Betreff
Bedarfsanerkennung von 12 Krippenplätzen in der Ev. Kinderkrippe St. Matthäus
Vorlage
512/050/2011
Aktenzeichen
IV/512/BUH T.2753
Art
Beschlussvorlage

In der Kinderkrippe der ev. Kirchengemeinde St. Matthäus, Emil-Kränzlein-Strasse 4 in 91052 Erlangen werden rückwirkend zum 12.09.2011 zwölf Plätze als bedarfsnotwendig anerkannt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Ev. Kirchengemeinde St. Matthäus, Emil-Kränzlein-Strasse 4 in 91052 Erlangen betreibt Am Röthelheim 60 seit dem 12.09.2011 eine Kinderkrippe mit 12 Plätzen. Es handelt sich hier um betriebsnahe Plätze der Firma AREVA.

Die Krippe wird in den umgebauten Räumlichkeiten des Gemeindesaals sowie angrenzenden Räumlichkeiten betrieben und ist als Zwischennutzung bis zur Fertigstellung des geplanten Krippenneubaus der Kirchengemeinde St. Matthäus in der Emil-Kränzlein-Strasse geplant.

Für den Umbau der Räumlichkeiten wurden keine staatlichen oder kommunalen Gelder in Anspruch genommen. Mit der Regierung von Mittelfranken wurde abgeklärt, dass dieses Vorgehen sich nicht förderschädlich auf den geplanten Krippenneubau auswirkt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Rückwirkende Bedarfsanerkennung von 12 Plätzen ab dem 12. September 2011, Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Bezuschussung der laufenden Betriebskosten ab diesem Zeitpunkt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Aus Sicht der Jugendhilfeplanung ergibt sich folgendes Bild:

Die Einrichtung ist im Planungsbezirk G – Röthelheim & Südgelände gelegen. Der Planungsbezirk umfasst das Röthelheimgebiet incl. des Bereiches Röthelheimpark sowie die Gebiete Sebaldus und Rathenau.

Mit Stichtag zum 31.12.2010 lebten 677 Kinder im Alter von unter drei Jahren in diesem Planungsbezirk. Die weitere Entwicklung der Kinderzahlen in diesem Gebiet wird maßgeblich durch den Umstand beeinflusst, dass der kontinuierliche Zuzug junger Familien in den Röthelheimpark inzwischen seinen Höhepunkt überschritten hat. Entsprechend ist ein Absinken der Kinderzahlen dieser Altersstufe in den kommenden Jahren um ca. 10% zu erwarten.

Insgesamt ist für diesen Planungsbezirk von einem im stadtweiten Vergleich deutlich überdurchschnittlichen Bedarf auszugehen. Wesentlichen Anteil daran hat auch die außergewöhnliche Konzentration betriebsnaher Einrichtungen innerhalb dieses Planungsbezirks, die in starkem Maße auch von Kindern genutzt werden, die nicht direkt in diesem Planungsbezirk leben.

Die als Zwischennutzung geplante Neuschaffung von 12 Plätzen ist geeignet, zur Bedarfsdeckung innerhalb des Planungsbezirkes beizutragen. Die Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit ist aus diesem Grund aus Sicht der Jugedhilfeplanung zu befürworten.

 

4.      Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Für die Kinderkrippe St. Matthäus hat die Stadt Erlangen ab dem 12. September 2011 Betriebskostenförderung zu leisten. Für den Zeitraum September bis Dezember 2011 entstehen voraussichtlich 22.000 € Betriebskostenförderung. Ab 2012 muss eine Betriebskostenförderung von ca. 80.000 € für die Kinderkrippe im Haushalt veranschlagt werden. Die Kosten werden zur Hälfte durch den Freistaat Bayern refinanziert.

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

Betriebskosten:

Vom 12.09.2011 – 31.12.2011

Jährlich ab 2012

 

 

22.000,00 €

80.000,00 €

 

bei Sachkonto:530 101

KSt. 512 090

KTr. 365 211 00

Korrespondierende Einnahmen

Betriebskosten:

Vom 12.09.2011 – 31.12.2011

Jährlich ab 2012

 

 

11.000,00 €

40.000,00 €

bei Sachkonto:414 101

KSt. 512 090

KTr. 365 211 00

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden; sofern die Mittel im laufenden Jahr nicht ausreichen, wird eine
                       entsprechende Mittelbereitstellung beantragt. Für die Jahre 2012 ff. erfolgt eine ent
                       sprechende Nachmeldung der Verwaltung.


Anlagen: