Betreff
Änderung der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE)
Vorlage
E-V/1/027/2011
Aktenzeichen
VI/EBE/B/JFA
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb
Erlangen (EBE) gem. Anlage 1 vom 25.01.2011 wird beschlossen.

 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) wird mit der Änderungssatzung an die herrschende Rechtsprechung sowie der aktuellen Gesetzgebung angepasst.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die von der Verwaltung erarbeitete Änderungssatzung soll beschlossen werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorliegende Satzung wurde bereits inhaltsgleich im BWA am 12.10.2010 begutachtet und im StR am 28.10.2010 beschlossen. Da die Satzung nicht fristgerecht veröffentlicht wurde, ist sie nicht wirksam geworden.

Aus formalen Gründen ist es daher notwendig, die Satzung erneut inhaltsgleich
zu beschließen

Die Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) ist u.a. aufgrund aktueller Rechtsprechung, Gesetzesänderung sowie der Empfehlungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) i.R. der Jahresabschlussprüfung 2009 zu aktualisieren.

 

Die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des EBE ist in Anlage 1 dargestellt.

 

 

Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2009 hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) empfohlen, in diesem Zusammenhang auch das Stammkapital entsprechend zu reduzieren.

Nachstehend jeweils kurze Begründung der Änderungen:

 

1

§ 1 Abs. 3

verständlichere Formulierung

2

§ 2

Umsetzung Empfehlung BKPV i.R. Abschlussprüfung Jahresabschluss 2009

3

§ 4 Abs. 1

Anpassung an aktuelle Rechtsprechung

4

§ 4 Abs. 2 Nr. 3

Anpassung an § 4 Abs. 2 Nr. 7

5

§ 4 Abs. 6

Änderung Rechtsgrundlage

6

§ 5 Abs. 2

wie lfd. Nr. 5

7

§ 6 Abs. 2

wie lfd. Nr. 5

8

§ 8 Abs. 2

Anpassung an Verwaltungspraxis sowie Richtigstellung der Begrifflichkeit

9

§ 11

Erhöhung der Übersichtlichkeit, da verschiedene Sachverhalte sowie weitere Definition der Konzernregeln

10

§ 14

überholt

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Entwurf der Änderungssatzung zur Betriebssatzung des

                        Entwässerungsbetriebes der Stadt Erlangen (EBE) vom 25.01.2011