Betreff
Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg-Ebensfeld / S-Bahn Nürnberg - Forchheim, Bahnhof Erlangen, Zugangssituation Fußgängerunter-führung Innere Brucker Straße
Vorlage
610.3/016/2011
Aktenzeichen
VI/610.3 und VI/613
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der DB Projektbau eine Machbarkeitsstudie (inklusive Kostenschätzung) zur Verbesserung der Zugangssituation an der Fußgängerunterführung Innere Brucker Straße/Friedrich-List-Straße erstellen zu lassen. Untersucht werden soll der Bau eines neuen Treppenabganges zur Anbindung des Inselbahnsteigs zwischen Gleis 2 und 3 (zukünftige S-Bahngleise) und die Verbesserung der bestehenden Treppenanlage zur Inneren Brucker Straße an der Ostseite der Fußgängerunterführung. Ergänzend soll die Schaffung einer sicheren fußläufigen Verbindung vom jetzigen Gleis 1 über die Bahnbrücke zum Parkplatz Güterhallenstraße sowie die Verbesserungsmöglichkeiten an den westlichen Ausgängen der Unterführung geprüft werden. Die Anlage von zusätzlichen Fahrradabstellanlagen südlich der Fußgängerunterführung in Richtung Fifty-Fifty mit erforderlicher Radweganbindung sollte ebenfalls einbezogen werden.

Das Ergebnis soll dem Stadtrat als Grundlage zur Entscheidung darüber dienen, ob im Zuge der S-Bahn-Bauarbeiten die Maßnahmen zur Verbesserung der Situation an der Fußgängerunterführung Innere Brucker Straße durch die Stadt durchgeführt werden sollen.

 


Sachbericht / Ausgangslage:

Chronologie :
In den 1996 der Stadt Erlangen vorgelegten Planfeststellungsunterlagen zur S-Bahn schlägt die DB von sich aus die Anlage eines Treppenaufgangs zur Verbindung der Fußgängerunterführung Innere Brucker Straße mit dem zum S-Bahnsteig auszubauenden Inselbahnsteig zwischen den Gleisen 2 und 3 vor. Städtische Forderungen waren die Verbesserungen des östl. Zugangs durch Änderung der Treppenanlage sowie die Berücksichtigung einer Wegeverbindung vom heutigen Bahnsteig 1 zum Parkplatz Güterbahnhofstraße.

Der UVPA beschließt am 08.04.2003 einstimmig, dass die Verbesserungen am östl. Zugang  an der Fußgängerunterführung Innere Brucker Straße nur weiterverfolgt werden soll, wenn die DB 100 % der Kosten übernimmt. Lt. Protokollvermerk wird ergänzt und ebenfalls einstimmig beschlossen: Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Ausschuss umgehend erneut zu diesem Punkt zu hören. Darüber hinaus ist ein direkter Zugang vom Parkplatz Güterbahnhofstraße zum östlichen Bahnsteig zu schaffen.

 

In den Unterlagen zur 1. Planänderung im Oktober 2006 fehlt die südliche  Anbindung des S-Bahn-Inselbahnsteiges an die Fußgängerunterführung Innere Brucker Straße gänzlich. Die Stadt Erlangen legt  daher zur 1. Planänderung unter Punkt 10 folgende Einwendung ein:
Der 2. Zugang  zur Inneren Brucker Straße fehlt. Dieser wird aber weiterhin für notwendig erachtet. Die o.g. Forderungen  (Änderung der vorhandenen östl. Treppenanlage sowie die Wegeverbindung zum Parkplatz Güterbahnhofstraße) werden ebenfalls beibehalten.

Bei der 2. Planänderung im Mai 2008 werden die 2006 genannten Einwendungen von der Stadt aufrechterhalten.

In ihrem Planfeststellungsbeschluss vom November 2009 kommt das Eisenbahnbundesamt (EBA) zu folgendem Ergebnis: Der Inselbahnsteig zwischen den Gleisen 2 und 3 ist durch die Bahnsteigunterführung auf Höhe des Empfangsgebäudes ausreichend erschlossen. Für einen zweiten Zugang fehlt die Notwendigkeit.

Damit ist eine Kostenübernahme der DB ausgeschlossen. Ebenfalls wird die Kostenübernahme für die weiteren Verbesserungsmaßnahmen an der Fußgängerunterführung Innere Brucker Straße DB abgelehnt.

 

Mit Beschluss vom 10.12.2009 beschließt der Stadtrat, keine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zu erheben, da eine Durchsetzung der städtischen Forderungen als nicht erfolgversprechend eingestuft wurde. Nach der Rechtsprechung des BVerwG kann die Stadt nämlich nur dann erfolgreich gegen einen Planfeststellungsbeschluss klagen, wenn sie Tatsachen darlegen kann, die es denkbar und möglich erscheinen lassen, dass die Stadt durch den Planfeststellungsbeschluss in einer eigenen rechtlich geschützten Position verletzt ist.

 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Fußgängerunterführung Innere Brucker Straße liegt im Bereich des Sanierungsgebietes „Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz“. Das 2004 beschlossene „Integrierte Handlungskonzept zur Innenstadtentwicklung“ sieht, als eine der wichtigen Maßnahmen zur Aufwertung der Innenstadt, die Verbesserung der Zugänge und Achsen von den westlich gelegenen Parkplätzen zur Innenstadt vor (eine dieser Achsen ist die Fußgängerunterführung Innere Brucker Straße). Auch das kürzlich beschlossene Städtebauliche Einzelhandelskonzept (SEHK) beschreibt diese Verbesserung  als eine der vorrangigen Maßnahmen zur Stärkung der Innenstadt. Sowohl für die zukünftigen Nutzer der S-Bahn, als auch für die Benutzer der Parkplätze liegen hier erhebliche Potentiale zur Verbesserung der Erreichbarkeit der Innenstadt.

Derzeit halten am Bahnhof Erlangen alle planmäßigen Personenzüge (inklusive den S-Bahnen) an den Außenbahnsteigen der Gleise 1 und 4. Diese beiden Bahnsteige sind sowohl über Zugänge zur Bahnsteigunterführung im Norden als auch über Zugänge zur Unterführung „Innere Brucker Straße“ im Süden mit den Stadtgebieten östlich und westlich des Bahnhofs verknüpft.

Nach erfolgtem 4-gleisigem Ausbau der Eisenbahnstrecke werden die dann häufiger verkehrenden S-Bahnen ausschließlich am Mittelbahnsteig (Gleise 2 und 3) halten. Da für diesen Bahnsteig von der DB nur die nördliche Anbindung an die Bahnhofsunterführung finanziert wird, würden sich ohne städtisches Engagement für die Erreichung von Zielen in der südlichen Innenstadt die Zugangswege um bis zu 250 m erhöhen. Eine Treppenverbindung vom Mittelbahnsteig zur vorhandenen städtischen Unterführung „Innere Brucker Straße“ würde daher die Erreichbarkeit der südlichen Innenstadt, die neben bedeutenden Wohngebieten vor allem die zentralen Einrichtungen von Dienstleistung, Handel und Wirtschaft beherbergt (Haupteinkaufsachse, Rathaus, Neuer Markt, Kaufhof, Arcarden, Siemens etc.), erheblich verbessern. Viele wichtige Ziele würden so überhaupt erst in den Bereich einer fußläufigen Erschließung durch den S-Bahnhalt Bahnhof Erlangen gelangen.

Nur durch einen südlichen Zugang des S-Bahnsteiges wäre auch die direkte Verknüpfung der S-Bahn mit den am südlichen Bahnhofsbereich befindlichen Parkplätzen sowie den hier vorhanden B+R-Anlagen gewährleistet. Das gleiche gilt für die Flächen neben Gleis 1, südlich der Inneren Brucker Straße, die für eine Erweiterung des B+R-Angebotes vorgesehen sind.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Durch die in den nächsten Jahren anstehenden Bauarbeiten der DB AG zum Ausbau der S-Bahnstrecke ergibt sich für die Stadt Erlangen die einmalige Chance im gleichen Zuge die o.g. städtebaulichen Verbesserungsmaßnahmen an der Fußgängerunterführung Innere Brucker Straße und deren Umfeld durchzuführen. Die Verschiebung der Realisierung dieser Maßnahmen auf einen späteren Zeitpunkt würde durch die dann erforderlichen Bauarbeiten „im laufenden Betrieb“ (wie z.B. die Abfangungen der Gleisanlagen und längere Gleisstilllegungen) zu wirtschaftlich nicht vertretbaren Mehrkosten führen. Sollte der Zeitpunkt für die Einbringung der städtischen Planungen zum jetzigen Zeitpunkt versäumt werden, ist die Möglichkeit, eine umfassende Verbesserung der Situation an der Fußgängerunterführung Innere Brucker Straße zu erreichen, wahrscheinlich für Jahrzehnte vertan.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Eine Machbarkeitsstudie inklusive Kostenschätzung soll erstellt werden. Das Ergebnis dient dem Stadtrat als Grundlage für die Entscheidung, ob im Zuge der Bauarbeiten der  Deutschen Bahn die Verbesserung der Situation an der Fußgängerunterführung Innere Brucker Straße durch die Stadt durchgeführt werden soll. Untersucht werden soll der Bau eines neuen Treppenabgangs zur Anbindung des Inselbahnsteigs zwischen Gleis 2 und 3 (zukünftige S-Bahngleise) und die Verbesserung der bestehenden Treppenanlage zur Inneren Brucker Straße an der Ostseite der Fußgängerunterführung. Ergänzend soll die Schaffung einer sicheren fußläufigen Verbindung  vom jetzigen Gleis 1 über die Bahnbrücke zum Parkplatz Güterhallenstraße sowie die Verbesserungsmöglichkeiten an den westlichen Ausgängen der Unterführung geprüft werden. Die Anlage von zusätzlichen Fahrradabstellanlagen südlich der Fußgängerunterführung in Richtung Fifty-Fifty mit erforderlicher Radweganbindung sollte ebenfalls einbezogen werden.

Parallel werden Gespräche mit der Regierung von Mittelfranken über die evtl. Förderfähigkeit der Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung aufgenommen.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Die Kosten der Machbarkeitsstudie sind im Rahmen der Städtebauförderung als
Vorbereitende Maßnahmen zu 60% förderfähig.

 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: