

Die Kürzung am zbV-Personalkostenbudget wurde vollständig vorgenommen und eingehalten.

Amt 11 – Maßnahme Nr. 4 (Reduzierung Ausbildung über Bedarf)

1. Beschreibung der Maßnahme lt. Gutachten Rödl & Partner

„Bei der Stadt Erlangen wurden in den Jahren 2006 bis 2010 mit den jährlich begonnenen drei-jährigen Ausbildungszyklen neben der Bedarfsausbildung im Durchschnitt jeweils zehn Ausbildungsverhältnisse über Bedarf begründet. …

Wir empfehlen deshalb, ab dem Ausbildungsjahrgang 2012 die je jährlich begonnenem Ausbildungszyklus über Bedarf angebotenen Ausbildungsverhältnisse um fünf zu reduzieren.“

2. Zeitplan für die Umsetzungsaktivitäten

Terminplan erstellt:

ü

Umsetzungsaktivitäten im Zeitplan:

ü

3. Finanzziele

Für 2011 keine Einsparungen vorgesehen. Die Einsparungen werden im zentralen Personalkostenbudget vorgenommen.

4. Abweichende Form für die Darstellung der Einsparungen

In der Vergangenheit wurden die tatsächlichen Kosten für die Ausbildung über Bedarf nicht über eine eigene Hauhaltskoordinate abgebildet. Da die Zahlen der Ausbildung in den verschiedenen Ausbildungsberufen jedes Jahr unterschiedlich sind, lässt sich über die vorhandenen Gesamtaufwendungen für Ausbildungskosten, nicht schließen, dass eine Verringerung der Kosten allein auf die Reduzierung der Ausbildung über Bedarf zurückzuführen ist. Es sind auch Szenarien mit sinkenden Kosten denkbar, die auf der Tatsache beruhen, dass der Bedarf an Nachwuchskräften insgesamt in einem Jahr gesunken ist.

 

Um die Einsparungen in diesem Bereich sichtbar zu machen, wird in den einzelnen Ausbildungssparten durch das Personal- und Organisationsamt der Kostenrückgang aufgrund Rücknahme der Ausbildung über Bedarf ergänzend in einer Nebenrechnung dargestellt.

 

Amt 11 – Maßnahme Nr. 5 (Einsparung von Büroarbeitsplätzen)

1. Beschreibung der Maßnahme lt. Rödl und Partner

„… Wir empfehlen, durch den flexiblen Einsatz von Teilzeitbeschäftigten (mindestens) 20 Büroarbeitsplätze einzusparen ("desk-sharing").“

2. Zeitplan für die Umsetzungsaktivitäten

Terminplan erstellt:

ü

Umsetzungsaktivitäten im Zeitplan:

ü

3. Finanzziele

Für 2011 sind keine Einsparungen vorgesehen.

4. Abweichende Form für die Darstellung der Einsparungen

Für 2012 und die Folgejahre sind durch desk-sharing 80.000,- € jährlich an Einsparungen zu erzielen. Die von Rödl & Partner ermittelte Einsparsumme in Höhe von 4.000,- € je Büroarbeitsplatz (Basis ist eine pauschalierte Berechnung des Bay. Finanzministeriums) verteilt sich auf diverse Kostenstellen (IT-Kosten, Büromaterial, Einrichtungsgegenstände, Raumkosten etc.). Die betroffenen Kostenstellen verteilen sich sowohl zentral als auch dezentral über nahezu alle Fachämter und das Einsparvolumen kann zum Teil erst mittelfristig in Folge weiterer Umzüge realisiert werden, so dass als Einsparsumme das von Rödl & Partner ermittelte pauschale Volumen von 4.000,- € je tatsächlich geteiltem Büroarbeitsplatz angesetzt wird.

 

 

 

 

Amt 11 – Maßnahme Nr. 6  (Einführung einer 2-monatigen Wiederbesetzungssperre zum 01.03.2011)

1. Beschreibung der Maßnahme

Die Sperre wird durch den Abzug der betreffenden finanziellen Mittel im Personalkostenbudget realisiert. Dem Fachamt steht es frei, die Planstelle trotzdem nahtlos wiederzubesetzen, falls andere budgetierte Finanzmittel dafür zur Verfügung stehen.

2. Zeitplan für die Umsetzungsaktivitäten

Terminplan erstellt:

ü

Umsetzungsaktivitäten im Zeitplan:

ü

3. Finanzziele

Ziel für 2011 (03/11-12/11)

344.300 €

Stand zum 01.10.2011

160.464 €

Zielvorgabe bis 01.10.2011

241.010 €

Aktueller Rückstand

80.546 €

 

Die Einhaltung der Zielvorgabe ist schwer steuerbar, da das Ergebnis allein von der Fluktuation der Beschäftigten abhängig ist. Die Wiederbesetzungssperre ist bislang bis Ende Februar 2012 in dieser Form beschlossen worden. Sollte die Zielvorgabe für 2011 nicht erreicht werden, ergeben sich zu diesem Zeitpunkt Steuerungsmöglichkeiten.

 

Amt 24 – Maßnahme Nr. 8 (Personalreduzierung in Poststelle und Hausdruckerei)

1. Beschreibung der Maßnahme lt. Rödl und Partner

„Im Bereich 243 „Abteilung Infrastruktur und Service" des Amtes für Gebäudemanagement werden vom Sachgebiet Infrastruktur verschiedene Servicefunktionen für die Gesamtverwaltung der Stadt Erlangen erbracht. Im Bereich Druckerei und Telefonvermittlung arbeiten die Mitarbeiter weitgehend aufgabenübergreifend. Für die Druckerei, Poststelle und Telefonservice werden zurzeit 9 VZÄ eingesetzt. Die Poststelle ist außerdem mit der Betreuung (Ausgabe, Organisation und Wartung) des Fuhrparks betraut, zusätzlich fungiert sie als zentrale Beschwerdestelle.

In der Untersuchung wurde vertiefend der Mitarbeitereinsatz in der Poststelle sowie Druckerei geprüft. Grundlage der Erzielung von Effizienzgewinnen ist im kommunalen Vergleich der übergreifende Mitarbeitereinsatz für Poststelle, Fuhrparkbetreuung und Druckerei, durch den kurzfristige Personalausfälle und Auslastungsspitzen besser abgefangen werden können.

In der Analyse ergibt sich ein Personalüberhang von 1,723 VZÄ bezogen auf die Einwohner Erlangens und 1,845 VZÄ bezogen auf die Stellenanzahl in der Stadtverwaltung. Nach Bereinigung der Stellenanteile um zusätzlich anfallende Tätigkeiten (Digitalisierung der Eingangspost/ Beschwerdemanagement/ Entsorgung von sensiblen Abfällen und Druckerpatronen) ergibt sich ein Personalüberhang von 1,07 bzw. 1,2 VZÄ.

Rödl & Partner empfiehlt, die Mitarbeiter zukünftig auch zwischen Druckerei und Poststelle flexibel einzusetzen. Durch das Erzielen von Effizienzgewinnen kann der Personaleinsatz um 1,0 VZÄ verringert werden.

Das Konsolidierungspotenzial aus der Reduzierung des Personaleinsatzes im Bereich Poststelle und Hausdruckerei beträgt 38,4 TEUR, welches ab 2012 in den Potenzialausweis eingeht.“

2. Zeitplan für die Umsetzungsaktivitäten

Aktuell liegt kein Zeitplan vor.

Für die Umsetzung des Vorschlags hat Rödl & Partner unter anderem die weitere schrittweise Einführung eines DMS bei der Stadtverwaltung vorausgesetzt (Effekt: Reduktion der internen Papierpost). Durch die KommunalBit-Gründung und die damit einhergehende notwendige technische Konsolidierung verzögert sich die weitere Einführung des DMS in Erlangen. Wegen der Abgabe der Aufgabe "Kopierer/ Multifunktionsgeräte", die bislang in einer gemeinsamen Kostenstelle mit der Hausdruckerei betrieben wurde, an das KommunalBit, muss in einem ersten Schritt zunächst eine Neustrukturierung des Teilbereichs Hausdruckerei bearbeitet werden.

 

Die bei der Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahme notwendige räumliche Zusammenführung der Bereiche Poststelle und Hausdruckerei kann auf absehbare Zeit nicht realisiert werden.

Der Vorschlag, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bereiche 243-11 Hausdruckerei und Telefonzentrale sowie 243-12 Poststelle in einer gemeinsamen Organisationseinheit unter einer Leitung zusammenzufassen, wurde bereits im Jahr 2001 von der Abteilungsleitung 243 im Rahmen der Rathaussanierung unterbreitet.

Es sollten schon damals eine prozessoptimierte Leistungserstellung unterstützt und Synergien beim Personaleinsatz generiert werden. Die Zusammenlegung zu einem Sachbereich wurde allerdings entgegen dem ausdrücklichen Wunsch und Vorschlag der Dienststelle nicht umgesetzt. 2001 und wie auch in diesem Jahr konnten auch keine Kompromisslösungen im 1. oder 2. Geschoss gefunden werden, da auch hier Fachbereiche mit Publikumsverkehr untergebracht sind

Eine Umsetzung des Vorschlags von Rödl und Partner wäre auch nur durch personelle Fluktuation umsetzbar. Eine personelle Umsetzung der bisherigen Beschäftigten wurde bereits 2011 geprüft, ist jedoch auf absehbare Zeit aufgrund der aktuellen Stellenbesetzungen nicht möglich.

3. Finanzziele

Für 2011 keine Einsparungen vorgesehen.

Amt 40 – Maßnahme Nr. 10

1. Beschreibung der Maßnahme lt. Gutachten Rödl & Partner

„Im Zuge des Ausbaus der Ganztagsbetreuung an Schulen in Erlangen wurde auch das Angebot der Mittagsverpflegung erweitert. Hierfür wurden an viele Schulen Mensen mit dazugehörigen Küchen eingerichtet.  Die Ausgabe von Mahlzeiten erfolgt durch externe Dienstleister, denen die Küchen bisher kostenlos überlassen werden. Außerdem trägt die Stadt Erlangen über das Amt für Gebäudemanagement (GME) einen erheblichen Teil des Personalaufwandes, indem über Verträge mit den Unternehmen, welche mit der Reinigung der jeweiligen Schule beauftragt sind, Zeitanteile für die Ausgabe des Mittagessens, die Bereitstellung und Reinigung des Geschirrs, die Reinigung der Küchen sowie der Mensen bereitgestellt werden.

Die entstehenden Personalaufwendungen werden den Caterern bisher nicht in Rechnung gestellt.

Die Vergabe der Leistungen erfolgt derzeit durch die Schulen, wobei zum großen Teil ein einzelnes Erlanger Unternehmen beauftragt ist.

Durch eine Professionalisierung des Vergabeverfahrens, zum Beispiel über das Schulamt, lassen sich Kostenvorteile erzielen. Dabei könnten die Leistungen vollständig ausgeschrieben werden, so dass die Dienstleister die Kosten für Leistungen der Stadt, welche sie in Anspruch nehmen, zukünftig erstatten müssten.“

2. Zeitplan für die Umsetzungsaktivitäten

Terminplan erstellt:

ü

Umsetzungsaktivitäten im Zeitplan:

ü

3. Finanzziele

Für 2011 sind keine Einsparungen vorgesehen.

Amt 24 – Maßnahme Nr. 12 (Flächenoptimierung in Verwaltungsgebäuden)

1.Beschreibung der Maßnahme lt. Gutachten Rödl & Partner

„.. Die Untersuchung des Gebäudemanagements und der Vorschlag zur Einführung eines Bonus-Malus- Systems sind geeignet, um als Vorbereitung der Einführung des Mieter-Vermieter-Modells einen Anreiz für eine Optimierung der Flächenausnutzung zu schaffen.

Das Modell führt über die Be- bzw. Entlastung der Sachkostenbudgets der Organisationseinheiten unmittelbar zu einem Konsolidierungseffekt. Mittel- bis langfristig wird sich das Potenzial über eine Verringerung der angemieteten Büroflächen und den Umzug von Organisationseinheiten bzw. Teilen in eigene Verwaltungsgebäude der Stadt Erlangen realisieren lassen.

Dabei sollte das Modell in zwei Punkten verändert werden.

Zum einen sollte die Festlegung bei der Bedarfsbemessung, dass jedem Mitarbeiter ein Arbeitsplatz zugerechnet wird, aufgegeben werden. In verschiedenen Ämtern der Stadt Erlangen können Mitarbeiter, die in Teilzeit arbeiten, durch das sogenannte „desk-sharing“ Büroarbeitsplätze gemeinsam nutzen. Eine entsprechende Festlegung seitens des Personalamtes sollte bei der Berechnung des Flächenbedarfs der betreffenden Organisationseinheiten einfließen.

Zum anderen sollte das Bonus-Malus-System um die Bewirtschaftungskosten erweitert werden, um den Anreiz von Raumveränderungen bei den einzelnen Ämter zu steigern. Dabei sollten jedoch die Bewirtschaftungskosten nicht auf Basis des Rathauses, sondern auf Basis der Nebenkosten in der Privatwirtschaft berechnet werden.

Rödl & Partner empfiehlt, das vom Amt 24 vorgeschlagene Bonus-Malus-System mit den genannten Modifikationen zum 01.01.2012 einzuführen. Der Einsparbetrag des Jahres 2012 kann für Umzüge, Umbauten etc. aufgewendet werden. …“

2. Zeitplan für die Umsetzungsaktivitäten

Terminplan erstellt:

ü

Umsetzungsaktivitäten im Zeitplan:

ü

3. Finanzziele

Für 2011 sind keine Einsparungen vorgesehen. Die Kosteneinsparungen sind an folgender Haushaltskoordinate abzulesen:

Kostenstelle 92xxx, Kostenträger 11170024, Kostenartengruppe 52

Amt 50 - Maßnahme Nr. 19 (Ausbau der Unterstützung für obdachlose Menschen)

1.Beschreibung der Maßnahme lt. Gutachten Rödl & Partner

"Die Stadt Erlangen als Ordnungsbehörde ist dazu verpflichtet, obdachlose Menschen unterzubringen. Das Übernachtungsheim Wöhrmühle, der Obdachlosenverein, die Verfügungswohnungen und weitere Bestandteile der aktiven Obdachlosenhilfe dienen dem Sozialamt als Instrumente, mit denen dieser Aufgabe begegnet werden kann. Die Erträge die im Rahmen der Bereitstellung von Verfügungswohnungen erzielt werden, lagen im Jahr 2009 bei rund 559 TEUR. Demgegenüber standen Aufwendungen in Höhe von rund 827 TEUR.
Die in der Stadt Erlangen entwickelten Konzepte zur Wandlung der Obdachlosenverwaltung zur aktivierenden und teilweise begleitenden Beratung stellen eine solide Basis für die Ermöglichung schneller Hilfe dar. Gegenwärtig kann die Vermittlung aus den Wohnungen ausreichend fachlich durch eine sozialpädagogische Fachkraft begleitet werden. Die Vermeidung des Zugangs zu Verfügungswohnungen muss jedoch intensiviert werden. Darüber hinaus wurden die Gebühren für dieses Hilfsangebot zuletzt 2005 erhöht"

2. Zeitplan für die Umsetzungsaktivitäten

Terminplan erstellt:

ü

Umsetzungsaktivitäten im Zeitplan:

s. Finanzziele

 

3. Finanzziele

 

Kostenreduktion für 2011:

7.500 €

Ergebnis 10/2011

0 €

 

 

Aufgrund der späten Haushaltsgenehmigung ist die mit dem Stellenplan 2011 geschaffene neue Planstelle aktuell noch immer unbesetzt. Mit finanziellen Konsolidierungsbeiträgen (für 2011 geplant: 7.500 € beim Produkt Nr. 3154) kann in diesem Jahr nicht mehr gerechnet werden. Amt 50 hat allerdings bereits für dieses Jahr die einzusparenden Mittel aus seinem Sachkostenbudget abgezogen bekommen.

Im Budgetabschluss 2011 wird auf diese Tatsache gesondert hingewiesen und ein Ausgleich des wegen dieser verzögerten Stellenbesetzung entstandenen Fehlbetrages vorgeschlagen.

 

Da Rödl und Partner auch in seinen Konsolidierungszielen eine kontinuierliche Steigerung der Einsparziele für ein Konsolidierungsprojekt mit zusätzlichem Personaleinsatz vorgesehen hat (ansteigende Effizienz der Arbeit der neuen Planstelleninhaber), stimmt Abt. 112 mit den Fachbereichen überein, dass die Konsolidierungsziele 2012 ff. im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012 verringert werden sollten.

 

Amt 51 – Maßnahme Nr. 20 (Verstetigung der Pflegequote)

1.Beschreibung der Maßnahme lt. Gutachten Rödl & Partner

„Die Hilfen nach § 33 SGB VIII-Vollzeitpflegestellen für die Stadt Erlangen eine wichtige Möglichkeit der Umsteuerung kostenintensiver Hilfen außerhalb der Familie dar. Die Koordination des Pflegekinderwesens obliegt der Abteilung 511 des Stadtjugendamtes.

Durch die Bemühungen des Pflegekinderdienstes ausreichend Eltern für Pflegschaften bereitzustellen, konnte im Jahr 2008 eine Pflegequote von rund 54 Prozent erreicht werden.

Um eine Stagnation der Pflegequote auf hohem Niveau zu vermeiden, empfiehlt Rödl & Partner den Pflegekinderdienst um 2,0 VZÄ [Anm. Beschluss Erlangen 1,0 VZÄ] zu verstärken und das Konzept der Heilpädagogischen Sonderpflege fortzuschreiben. Ziel dieser Intensivierung muss sein, mittelfristig eine Pflegequote von rund 65 Prozent erreichen und verstetigen zu können.“

 

2. Zeitplan für die Umsetzungsaktivitäten

Terminplan erstellt:

ü

Umsetzungsaktivitäten im Zeitplan:

s. Finanzziele

 

3. Finanzziele

 

Kostenreduktion für 2011:

79.850 €

Ergebnis 10/2011

0 €

 

Aufgrund der späten Haushaltsgenehmigung ist die mit dem Stellenplan 2011 geschaffene neue Planstelle aktuell noch immer unbesetzt. Mit finanziellen Konsolidierungsbeiträgen (für 2011 geplant: 79.850 € bei der Summe der Kostenträger 36338999 und 36337999) kann in diesem Jahr nicht mehr gerechnet werden. Amt 51 hat allerdings bereits für dieses Jahr die einzusparenden Mittel aus seinem Sachkostenbudget abgezogen bekommen.

Im Budgetabschluss 2011 wird auf diese Tatsache gesondert hingewiesen und ein Ausgleich des wegen dieser verzögerten Stellenbesetzung entstandenen Fehlbetrages vorgeschlagen

 

Da Rödl und Partner auch in seinen Konsolidierungszielen eine kontinuierliche Steigerung der Einsparziele für ein Konsolidierungsprojekt mit zusätzlichem Personaleinsatz vorgesehen hat (ansteigende Effizienz der Arbeit der neuen Planstelleninhaber), stimmt Abt. 112 mit den Fachbereichen überein, dass die Konsolidierungsziele 2012 ff. im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012 verringert werden sollten.

