Das Vorhaben der DB-Station & Service AG, ein Gebäude für ein neues Reisezentrum u. a. mit Einzelhandels- und Gastronomienutzung am Westausgang der Bahnhofsunterführung zu errichten, kann, wie in der Begründung dargelegt, nicht befürwortet werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Ausgangslage
Anlässlich eines Arbeitsgesprächs am 28.03.2011 in Nürnberg wurde die Verwaltung von der DB Station & Service AG (im Folgenden DB genannt) u. a. über neue Planungen im Bereich des Erlanger Hauptbahnhofes informiert.
Es wurden erste Projektskizzen (Anlage 1) für ein Gebäude der DB am Westausgang der Bahnhofunterführung vorgestellt. Das Gebäude soll nach Aussagen der DB zukünftig das Reisezentrum aufnehmen und der Erweiterung der Mietflächen am Bahnhof dienen. Die DB erklärte, dass die DB-Vertrieb als Mieter das Reisezentrum betreibe. Diese sei bereit die 1a-Lage im Hauptgebäude aufzugeben. Die Flächen stünden dann ebenfalls zur anderweitigen Vermarktung zur Verfügung.
Nach Ansicht der DB, werde die
Attraktivität eines Bahnhofs heute zunehmend am Angebot und der Qualität des
Einzelhandels gemessen. Hier habe Erlangen aus Sicht der DB, gemessen an der
vorhandenen Kundenfrequenz, ein Defizit.
Im geplanten Gebäude plant die DB z.B. die Unterbringung eines Bäckerladens,
einer Spielhalle sowie Räumlichkeiten für einen Fahrradservice. Die
Erreichbarkeit der angestrebten provisorischen Fahrradabstellanlagen im Bereich
der der ehemaligen Kleingärten könne über eine Rampe entlang des Gebäudes
sichergestellt werden.
Von der DB wird eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme angestrebt, da
entsprechende Mittel aktuell vorhanden sind.
Daher ist für die Bahn momentan vorrangig die Klärung der Frage wichtig, ob ein entsprechendes Gebäude aus Sicht der
Stadt gebaut werden kann.
Über die Gestaltung des Gebäudes hat bisher keine Abstimmung stattgefunden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Das Vorhaben der Bahn ist insbesondere aus
folgenden Gründen abzulehnen:
Das
unter Denkmalschutz stehende Bahnhofsgebäude mit der Lage in der Innenstadt ist
die signifikante Adresse bzw. das Empfangsgebäude für die Bahnkunden. Dies
belegt auch die zu beobachtende hohe Frequenz der Reisenden vor und in dem
Bahnhofsgebäude und die attraktive Verbindung mit den ÖPNV-Bushaltestellen.
Eine Verlegung des Reisezentrums steht im Widerspruch zu der städtebaulichen
Situation und der Funktion des Bahnhofsgebäudes. Generell erwartet der
Bahnkunde das Reisezentrum im Empfangsgebäude eines Hauptbahnhofes und nicht an
einem rückwärtigen Zugang zu den Bahngleisen, zumal die Bahnreisenden
überwiegend den Ostzugang zum Bahnhof nutzen.
Die
Stadt hat bei der damaligen Sanierung und dem Umbau des Bahnhofs mit Kosten von
insgesamt ca. 10,5 Mio einen beträchtlichen Finanzierungsanteil von 4,8 Mio DM
übernommen und die Deutsche Bundesbahn beteiligte sich mit 2,2 Mio DM. Bei der
Beteiligung ging die Stadt allerdings davon aus, dass das Bahnhofsgebäude mit
Reisezentrum erhalten bleibt und weiterhin so genutzt wird und nicht von der
Bahn ausschließlich für kommerzielle Nutzungen zweckentfremdet und verwertet
wird. Dies war auch nicht Zweck der damals gewährten Förderung von Bund und
Land.
Das
von der Bahn geplante Gebäude liegt auf der von der Stadt favorisierten Trasse
für eine zukünftige Stadtumlandbahn (StUB) (Anlage 2). Bei Errichtung des
Gebäudes wäre eine Realisierung der Stadtumlandbahn in diesem Bereich nicht
mehr möglich bzw. wesentlich erschwert.
Im
Bereich des Westzugangs des Bahnhofs waren zeitweise 1 bzw. 2 Verkaufswagen
aufgestellt. Damit der Zugang zur Bahnunterführung und zu den
Fahrradstellplätzen auf der Westseite nicht verstellt wird, wurde mit der Bahn
in einem früheren Gespräch erörtert, ggf. einen Verkaufskiosk oder die
Verkaufswagen in dem gegenüberliegenden Böschungsbereich unterzubringen. Eine
solche Lösung, die ausschließlich der Versorgung mit Reiseproviant dient, ist
nach wie vor denkbar.
Auch
wenn für die Zulässigkeit von Bahnanlagen besondere planungsrechtliche
Vorschriften gelten, wird die Stadt, soweit sie die rechtlichen Möglichkeiten
hat, das von der Bahn vorgeschlagene Vorhaben ablehnen.
So
sind z. B. Einzelhandelsbetriebe, die nicht in erster Linie dem Reisebedarf
dienen oder Spielhallen keine Eisenbahnbetriebsanlagen. Die Genehmigungsbehörde
ist in diesen Fällen das
3. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 Projektskizze der DB (Erdgeschoss)
Anlage
2 Plan der von der Stadt Erlangen favorisierten StUB-Trasse mit schemati
scher Darstellung des geplanten Gebäudes der DB
Anlage 3 Skizzenhafte Darstellung eines möglichen Abstimmungsergebnisses