Der Stadtrat stimmt dem nachstehend beschriebenen Verkauf
der Heizungsanlagen und dem künftigen Betrieb der Anlagen im Rahmen eines
Heizungscontractings im Grundsatz zu.
Die Stadtwerke und die Verwaltung werden beauftragt, die detaillierten
Contracting-Verträge auszuarbeiten.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit der Veräußerung und dem Betrieb im Contracting soll eine optimale Beheizung der im Vertrag enthaltenen Objekte sichergestellt werden; Prämissen für das Contracting sind
- Wirtschaftlichkeit
- Energetische Optimierung
- Versorgungssicherheit
- Servicequalität
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Nach Genehmigung des Grundsatzbeschlusses werden neben dem Kaufvertrag folgende vertraglichen Regelungen zwischen der Stadt und den Stadtwerken ausgearbeitet (zusammenfassend als Contracting-Vertrag bezeichnet)
-
Rahmenvertrag über eine Energiepartnerschaft
und die Versorgung mit Wärme
Im einzelnen regelt dieser Vertrag für jede Heizungsanlage:
· den Kapitaldienst
· Instandhaltung und Instandsetzung
· Gas- bzw. Fernwärmeleistungs- und Messpreis
·
Kosten für Bedienungs-, Wartungs-,
Bereitschafts-, Kaminkehrer-
und Verwaltungskosten
-
Wärmedienstleistungsvertrag
Dieser Vertrag regelt Einzelheiten der Wärmelieferung und legt die Vergütung /
Abrechnung der Energiepreise fest.
-
Mietvertrag für den Heizungsraum
Vertragliche Regelungen für die Bereitstellung / Nutzung des Heizungsraumes
(unentgeltliche Überlassung)
- Preisgleitklausel für Erdgas und Fernwärme
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Vertragsgestaltung wird nach
positivem Grundsatzbeschluss ausgearbeitet.
Die Laufzeit des Contracting-Vertrages soll 20 Jahre betragen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Objektliste der zu
veräußernden Anlagen |
||||
Nr. |
Objekt |
Adresse |
Leistung |
Restnutzungs-dauer |
1 |
Volkshochschule |
Friedrichstr. 17 |
442
|
1 |
2 |
Emmy-Noether-Gymnasium
Turnhalle |
Noether Straße 49b |
733 |
1 |
3 |
Heinrich Kirchner
Schule |
Keplerstr. |
450 |
12 |
4 |
Albert-Schweitzer-Gymnasium
(incl. Turnhalle) |
Dompfaffstraße 111 |
1.470 |
13 |
5 |
Emmy-Noether-Gymnasium |
Noether Str. 49b |
822 |
13 |
6 |
Loschgeschule |
Loschgestraße 10 |
750 |
15 |
7 |
Schule Brucker Lache |
Zeißstraße 51 |
240 |
16 |
8 |
Pestalozzischule |
Pestalozzistraße 1 |
497 |
17 |
9 |
Ohmgymnasium |
Am Röthelheim 6 |
1.150 |
17 |
10 |
Elsner-Schule
(Turnhalle) |
Zimmermannsgasse |
142 |
18 |
11 |
Eichendorffschule |
Bierlachweg 13 |
700 |
1 |
12 |
Adalbert-Stifter-Schule |
Sieglitzhofer Strasse 6 |
400 |
1 |
13 |
Berufsschulzentrum
(ohne kaufm. Trakt) |
Schillerstraße 58 |
1.800 |
1 |
14 |
Wirtschaftsschule |
Artilleriestraße 25 |
310 |
1 |
15 |
städtische Sing- und
Musikschule |
Friedrichstrasse 35 |
140 |
1 |
16 |
Schule Frauenaurach |
Keplerstraße 1 |
740 |
11 |
17 |
Realschule am
Europakanal |
Schallershofer Str. 18 |
729 |
11 |
18 |
Schule Eltersdorf |
Tucherstraße 16 |
400 |
12 |
19 |
Michael-Poeschke-Schule |
Liegnitzer Strasse 22 |
780 |
15 |
20 |
Mehrzweckgebäude
Dechsendorf |
Dechsendorfer Platz 12 |
130 |
10 |
21 |
Schule Dechsendorf |
Campingstraße 31 |
941 |
10 |
22 |
Sprachheilschule SFZ |
Liegnitzer Straße 24 |
240 |
10 |
23 |
Schule Büchenbach-Nord |
Steigerwaldallee 19 |
770 |
10 |
24 |
Technikerschule |
Drausnickstr. 1b |
ca.
