Der Fraktionsantrag 031/2011 der Stadtratsfraktion Grüne Liste soll ab 2012 umgesetzt werden.
Die notwendigen Finanzmittel für die Finanzplanjahre 2012 ff. sind bei Referat II zum Haushalt an- bzw. nachzumelden.
Der Fraktionsantrag 031/2011 der Stadtratsfraktion Grüne Liste ist erledigt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Ökologisch und ökonomisch vertretbarer Bezug von Strom
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der Stromverbrauch in städtischen Einrichtungen und Gebäuden wird vollständig mit einem Naturstromangebot der EStW gedeckt.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die EStW bieten der Stadt Erlangen Ökostrom auf der Basis von RECS-Zertifikaten an. Neben der Förderung regenerativer Energien dient das Renewable Energy Certificate System europaweit als Herkunftsnachweissystem für Strom aus erneuerbaren Energiequellen. RECS-Zertifikate ermöglichen es den Stadtwerken, konventionell erzeugten Strom als Ökostrom zu deklarieren.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
In den Schulen bezieht das GME bereits Öko-Strom. Die Mehrkosten belaufen sich derzeit auf knapp 5.000 €. Wird für die anderen städtischen Gebäuden und Einrichtungen ebenfalls Naturstrom bezogen, entstehen auf Basis des Angebotes der EStW vom 20. April 2011 folgende Mehrkosten:
Lieferung
von 100% Ökostrom auf Basis von Zertifikaten TÜV-Süd (Erzeugung EE)
Herkunft Wasserkraft Schweiz (EECS Herkunftsnachweise)
- für vom GME bewirtschaftete Objekte 10.500 €
- für Objekte, die von anderen
Dienststellen (Eigenbetriebe, Amt 66)
bewirtschaftet werden
- ohne Straßenbeleuchtung und Verkehrssignalanlagen - 10.000 €
Mehrkosten gesamt 20.500 €
o d e r
Lieferung
von 100% Ökostrom auf Basis von Zertifikaten OK-Power-Produkt
(Besonderheit Anlagenalter je 1/3 bis 6 Jahre, bis 12 Jahre, über 12 Jahre)
Herkunft Wasserkraft Skandinavien (EECS Herkunftsnachweise)
- für vom GME bewirtschaftete Objekte 32.000 €
- für Objekte, die von anderen
Dienststellen (Eigenbetriebe, Amt 66)
bewirtschaftet werden
- ohne Straßenbeleuchtung und Verkehrssignalanlagen - 22.500 €
Mehrkosten gesamt 54.500 €
Die EStW halten sich bis 2. Mai 2011 an dieses Angebot gebunden.
Die Mehrkosten sind nicht finanziert. Die Umstellung auf Öko-Strom kann nur umgesetzt werden, sofern die Budgets der betroffenen Ämter und Eigenbetriebe ab dem Haushaltsjahr 2012 erhöht werden. Die notwendigen Finanzmittel für die Finanzplanjahre 2012 ff. werden bei Referat II zum Haushalt angemeldet.
Stellungnahme
Amt 20:
Aus Sicht der
Kämmerei sind Haushaltsanträge im Kontext mit den rechtsaufsichtlichen Auflagen
der Regierung zum Haushalt 2010 zu sehen. Diese beziehen sich neben konkreten
Auflagen zu investiven Maßnahmen darauf, im Ergebnishaushalt mit Kassenwirksamkeit
bis
31. Dezember 2012 d a u e r h a f
t e und e i g e n e
E i n s p a r u n g e n in Höhe
von
j ä h r l i c h 8 M i o.
E U R zu generieren. Aus den
Formulierungen der Auflagen kann nicht abgelesen werden, dass ein Wechsel des Stromanbieters
bzw. des Stromtarifs unzulässig sei
Der Wechsel
führt, bei physikalisch gleichem Nutzen, zu einer Verteuerung der Energiekosten.
Damit leistet der Wechsel keinen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung, vielmehr
führt er im städtischen Haushalt sogar zu zusätzlichen Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit.
Die
umweltpolitische Dimension der Anträge soll keineswegs verkannt werden, der städtische
Haushalt kann aber nur konsolidiert werden, wenn Mehrkosten konsequent über
Einsparungen oder Mehreinnahmen abgedeckt werden.
Anlagen: Fraktionsantrag 031/2011