Betreff
Straßenunterhalt - Bedarfsplan Fahrbahndeckenerneuerung und Straßenerhaltung, hier: Beschluss Deckerneuerungsprogramm 2011 gem. DABau
Vorlage
66/094/2011
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Der Bauausschuss/Werkausschuss Entwässerungsbetrieb beschließt das vorliegende Fahrbahndeckenerneuerungsprogramm gemäß DA Bau. Amt 66 wird beauftragt, die Maßnahmen abzustimmen, vorzubereiten, auszuschreiben und im Jahr 2011 durchzuführen. Zudem ist für die weiteren Erhaltungsplanungen die turnusmäßige Zustandserfassung im Rahmen des Erhaltungsmanagements vorzunehmen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie wirtschaftliche Erhaltung der Verkehrswege.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Beschluss des Arbeitsprogrammes des Amtes 66 über die erforderlichen Fahrbahndeckenerneuerungsmaßnahmen im Jahre 2011 gemäß DA Bau.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Erneuerung der schadhaften Fahrbahnbeläge mittels Fräsen und Aufbringung einer neuen Asphaltdecke bzw. Oberflächenbehandlung mittels Dünnschichtverfahren im Kalteinbau (DSK) mit dem dadurch bedingten Ausschluss der Straßenausbaubeitragssatzung.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

780.000,--€

bei Sachkonto: 522102

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

Verminderung des Unterhaltsaufwandes

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 


 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.

                        bzw. im Budget auf KSt/KTr/SK 660290/54121066/522102

                   sind nicht vorhanden

 

Sachbericht

 

1. Allgemeines:

Das öffentliche Straßennetz der Stadt Erlangen stellt ein Anlagevermögen von erheblichem Wert dar, dessen Verpflichtung zur Erhaltung nach diversen gesetzlichen Regelungen (GO, BayStrWG) besteht. Die Erhaltungspflicht wird wesentlich konkretisiert durch die bundesrechtlich geregelte Verkehrssicherungspflicht, aus der sich die zivilrechtliche Haftung des Straßenbaulastträgers für Schäden nach dem bürgerlichem Gesetzbuch § 828 (Schadensersatzpflicht), § 836 (Haftung bei Einsturz) sowie § 839 (Amtspflichtverletzung) und eine strafrechtliche Verantwortung der jeweils zuständigen Person ableitet.

 

Um den vorgenannten Ansprüchen gerecht zu werden, hat sich in der Vergangenheit die Fahrbahndeckensanierung (Fräsen + Erneuerung der Fahrbahndecke) als kostengünstige und wirtschaftliche Instandhaltungsmethode bewährt. Diese unterliegt zudem nach geltender Rechtsprechung nicht dem KAG und somit der Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung.

 

2. Maßnahmen 2010:

Entsprechend dem im BWA vom 23.03.2010 beschlossenen Arbeitsprogramm konnten anhand der zur Verfügung gestellten HH-Mittel im Jahr 2010 insgesamt ca. 31.500 m² Straßenflächen mit einem Kostenaufwand von ca. 450.000,- € in einen nachhaltig verkehrssicheren Zustand versetzt werden.

 

Dabei wurden Deckenerneuerungen in der

-        Straße Am Europakanal zw. Steigerwaldallee und Dorfstraße,

-        Äußere Brucker Straße/Güterhallenstraße zw. Am Ehrenfriedhof und Güterbahnhofstraße,

-        Lachnerstraße zw. Weinstraße und Böhmlach,

-        Pappenheimerstraße

durchgeführt.

 

Des Weiteren erfolgten im Zuge des Konjunkturprogramms II der Bundesregierung Deutschland im  Jahr  2010 lärmoptimierte  Fahrbahndeckenerneuerungen  von insgesamt ca. 20.650 m² mit einem geförderten Kostenaufwand von ca. 550.000,- € in folgenden Straßen:

-                 Äußere Brucker Straße zw. Leipziger Straße und Paul-Gossen-Straße

-                 Bayreuther Straße und Hauptstraße zw. An den Kellern und Martin-Luther-Platz

-        Gebbertstraße zw. Anton-Bruckner- und Hofmannstraße

 

Zudem wurden in verschiedenen Anliegerstraßen im Stadtteil Bruck Erhaltungsmaßnahmen im DSK-Verfahren im Wert von ca. 80.000 € durchgeführt.

Gesamtaufwand 2010 = ca. 1,08 Mio €.

 

 

 

 

 

 

 

3. Maßnahmen 2011:

Aufgrund der aktuellen Schadensentwicklung der Straßen, ihrer Verkehrsbedeutung und insbesondere nach der im Jahr 2007 im Rahmen der Bilanzerstellung zur Doppik flächendeckend durchgeführten messtechnischen und visuellen Zustandserfassung und Zustandsbewertung (s. Anlagen 1.2 – 9.2), beabsichtigt Amt 66 in folgenden Straßenabschnitten im Jahre 2011 Fahrbahndeckenerneuerungen durchzuführen.

 

Straße

Fläche
ca.

Kostenumfang
ca.