335 |
Elektroheizung |
- Für die o. g. Heizungsanlagen (Komplettanlagen) wird der Verkaufspreis bis zum 30.09.2011 ermittelt.
- Im Gegenzug ist von der Stadt Erlangen für die Vertragslaufzeit von 20 Jahren eine monatliche Contracting-Rate zu zahlen.
- Die Contracting-Rate, deren Höhe noch festzulegen ist, ist aus der Verwaltungstätigkeit der Stadt zu entrichten und belastet den Ergebnishaushalt.
- Die hierfür aus dem Haushalt entfallenen Positionen lassen sich erst im weiteren Verfahren benennen.
- Die Auswirkungen des Contractings auf den städtischen Haushalt können per saldo erst nach Ausarbeitung der Contracting-Verträge beziffert werden.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
5. Sachbericht:
Im
Rahmen des Schulsanierungsprogramms und des Konjunkturförderprogramms wurden
und werden derzeit 20 Erlanger Schulgebäude und Turnhallen renoviert. In diesen
Objekten werden zum überwiegenden Teil auch die Heizungsanlagen erneuert.
Bei
den übrigen Schulgebäuden die nicht in das Schulsanierungs- und Konjunkturförderprogramm
aufgenommen sind, besteht an den haustechnischen Anlagen, insbesondere an den
Heizungsanlagen (Kesselanlagen und Installationen), großer Sanierungsbedarf.
Von
Seiten der Erlanger Stadtwerke besteht Interesse, diese Anlagen im Rahmen eines
Heizungscontractings zu übernehmen und zu betreiben.
Für
die Stadt Erlangen würde durch den Verkauf der Heizungsanlagen an die
Stadtwerke und den Betrieb im Rahmen eines Contractingvertrages eine
Anlagensanierung zum jeweils erforderlichen Zeitpunkt unabhängig von der
städtischen Haushaltssituation ermöglicht. Energiesparende Technik könnte somit
zum jeweils optimalen Zeitpunkt eingesetzt werden.
Für
die Stadtwerke ermöglicht die Übernahme der Heizungsanlagen den Energiewechsel
im Sanierungsfall von Öl auf Gas bzw. Fernwärme und somit eine langfristig
gesicherte Absatzmöglichkeit. Auch eine Ausschreibungsverpflichtung der Stadt
Erlangen für den Bezug von Erdgaslieferungen könnte somit vermieden werden.
Bereits
erneuerte Heizungsanlagen bleiben in der Zuständigkeit des GME, da ansonsten
eine Rückzahlungsforderung der erhaltenen Förderungen durch FAG, KFP II und
Investitionspakt ausgelöst werden könnte.
In
den Kaufvertrag und in die abzuschließenden Contracting-Verträge werden die Heizungsanlagen
der jeweiligen Objekte komplett mit allen Komponenten aufgenommen,
d. h. die Heizungszentrale mit zentraler Warmwasserbereitung, (soweit
vorhanden) die Verteilung, Installationen und Heizkörper, Heizregister für
Lüftungsanlagen, Steuer- und Regeleinrichtungen, Tankanlagen, Kaminanlagen,
Gebäudeleittechnik, etc.
Für
den Heizungsraum wird ein Mietvertrag zur Regelung der Zuständigkeiten abgeschlossen
(Miete 1,- € / Jahr). Zur Anpassung der Preise für Erdgas und Fernwärme werden
entsprechende Preisgleitklauseln mit den Stadtwerken vereinbart.
Weiteres
Vorgehen nach positivem Grundsatzbeschluss:
-
Ausarbeiten
der Contracting-Vertragsentwürfe durch die EStW (Zuarbeit des GME) bis
30.09.2011.
-
Genehmigung
des gesamten Vertragswerks durch HFPA und StR, Termin voraussichtlich Oktober
2011 .
-
Anschließend
Kaufpreiszahlung durch die Stadtwerke, Übertragung der Anlagen an EStW und
Start des Contractings.