Die Bebauungspläne Nr. 104 und 163 der Stadt Erlangen sind für den Bereich Niendorfstraße, Rühlstraße, Von-Bezzel-Straße, Saranstraße und westliche Jungstraße durch das 1. Deckblatt nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu ändern.
Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden wird abgesehen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Die Bebauungspläne Nr. 104 – Wohnanlage beiderseits der Spardorfer Straße im Meilwald – aus dem Jahr 1963 und Nr. 163 – für einige Grundstücke zwischen der Niendorf- und der Rühlstraße – aus dem Jahr 1966 entsprechen in einigen Festsetzungen nicht mehr aktuellen Anforderungen und erfordern im laufenden Vollzug immer wieder Befreiungen. Es ist beabsichtigt, ohne den Siedlungscharakter grundsätzlich zu verändern, das Baurecht auf einen aktuellen Stand zu bringen und eine etwas größere bauliche Dichte und Vielfalt zu ermöglichen.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die Baugrundstücke und Erschließungsstraßen in der allseitig von Wald umgebenen sogenannten Sieglitzhofer Waldsiedlung nördlich und südlich des westlichen Teils der Jungstraße. Damit soll der Bebauungsplan 104 auf einer Teilfläche und der Bebauungsplan 163 vollflächig überplant werden.
c) Planungsrechtliche Grundsätze
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 104/163 steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.
d) Städtebauliche Ziele
Die ursprünglichen städtebaulichen Ziele aus den 60er Jahren mit einer reinen Bungalow-Siedlung mit fast ausschließlich Einzelhäusern und einem Verbot des Dachausbaus entsprechen nicht mehr den veränderten Wohnbedürfnissen der Nutzer. Die Ermöglichung einer zweiten Wohnebene im Dachgeschoss oder in einem mit einem Flachdach versehenen Obergeschoss ist ein immer wieder geäußerter Wunsch von Interessenten. Ebenso nachgefragt wird auch die Zulassung von Doppelhaushälften auf den vergleichsweise großen Grundstücken. Andererseits besteht weitgehende Einigkeit darin, die besondere Eigenart der Siedlung und die hohe Wohnqualität zu bewahren und einer unkontrollierten Nachverdichtung entgegenzuwirken.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des 1. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 104/163 der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan – Sieglitzhofer Waldsiedlung –.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
a) Änderung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Änderung der Bebauungspläne Nr. 104 und Nr. 163 durch das 1. Deckblatt für den Bereich Niendorfstraße, Rühlstraße, Von-Bezzel-Straße, Saranstraße und westliche Jungstraße nach den Vorschriften des BauGB.
b) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist erforderlich, um die Wünsche und Anregungen der Eigentümer und Bewohner bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.
c) Frühzeitige Behördenbeteiligung
Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden wird abgesehen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf
Kst/KTr/Sk
sind
nicht vorhanden
Anlagen: Übersichtsplan mit Geltungsbereich