 

 

 

4. Abweichende Form für die Darstellung der Einsparungen

 

Zu den Vorschlägen Nr. 20 und 21 im Bereich der Jugendhilfe wird ergänzend und zur vertiefenden Information auf die JHA-Vorlage (51/048/2011) zum Controlling-Beschluss in der Sitzung vom 13.10.2011 verwiesen.

 

Entsprechend der Haushaltsbeschlüsse 2011 sind die von Rödl und Partner in diesem Vorschlag ermittelten Einsparvolumen nur durch die Schaffung von zusätzlicher personeller Kapazität in der Vermittlung, Qualifizierung und Gewinnung von Pflegefamilien zu realisieren. Der Haushaltsbeschluss 2011 beinhaltete auch die Stellenneuschaffung.

 

Rödl und Partner ist von der Annahme ausgegangen, dass eine Verbesserung der Verhältniszahl „Anzahl der Kinder in Heimen  zu Anzahl der Kindern in Pflegefamilien direkt zu einer Einsparung von Jugendhilfekosten führen wird, welche dann auch im Sachkostenbudget des Jugendamts feststellbar ist.

 

Die Verhältniszahl von Pflegekindern und Heimkindern wird als Pflegequote bezeichnet und ist aus zwei Perspektiven nicht eindeutig:

 

  • Das durch Rödl und Partner aufgegebene Ziel von 65 % Kindern in Pflegefamilien gibt keinen Aufschluss auf die Entwicklung der absoluten Zahl der Fälle im Jugendamt Erlangen.
  • Rödl und Partner ging in der Festlegung der Konsolidierungsvolumen nicht näher auf allgemein zu verzeichnenden Trend der Kostensteigerungen im Bereich der der Hilfen zur Erziehung ein und wie in der Zielanpassung über mehrere Jahre des Konsolidierungsprojektes damit umgegangen werden soll.

 

Daher wird für diesen Bereich ein ergänzender Berichtsteil erstellt, der neben der Entwicklung der Aufwendungen auf dem Kostenträger 36338999 und 36337999 auch mitteilt:

 

-          Bericht der Fallzahlen stationärer Unterbringung (z. B. Heim) und Unterbringung in Pflegefamilien

-          Bericht über die fallunabhängigen Kostensteigerungen in beiden Betreuungsformen (z. B. Pflegesatzsteigerungen)

Anonymisierter Bericht aus der internen Statistik der Erziehungshilfeteams (Abt. 511)

- Anzahl Entscheidungen über die Art der Hilfegewährung im Berichtszeitraum

- durchschnittliches Alter der Kinder/Jugendlichen bei Hilfebeginn

- Gründe, die eine Unterbringung der Kinder/Jugendlichen in Pflegefamilien verhindert

 

Amt 51 – Maßnahme Nr. 21 (Ausbau präventiver Beratungsmaßnahmen in Kindertagesstätten und Familienpädagogischen Einrichtungen)

1.Beschreibung der Maßnahme lt. Gutachten Rödl & Partner

„Im § 16 SGB VIII wird der Begriff der Allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie näher ausgeführt. Der Beratungsbegriff wird in den verschiedenen Aufgabenbereichen Vormundschaft/ Beistandschaft, Allgemeiner Sozialer Dienst / Besonderer Sozialer Dienst, Kindertagesseinrichtungen, Koordinierende Kinderschutzstellen und Städtische Jugend- und Familienberatungsstelle wahrgenommen.

Die übergreifende Zusammenarbeit und die Vernetzung der einzelnen Beratungsangebote findet gegenwärtig nicht flächendeckend, sondern immer wiederkehrend in Projektform statt, obwohl die strukturellen Gegebenheiten im Stadtjugendamt gute Voraussetzungen darstellen.

Damit eine möglichst breite Masse an potenziellem Beratungsklientel erreicht wird, ist es notwendig verschiedene Institutionen in die Intensivierung und Verdichtung des Beratungsansatzes einzubinden. Diese Intensivierung sollte im Bereich der Familienpädagogischen Einrichtungen mit 1,5 VZÄ [Anm. Beschluss Erlangen 1,0 VZÄ], der Kindertageseinrichtungen mit 3,0 VZÄ [Anm. Beschluss Erlangen 1,0 VZÄ]  … erfolgen. …“

 

2. Zeitplan für die Umsetzungsaktivitäten

 

Terminplan erstellt:

ü

Umsetzungsaktivitäten im Zeitplan:

s. Finanzziele

 

3. Finanzziele

 

Kostenreduktion für 2011:

71.900 €

Ergebnis 10/2011

0 €

 

Aufgrund der späten Haushaltsgenehmigung ist die mit dem Stellenplan 2011 geschaffene neue Planstelle aktuell noch immer unbesetzt. Mit finanziellen Konsolidierungsbeiträgen (für 2011 geplant: 71.900 € beim Produkt Nr. 3154) kann in diesem Jahr nicht mehr gerechnet werden. Amt 51 hat allerdings bereits für dieses Jahr die einzusparenden Mittel aus seinem Sachkostenbudget abgezogen bekommen.

Im Budgetabschluss 2011 wird auf diese Tatsache gesondert hingewiesen und ein Ausgleich des wegen dieser verzögerten Stellenbesetzung entstandenen Fehlbetrages vorgeschlagen

 

4. Abweichende Form für die Darstellung der Einsparungen

 

Die im Gutachten von Rödl und Partner genannte Zahl von 41 durch vermehrte Prävention zu vermeidenden Hilfen und die davon ausgehende kalkulierte Haushaltsentlastung lässt sich wegen des partiellen Betrachtungszeitraums (einiger Jahre) und der sehr differenzierten Wirkweisen präventiver Hilfen nicht vollständig im gleichen Haushaltsjahr abbilden. Dies muss auch unseren letztjährigen Beratern bewusst gewesen sein.

 

Eine Evaluationsphase von vier Jahren bezogen auf die finanziellen Effekte ist nicht ausreichend, wenn man insbesondere berücksichtigt, das die Prävention bei jungen Familien und deren kleineren Kindern ansetzt und umgekehrt jedoch die größten Kosten der Jugendhilfe für Fälle im Kindesalter ab 10 Jahren und größer entstehen.

 

Es wird daher vorgeschlagen, im Rahmen des Umsetzungscontrollings folgende Parameter einer halbjährlichen Betrachtung zu unterziehen:

 

aa) Im Bereich der familienpädagogischen Einrichtungen (FAPE):

 

Anonymisierte Statistiken zur Risikoabschätzung und Entwicklungsfortschritten der betreuten Familien aus dem Fachcontrolling

 

Dieses Fachcontrolling war unabhängig von der Ermittlung von Finanzergebnissen für eine Haushaltskonsolidierung zur Einführung vorgesehen und dient der fallbezogenen und einrichtungsbezogenen Risikoabschätzung und Darstellung von Entwicklungsfortschritten bei den beratenen Familien. Aktuell liegen für diesen Bereich noch keine Kennzahlen aus dem Fachcontrolling vor, da sich dieses Berichtswesen noch im Aufbau befindet. Es ist damit zu rechnen, dass erst im übernächsten Controllingbericht Zahlen genannt werden können.

 

Aufgrund dieser fachlich qualitativen Entwicklungen in der familiären Situation der Nutzer einer FAPE werden Amt 51 und Amt 11 ein (fiktives) Berechnungsmodell entwickeln, wie diese positiven Effekte der zusätzlichen Beratung monetär auszudrücken sind.

 

 

 

bb) Im Bereich der Präventivangebote für Kindertagesstätten durch Abt. 513

 

Im diesem Bereich ist eine Evaluation der Konsolidierungsmaßnahme in finanzieller Hinsicht aufgrund der Leistung von Gruppenberatungen nicht möglich.

 

Dem Ausschuss wird halbjährlich ein Auszug aus dem Fachcontrolling mit Fallzahlen und Feedback-Auswertungen vorgelegt.

 


Anlagen:       
Aufstellung