Fahrstraße zw. Obere Karlstraße und Südliche Stadtmauerstraße (Anlage 1.1/1.2)

1.000 m²

20.000,- €

Äußere Brucker Straße (Brückenbelag) zw. Dresdenerstraße und Langfeldstraße (Anlage 2.1/2.2)

600 m²

30.000,- €

Felix-Klein-Straße zw. Am Brucker Bahnhof und Fürstenweg (Anlage 3.1/3.2)

5.100 m²

102.000,- €

Haundorfer Straße zw. Reitersbergstraße und Unterführung A 3 (Anlage 4.1/4.2)

4.400 m²

88.000,- €

Sylvaniastraße zw. Gostenhofer Straße und Graf-Zeppelin-Straße (Anlage 5.1/5.2)

3.400 m²

68.000,- €

Zeppelinstraße zw. Schenkstraße und Komotauer Straße (Anlage 6.1/6.2)

3.500 m²

70.000,- €

Naturbadstraße zw. Teplitzer Straße und Mistelweg (Anlage 7.1/7.2)

2.500 m²

50.000,- €

Am Europakanal (Anlage 8.1/8.2)

4.500 m²

70.000,- €

Äußere Brucker Straße (westl. Fahrbahn) zw. Wichernstr. und Paul-Gossen Str. (Anlage 9.1/9.2)

1.900 m²

38.000,- €

Hartmannstraße im Kreuzungsbereich zur Artilleriestraße

500 m²

25.000,- €

Gesamtumfang

27.400 m²

561.000 ,- €

 

Hinsichtlich der Anlagen 1.2 – 9.2 wird darauf hingewiesen, dass diese auf einer automatischen Visualisierungssoftware für die visuelle- und messtechnische Zustandserfassung nach bundeseinheitlich geltendem Regelwerk für die Einführung eines Erhaltungsmanagements basieren. Demnach bedeutet z.B. die Farbe blau keinerlei, gelb zwingenden und rot dringendsten Handlungsbedarf.

Des Weiteren ist beabsichtigt, die in den letzten Jahren sich als bewährt erwiesene Oberflächenbehandlung in den Wohnstraßen in Erlangen – Büchenbach und Sebaldussiedlung mittels maschinellem Aufbringen einer bituminösen Dünnschicht im Kalteinbau und Splittabstreuung (DSK-Verfahren) fortzuführen. Auf Grund der minderen Verkehrsbelastung kann dabei mit dieser Bauweise dem Verschleiß Einhalt geboten und wirtschaftlich der Erhalt für einen mittelfristigen Zeitraum gewährleistet werden.

Vorgesehen sind dabei Straßenabschnitte der Goldwitzerstraße, Marienstraße, Heckenweg, Kunigundenstraße, Pohlsgässchen, Straßberg und Preußensteg (Anlage 10 + 11) mit einer Gesamtfläche von ca. 10.000 . Der Kostenaufwand hierfür wird nach Erfahrungswerten auf 100.000,- € geschätzt und wird aus dem Budget finanziert.

Außerdem soll auf der Rathsberger Straße auf einer Fläche von 4.000 m² mit einem finanziellen Aufwand von ca. 16.000,- € eine Oberflächenbehandlung mit doppelter Abstreuung OB-dA ausgeführt werden.

Zum Zwecke der Nachhaltigkeit der vorgesehenen Erhaltungsmaßnahmen (DSK und Deckenerneuerung), insbesondere zahlreicher massiver Straßeneinbrüche auf den Erneuerungsabschnitten, ist es im Vorgriff zudem erforderlich, Schadensbeseitigungen in einer Größenordnung von ca. 100.000,- € auszuführen.

Nach den Mittelbereitstellungen für den HH 2011 kann das Erneuerungsprogramm 2011 aus dem Ergebnishaushalt doppikkonform finanziert werden.
Vorgesehener Gesamtaufwand 2011: ca. 0,78 Mio €.

Die Ausführung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der zur Verfügung gestellten Mittel, der Abstimmung mit den maßgeblichen Spartenträgern EBE und EStW sowie dem Stadtplanungsamt hinsichtlich evtl. mittelfristiger Umbauplanungen als auch abschließender Untersuchungen bezüglich der bautechnischen Durchführbarkeit der vorgesehenen Sanierungsmethode.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund des erheblichen Rückstaues an Erneuerungen eine Verdoppelung erforderlich sein müsste, um der gesetzlichen Erhaltungspflicht auch nur annähernd nachkommen zu können.

 

4. Ausblick:

Mit den zur Verfügung stehenden personellen und vor allem finanziellen Ressourcen ist eine wirtschaftliche und ordnungsgemäße Erhaltung sowie die Aufrechterhaltung der Gebrauchstauglichkeit der städtischen Verkehrsinfrastrukturanlagen nicht zu gewährleisten.

Es sind deshalb die Haushaltsmittel für die bauliche Erhaltung wesentlich zu erhöhen.

Insbesondere sind aufgrund der nicht verkehrsgerechten Dimensionierung des Fahrbahnaufbaues viele wichtige Hauptverkehrsstraßen dringendst grundlegend zu erneuern.

Weiterhin beabsichtigt Amt 66 im Verlauf des Jahres 2011 im Zuge des Erhaltungsmanagements eine turnusmäßige messtechnische Zustandserfassung auf verkehrswichtigen Straßen durchführen zu lassen. Die daraus resultierenden Zustandsdaten und Ergebnisse der Zustandsbewertungen bilden die Grundlage für die Erstellung eines aktualisierten Bau- und Erhaltungsprogrammes.

 


Anlagen:        Anlage 1.1 - 11