Betreff
Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) - Jahresabschluss 2010 - Aufstellung, Behandlung und Offenlegung des Jahresabschlusses 2010 einschl. Lagebericht gem. § 25 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
Vorlage
EBE-B/033/2011
Aktenzeichen
VI/EBE/B/JFA
Art
Beschlussvorlage

Der Bauausschuss/ Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb begutachtet den Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2010.
Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2010 fest und beschließt den bilanziellen Jahresverlust in Höhe von 4,183 Mio. € auf neue Rechnung vorzutragen.
Weiterhin wird die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere

- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen
  hinsichtlich wirtschaftliche Führung und Rechnungslegung

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

- Feststellung des Jahresabschlusses
- Entscheidung über die Gewinnverwendung

- Erteilung der Entlastung

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

- Begutachtung im BWA am 16.06.2011
- Beschluss im RPA am 28.06.2011
- Feststellung des Jahresabschlusses, Entscheidung über die Verwendung des Jahres-
  gewinnes und Erteilung der Entlastung im StR am 30.06.2011

 

Der Jahresabschluss 2010 des EBE wurde von der Werkleitung gemäß § 25 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) im I. Quartal 2011 aufgestellt. Siehe hierzu den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010, in dem der Lagebericht, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Anhang enthalten sind.

 

Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2010 erfolgte gemäß Beschluss des Stadtrates vom 25.11.2010 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, München, in der Zeit vom 07.04.2011 bis 10.05.2011 (mit Unterbrechungen).

 

Der Bestätigungsvermerk wurde für den Jahresabschluss 2010 vollinhaltlich erteilt.

 

Der Jahresabschluss 2010 wird den Mitgliedern des Bauausschusses / Werkausschusses für den Entwässerungsbetrieb gemäß § 9 Abs. 3 S. 1 der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb (BS-EBE) zur Stellungnahme vorgelegt.

 

Die örtliche Rechnungsprüfung wird durch Amt 14 durchgeführt. Der Beschluss des Jahresabschlusses ist im Rechnungsprüfungsausschuss am 28.06.2011 vorgesehen.

 

Der Stadtrat soll gemäß § 9 Abs. 3 S. 2 u. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 5 BS-EBE in der Sitzung am 30.06.2011 den geprüften Jahresabschluss 2010 feststellen und über die Behandlung des Jahresverlustes beschließen.

 

Seitens der Werkleitung wird vorgeschlagen, dass der bilanzielle Jahresverlust des Wirtschaftsjahres 2010 in Höhe von 4,183 Mio. € auf neue Rechnung vorgetragen wird.

 

Des Weiteren soll die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt werden.

 

Die Mitglieder des BWA’s haben einen Bericht über die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 für das Geschäftsjahr 2010 des Wirtschaftsprüfers erhalten.

 

Die Mitglieder des Stadtrates erhalten ein Testatexemplar des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 für das Geschäftsjahr 2010.

 

 

 

4.   Ressourcen
Der Aufwand für die Abschlussprüfung durch den BKPV beträgt rd. 27.000,-- Euro.

 


Anlagen: