Der Bauausschuss/Werkausschuss Entwässerungsbetrieb beschließt den vorgesehenen Ausführungsstandard gemäß DA Bau. Amt 66 wird beauftragt, die Sanierungsmaßnahme im Jahr 2011 durchzuführen. Des Weiteren wird Amt 66 beauftragt, die Neubaumaßnahme abzustimmen, planerisch vorzubereiten und die hierfür erforderlichen HH-Mittel anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Gewährleistung und Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht für die nächsten ca. 2 - 4 Jahre mittels Fräsen und Spurrinnenverfüllung
b) Mittelfristig die Erneuerung in regelkonformer Bauweise mit nachhaltiger Nutzungsdauer
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
a) Kurzfristige
Sanierung der Straße Büchenbacher Damm im Bereich zwischen der östlichen
Abfahrt der A73 und einschließlich des Kreuzungsbereichs Bayernstraße mittels
einer Dünnen Schicht im Kalteinbau (DSK). Dabei werden die bis zu 6,0 cm hohen
Spurrinnenaufwölbungen mittels Feinfräsen beseitigt und die noch vorhandenen
Spurrinnentiefen flächig mittels einer Dünnen Schicht im Kalteinbau verfüllt.
Die Sanierungskosten belaufen sich hierbei auf ca. 40.000,- €.
b) Der
von Amt 66 in Auftrag gegebene Sanierungsvorschlag der LGA Bautechnik GmbH
sieht eine grundlegende Erneuerung vor, was einen kompletten Ausbau aller
vorhandenen Asphaltschichten sowie auch der ungebundenen Schichten über den
gesamten Straßenabschnitt bedeutet. Dies entspricht einem Neubau und kann mit einem
geschätzten Kostenaufwand von ca. 1.250.000,- € beziffert werden. Mit einer
staatlichen Förderung ist hierbei zu rechnen.
Bei
der planerischen Ausarbeitung der grundlegenden Erneuerung werden jedoch auch
alternative Baumethoden, wie z.B. bei anderen Straßenbauverwaltungen bereits
angewandte Recyclingverfahren mit einbezogen.
Amt 66 wird beauftragt die Maßnahme planerisch vorzubereiten und die hierfür erforderlichen HH-Mittel anzumelden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
zu a)
Die Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit werden aus vorhandenen
Mitteln des Ergebnishaushaltes finanziert.
zu b)
Die Maßnahmen für die grundlegende Erneuerung sind Bestandteil des
Investitionsprogramms und der IvP.-Nr. 541.128, der den Gesamtausbau der
Paul-Gossen-Straße zwischen Südkreuzung und Bayernstraße beinhaltet und für den
Mittel in Höhe von 5,55 Mio. € nach 2015 vorgesehen sind.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten:
Neubaumaßnahme |
1.250.000,- € |
bei
IPNr.: 541.128 |
Sachkosten:
kurzfristige Sanierung |
40.000,- € |
bei
Sachkonto: 522102 |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
Verminderung
des Unterhaltsaufwandes |
|
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden im Budget auf
Kst/KTr/Sk 660290/54121066/522102
sind
nicht vorhanden bei IPNr. 541.128
Sachbericht
Die LGA Bautechnik GmbH – Verkehrswegebau
des TÜV Rheinland wurde vom Tiefbauamt beauftragt, die o. g. Straße aufgrund
ihrer gravierenden Schäden zu untersuchen und einen Sanierungsvorschlag zu
unterbreiten.
Basierend auf der angegebenen vorhandenen
Verkehrsbelastung ist der Büchenbacher Damm nach der RSTO 01 in die Bauklasse
II einzuordnen. Bei der durchgeführten Untersuchung und aufgrund des optischen
Erscheinungsbildes der Straße wurde festgestellt, dass der Aufbau der Straße in
keinem Bereich den Anforderungen an diese Bauklasse entspricht. So sind die
vorhandenen Deck- und Binderschichten wesentlich zu gering dimensioniert –ein
notwendiger Einbau neuer Asphaltschichten in der erforderlichen Dicke im
Hocheinbau ist aufgrund der gegebenen Höhenzwangspunkte in diesem Abschnitt
nicht möglich- und die vorhandenen Asphalttragschichten weisen in den meisten
Bereichen extrem hohe Hohlraumgehalte und ebenfalls zu geringe Schichtdicken
auf. Würden diese Mängel der Tragschicht nicht behoben werden sondern nur
wieder überbaut, wäre innerhalb kürzester Zeit mit erneuten Schäden in Form von
Verdrückungen und Spurrillen zu rechnen.
Da die Mittel für eine komplette Erneuerung
kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, müssen zur Gewährleistung der
Verkehrssicherheitsbelange und der Vermeidung von Schadensersatzansprüchen die
gravierenden Fahrbahnunebenheiten und Spurrillen, wenn auch mit geringer
nachhaltiger Wirkung aus Unterhaltsmitteln beseitigt werden.
Anlagen: Übersichts- und Zustandsplan (Stand
2007)
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