Betreff
Vorübergehende Anhebung der vergaberechtlichen Wertgrenzen
Vorlage
30-R/036/2011
Aktenzeichen
III/30
Art
Beschlussvorlage

A: Die Verwaltung wird beauftragt, bei Vergaben hinsichtlich der Wertgrenzen entsprechend den vom Stadtrat beschlossenen Vergaberichtlinien zu verfahren.

 

oder

 

B: Die Verwaltung wird beauftragt, von der Möglichkeit, die vorübergehende Anhebung der vergaberechtlichen Wertgrenzen anlässlich des sog. Konjunkturpakets II bis zum 31.12.2011 zu verlängern, Gebrauch zu machen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Angesichts der Wirtschaftskrise Anfang des Jahres 2009 hatte die Bayerische Staatsregierung den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, befristet bis 31.12.2010, in erheblichem Maße über die bisherigen Wertgrenzen hinaus freihändig zu vergeben bzw. beschränkt auszuschreiben. Ziel war es, mit den gleichzeitig bereitgestellten öffentlichen Geldern möglichst schnell für eine (Wieder-) Belebung der Wirtschaft zu sorgen. Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 26.03.2009 von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

 

Ende 2010 hat die Bayerische Staatsregierung den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, diese erweiterte Wertgrenzenregelung zu verlängern. Da mit der wirtschaftlichen Stabilisierung der Grund für die vergaberechtliche Ausnahmeregelung nicht mehr im bisherigen Umfang vorhanden war, gingen die Ämter 14 und 30 davon aus, dass ein Abweichen von den Wertgrenzen der Vergaberichtlinien nicht mehr erforderlich sei.

 

Es sprachen auch folgende Gründe gegen die Erweiterung der Wertgrenzen:

 

·         Die deutlich erhöhten Wertgrenzen (z.B. 1 Mio. EUR für die beschränkte Ausschreibung von Bauleistungen, 100.000 EUR für Freihändige Vergaben) stellen ein Korruptionsrisiko dar. Mit Kostensteigerungen aufgrund von ungünstigen Ausschreibungsergebnissen wäre zu rechnen.

·         Nicht alle städtischen Vergabestellen wünschen höhere Wertgrenzen. Amt 24 weist darauf hin, dass eine sauber durchgeführte Freihändige Vergabe bzw. Beschränkte Ausschreibung einer Öffentlichen Ausschreibung an Aufwand kaum nachsteht. Bei Freihändigen Vergaben und bei Beschränkten Ausschreibungen muss die Eignung sämtlicher aufzufordernder Firmen überprüft werden, während dies bei Öffentlichen Ausschreibungen nur hinsichtlich des günstigsten Bieters erfolgen muss.

·         Der Freistaat Bayern beabsichtigt, die Erfahrungen aus dem Konjunkturpaket auszuwerten und dies ggf. in eine neue Wertgrenzenregelung, voraussichtlich ab 2012, einfließen zu lassen. Diese neue Regelung würden die Ämter 30 und 14 gerne abwarten.

 

Am 14.04.2011 hat der Stadtrat beschlossen, dass die „Wertgrenzen Konjunkturpaket“ bis zum 30.06.2011 angewendet werden sollen. Dies wurde umgesetzt.
Im Ministerialblatt Nr. 6 vom 29.06.2011 wurde bekannt gemacht, dass die Frist „30. Juni 2011“ ersetzt wird durch „31. Dezember 2011“. Diese Bekanntmachung trat am 29.06.2011 in Kraft, bedürfte aber einer etwaigen Umsetzung durch die städtischen Gremien.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der ständige Wechsel der maßgeblichen Wertgrenzen bei städtischen Vergaben und die dadurch entstehende Verwirrung bei den Dienststellen soll vermieden werden.

 

Die Wertgrenzen der vergangenen Jahre sahen so aus:

·         Bis 2009: Wertgrenzen Vergaberichtlinien;

·         2009-2010: Wertgrenzen Konjunkturpaket;

·         01.01.2011 – 14.04.2011: Wertgrenzen Vergaberichtlinien;

·         15.04.2011 – 30.06.2011: Wertgrenzen Konjunkturpaket;

·         01.07.2011 – 28.07.2011: Wertgrenzen Vergaberichtlinien;

·         29.07.2011 – 31.12.2011: Wertgrenzen Vergaberichtlinien oder Konjunkturpaket

·         Ab 2012: Etwaige neue Regelung durch die Bayerische Staatsregierung?

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Verwaltung schlägt vor es bei den Wertgrenzen der städtischen Vergaberichtlinien derzeit zu belassen (Alternative A), die Umsetzung damit zu vereinfachen und die von der Bay. Staatsregierung in Aussicht gestellte Neuregelung abzuwarten.

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: