Betreff
Sachstandsberichte zum SGB II-Vollzug in der Stadt Erlangen von Sozialamt und GGFA
Vorlage
50/038/2011
Aktenzeichen
V/50/VOA - 86 2249
Art
Beschlussvorlage

Die Sachstandsberichte von Sozialamt und GGFA zum SGB II-Vollzug werden zur Kenntnis genommen.


1. Aktuelle Zahlenentwicklung

 

Erwartungsgemäß ist die Arbeitslosigkeit im Januar wieder ein Stück weit angestiegen. So ist auch in Erlangen die Arbeitslosenquote von 3,8 % auf 4,0 % angewachsen. Erfreulich ist, dass die SGB II-Arbeitslosenquote in Erlangen bei 2,3 % konstant gehalten werden konnte (siehe Anlagen).

 

 

2. Zahlenentwicklung in Erlangen im Mehrjahresvergleich 2005 bis 2010

 

Die SGB II-Umsetzung durch die 69 Optionskommunen in alleiniger, kommunaler Verantwortung war vom Gesetzgeber ursprünglich nur als zeitlich befristeter Modellversuch für die Zeit vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2010 zugelassen worden. Auch nachdem die Option mittlerweile als unbefristete Dauerlösung im Gesetz und Verfassung verankert ist, lohnt sich eine Zwischenbilanz der Erlanger Zahlen für diesen Sechs-Jahres-Zeitraum.

 

 

 

Tabelle 1 Entwicklung der SGB II-Leistungsempfänger

 

 

12/05

12/06

12/07

12/08

12/09

12/10

 

Bedarfsgemeinschaften Erlangen
                                     Bund

2.688
3.728.195

2.750
3.758.531

2.595
3.620.392

2.412
3.446.392

2.563
3.577.789

2.472
3.486.762

-8,0 %
-7,5 %

eHB´s                           Erlangen
                                     Bund

3.588
4.955.770

3.626
5.310.821

3.483
5.098.196

3.198
4.7713.67

3.377
4.906.916

3.251
4.731.339

-9,4 %
-4,5 %

Sozialgeldempfänger   Erlangen
                                     Bund

1.568
1.779.859

1.585
1.972.672

1.532
1.922.151

1.444
1.800.779

1.428
1.826.753

1.398
1.776.961

-10,8%
-0,2 %

Personen insgesamt    Erlangen
                                     Bund

5.156
6.735.629

5.211
7.283.493

5.015
7.020.347

4.642
6.572.146

4.805
6.735.669

4.649
6.508.300

-9,8 %
-3,4 %

 

Der Zahlenvergleich zwischen den Dezemberwerten von 2005 bis 2010 zeigt durchgängig günstigere Entwicklungen in der Stadt Erlangen im Vergleich zu den Zahlen für das gesamte Bundesgebiet (jeweils amtliche BA-Zahlen). Während die Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften in Erlangen nur unwesentlich günstiger verlief, hat sich die Anzahl der erwerbsfähigen Hilfeempfänger – insbesondere aber die Anzahl der Sozialgeldempfänger (also vor allem der 0 bis 14jährigen Kinder) in der Stadt Erlangen deutlich günstiger entwickelt als insgesamt im Bundesgebiet.

 

 

Tabelle 2 Entwicklung der Arbeitslosigkeit

 

 

12/04

12/05

12/06

12/07

12/08

12/09

12/10

Veränderung
2005 bis 2009

Arbeitslose gesamt   Erlangen
                                 Bund

3.991
4.464.416

4.014
4.604.943

3.432
4.008.069

2.392
3.406.371

2.120
3.102.085

2.543
3.275.526

2.209
3.015.715

-45,0 %
-34,5 %

Arbeitslosenquote     Erlangen
                                  Bund

7,4 %
10,8 %

7,4 %
11,1 %

6,3 %
9,6 %

4,2 %
8,1 %

3,7 %
7,4 %

4,4 %
7,8 %

3,8 %
7,2 %

 

SGB II Arbeitslose     Erlangen
                                   Bund

 

2.077
2.809.930

2.018
2.596.499

1.504
2.367.114

1.323
2.103.948

1.413
2.164.929

1.337
2.066.139

-35,6 %
-26,5 %

SGB II-
Arbeitslosenquote     Erlangen
                                 Bund

 

3,8 %
6,8 %

3,7 %
6,2 %

2,7 %
5,6 %

2,3 %
5,0 %

2,5 %
5,1 %

2,3 %
4,9 %

 

 

 

Auch bei der Entwicklung der Arbeitslosenzahlen im Vergleich zwischen Erlangen und dem Bundesgebiet ist der feststellbare Zahlenverlauf in Erlangen deutlich günstiger ausgefallen. Vergleicht man die Arbeitslosenzahlen von Dezember 2010 mit dem Dezember 2004 – dem letzten Monat vor Inkrafttreten des Hartz IV-Gesetzes – so konnte die Arbeitslosigkeit in Erlangen um 44,7 % verringert werden, während bundesweit die Arbeitslosenzahlen nur um 32,5 % reduziert werden konnten. Ähnliche Werte, nämlich -45,0 %, bzw. –34,5 %, ergeben sich bei einer Beschränkung auf die Arbeitslosen im Hartz IV-Bezug (Vergleichszeitraum Dezember 2005 bis Dezember 2010): Auch hier liegt der Erfolgswert für die Stadt Erlangen etwa um ein Drittel höher als der bundesweit erzielte Wert.

 

Aus Erlanger Sicht müssen diese Zahlen als Nachweis für die erfolgreiche Arbeit in der Optionskommune gewertet werden. Allerdings fällt auf, dass die Arbeitslosigkeit (sowohl in Erlangen wie auch im Bundesgebiet) deutlich stärker reduziert werden konnte, als die Anzahl der Menschen und Familien im Hartz IV-Leistungsbezug. Der Grund dafür liegt sicherlich in den statistikrelevanten Regelungen des Gesetzes. Es ist wesentlich leichter, einen Menschen aus der Arbeitslosenstatistik herauszubekommen (z. B. durch Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung oder durch Zuweisung zu einer Maßnahme), als eine Familie, bzw. Bedarfsgemeinschaft aus der finanziellen Bedürftigkeit, und damit aus dem Hartz IV-Bezug herauszubekommen. Die Arbeitslosenstatistik steht nach unserer Auffassung nach wie vor viel zu sehr im Vordergrund in der öffentlichen Wahrnehmung. Die Beendigung der Hilfebedürftigkeit einer Familie und damit des Hartz IV-Bezugs sollte mehr in den Fokus genommen werden können. Bei der demnächst anstehenden Reform des Rechts der arbeitsmarkpolitischen Instrumente sollte dieses Ziel mehr Berücksichtigung finden, indem der Gesetzgeber den Jobcentern die dafür notwendigen, größeren Entscheidungsspielräume und Handlungsmöglichkeiten einräumt.

 

 

Tabelle 3 Entwicklung der Integrationen in den Arbeitsmarkt in Erlangen

 

 

2005

2006

2007

2008

2009

2010

Integrationen

502

1.105

1.181

1.149

941

1.156

davon:

Vermittlung in Ausbildung

2

70

102

115

112

105

 

 

Bei den erzielten Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt zeigt sich deutlich der konjunkturelle Einbruch in 2009 und die erneute Belebung der Konjunktur in 2010. In Erlangen konnte im abgelaufenen Jahr wieder erfolgreich an die hohen Eingliederungszahlen der Jahre 2006 bis 2008 angeknüpft werden. Mit den über 1.100 gelungen Integrationen konnte – statistisch gesehen, also ohne Herausrechnung der sog. Mehrfachvermittlungen – über 30 % aller aktivierbaren erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (also ohne Schüler, junge Mütter und ohne die Personen, die aus sonstigen Gründen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen), die im Laufe des vergangenen Jahres einmal im Hart IV-Bezug waren, in den Arbeitsmarkt integriert werden. Damit dürften wir bundesweit sicherlich in der Spitzengruppe liegen.

 

 

Tabelle 4 Entwicklung der SGB II-Ausgaben in Erlangen

 

 

2005

2006

2007

2008

2009

2010

Transferleistungen an Hilfeempfänger

23,0 Mio

28,2 Mio

24,4 Mio

23,1 Mio

24,6 Mio

25,1 Mio

Eingliederungskosten

2,0 Mio

2,8 Mio

2,8 Mio

2,8 Mio

2,75 Mio

2,57 Mio

Verwaltungskosten

3,5 Mio

3,5 Mio

3,3 Mio

3,1 Mio

3,35 Mio

3,53 Mio

Gesamtaufwand

28,5 Mio

34,5 Mio

30,5 Mio

29,0 Mio

30,7 Mio

31,2 Mio

 

 

Bei dem, mit der Umsetzung des SGB II verbunden finanziellen Aufwand hat sich im Jahr 2010 erneut eine leichte Steigerung ergeben – obwohl wir nach wie vor noch deutlich unter dem Spitzenwert von 2006 liegen – und obwohl wir im Jahr 2010 eine leicht geringere Anzahl von Hilfebedürftigen zu betreuen hatten. Der finanzielle Aufwand für die Steuerzahler in Staat und Kommune ist nicht nur deutlich höher, als in den Zeiten der Vorgängersysteme Bundessozialhilfegesetz und Arbeitslosenhilfe – er steigt sogar weiter an trotz geringerer Empfängerzahlen.

 

 

Tabelle 5 Entwicklung des Finanzaufwandes der beteiligten Kostenträger in Erlangen

 

 

2005

2006

2007

2008

2009

2010

Gesamtaufwand

28,5 Mio

34,5 Mio

30,5 Mio

29,0 Mio

30,7 Mio

31,2 Mio

davon Bund

22,1 Mio

26,8 Mio

23,25 Mio

21,7 Mio

22,75 Mio

22,5 Mio

           Stadt Erlangen

6,4 Mio

7,7 Mio

7,25 Mio

7,3 Mio

7,98 Mio

8,7 Mio

Kommunaler Anteil an den Gesamtkosten

22,5 %

22,24 %

23,75 %

25,13 %

25,98 %

27,88 %

 

 

Erschreckend ist die Feststellung, dass die Kostenbelastung der Kommunen – im Gegensatz zur Kostenbelastung des Bundes – sich dabei offensichtlich unaufhaltsam erhöht. Die hauptsächliche Kostenverantwortung des Bundes für das Hartz IV-System sollte nach dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers eigentlich zu einer Entlastung der kommunalen Ebene beitragen – das Gegenteil ist aber der Fall. Der kommunale Anteil an den Gesamtkosten von ursprünglich ca. 22 % ist mittlerweile auf nahezu 28 % angewachsen. Die vom Gesetzgeber ab dem 01.01.2011 beschlossenen Sparmaßnahmen (z. B. der Wegfall der Rentenversicherungsbeiträge für Hartz IV-Empfänger) werden dafür sorgen, dass bereits im Jahr 2011 der kommunale Anteil an den Gesamtkosten sicherlich die 30 %-Marke deutlich übersteigen wird.

 

 

Tabelle 6 KdU-Kosten und KdU-Bundesbeteiligung in Erlangen

 

 

2005

2006

2007

2008

2009

2010

KdU-Aufwand

8,44 Mio

9,87 Mio

9,49 Mio

9,28 Mio

9,75 Mio

10,09 Mio

Bundesbeteiligung

29,1 %

29,1 %

31,2 %

28,6 %

25,4 %

23,0 %

Bundesaufwand

2,45 Mio

2,87 Mio

2,95 Mio

2,65 Mio

2,48 Mio

2,32 Mio

Aufwand Stadt

5,99 Mio

7,00 Mio

6,50 Mio

6,63 Mio

7,27 Mio

7,77 Mio

ab hier: neue
Berechnungsformel

 

 

 

 

Diese, den Kommunalhaushalt besonders belastende Entwicklung zeigt sich natürlich deutlich, bei den, vom Steuerzahler aufzubringenden Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger. Im gesamten sechsjährigen Berichtszeitraum von 2005 bis 2010 war der vom Bund aufzubringende KdU-Anteil noch nie so niedrig und der von der Kommune aufzubringende KdU-Anteil noch niemals so hoch wie im abgelaufenen Jahr 2010. Es zeigt sich hier deutlich, dass die vom Bund in einer Nacht- und Nebelaktion zur Jahreswende 2007/2008 ins Gesetz eingefügte, neue Berechnungsformel zu einer gewaltigen Kostenumschichtung vom Bund auf die Kommunen geführt hat. Umso wichtiger ist es, dass die seit zwei Jahren unternommenen Anstrengungen des Bundesrates zur Korrektur dieser kommunalfeindlichen Berechnungsformel weiter durchgehalten werden und hoffentlich bald zum Erfolg führen.

 

 

Tabelle 7 Entwicklung der eingelegten SGB II-Rechtsbehelfe in Erlangen

 

 

2005

2006

2007

2008

2009

2010

Widersprüche

221

252

321

325

298

347

davon Abhilfe

37

33

47

46

35

62

Teilabhilfe

13

17

22

27

19

26

Rücknahme/sonst.

12

7

9

7

6

3

Zurückweisung

147

195

211

228

194

180

 

 

 

 

 

 

 

Eilanträge Sozialgericht

23

15

8

16

13

14

davon Stattgabe

6

1

2

1

1

0

Vergleich

2

0

0

1

0

0

Zurückweisung

8

7

1

4

5

4

Einstellung/Erledigung

4

6

3

8

3

7

 

 

 

 

 

 

 

Klagen

55

65

76

75

72

74

davon Stattgabe

3

0

4

10

7

3

Vergleich

6

1

4

6

7

8

Zurückweisung

15

2

10

3

8

12

Einstellung/Erledigung

12

12

15

11

12

7

 

 

Insgesamt liegt die Anzahl der eingelegten Rechtsmittel in Erlangen nach wie vor erfreulich niedrig. Eine spürbare Steigerung im Lauf des Jahres 2010 ist lediglich bei den eingelegten Widersprüchen festzustellen, nicht jedoch bei den eingelegten gerichtlichen Rechtsbehelfen. Dies kann als sehr gutes Zeugnis für die Arbeit der Leistungssachbearbeitung und der Widerspruchstelle gedeutet werden.

 

 

3. Die Auswahl der neuen Optionskommunen

 

Im vorletzten Gesetz zur Änderung des SGB II vom Sommer 2010 (Organisationsreform) wurde für insgesamt 41 Kommunen die Möglichkeit zum Wechsel in die Organisationsform der Option eröffnet – die Antragsfrist lief bis zum 31.12.2010. Nach einer Mitteilung des Deutschen Landkreistages haben fristgerecht insgesamt 78 Kommunen in Deutschland einen solchen Antrag gestellt (wobei zwei Kommunen für diesen Beschluss nur die einfache Mehrheit in ihren Vertretungskörperschaften erreicht haben und nicht die gesetzlich vorgeschriebene, verfassungsrechtlich aber zweifelhafte Zweidrittel-Mehrheit). Unter diesen 78 Kommunen sind auch 12 kreisfreie Städte. Die meisten Interessenten kommen aus Baden-Württemberg (13), aus Bayern (16) und aus Nordrhein-Westfalen (15). Nach den, zwischen den Bundesländern erfolgten Absprachen sind für bayerische Kommunen sechs Plätze für neue Optierer vorgesehen. Mit den Auswahlentscheidungen durch die jeweiligen Landesbehörden ist bis zum 31.03.3011 zu rechnen.

 


4. Zwischenstand Vermittlungsverfahren

 

Am 09.02.2010 hatte das Bundesverfassungsgericht bekanntlich die Hartz IV-Regelsätze für verfassungswidrig erklärt und durch den Gesetzgeber bis zum 31.12.2010 eine transparente Neuermittlung der Regelsätze verlangt. Der daraufhin vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf hatte jedoch im Dezember 2010 im Bundesrat nicht die erforderliche Zustimmung gefunden. Die Beratungen des Vermittlungsausschusses sind in der Nacht vom 08. auf den 09.02.2011 (rechtzeitig zum einjährigen Jahrestag des Bundesverfassungsgerichtsurteils) endgültig gescheitert. Eine einvernehmliche Lösung konnte dabei für keinen einzigen der drei Hauptstreitpunkte gefunden werden (Ermittlung der neuen Regelsätze, Verständigung auf Mindestlöhne, Teilhabeleistungen für Kinder).

 

Es ist derzeit völlig unklar, wann und zu welchem Zeitpunkt rückwirkend welche geänderten oder neuen gesetzlichen Leistungen in Kraft treten werden. Für die Teilhabeleistungen wurden von uns sämtliche Vorbereitungsarbeiten längst gestoppt (das Hauptaugenmerk musste ab Ende Dezember darauf gerichtet werden, die bereits in der Vergangenheit organisierten vergleichbaren Leistungen weiterzuführen). Regelsätze werden derzeit in der gleichen Höhe wie in 2010 ausgezahlt – sollte eine rückwirkende Inkraftsetzung höherer Regelsätze zum 01.01.2011 beschlossen werden, wird uns die Umsetzung größte Schwierigkeiten bereiten (umfangreiche Zusatzarbeiten zur nachträglichen Neuberechnung trotz der angespannten Personalsituation). Es bleibt uns nichts anderes übrig, als abzuwarten welche Lösung der Gesetzgeber beschließen wird.

 

 

5. Zwischenstand Zielvereinbarungen und Kennzahlensysteme

Nach § 48b SGB II sollen erstmals im Jahr 2011 zwischen allen Optionskommunen und dem jeweiligen Landesministerium Zielvereinbarungen abgeschlossen werden über die von den Jobcentern bei ihrer Arbeit anzustrebenden Zielwerte. Der Gesetzgeber wollte dieses, bisher nur bei den ARGEN genutzte Steuerungsinstrument auch auf die Optionskommunen ausweiten.

 

Derzeit stehen allerdings noch entsprechende Vorschläge des BayStMAS zur Formulierung einer Zielvereinbarung aus, weil es offenbar auch noch nicht zum Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen BMAS und BayStMAS gekommen ist. Aus dem ARGE-Kollegenkreis liegen uns aber Informationen vor, wonach mittlerweile eine Zielvereinbarung zwischen BMAS und BA mit folgenden Zielwerten zustande gekommen ist:

 

·       Senkung der Summe passiver Leistungen (ohne KdU) um 7 %

·       Steigerung der Integrationsquote um 7 %

·       Reduzierung der Langzeitkunden (Leistungsbezug über mindestens 24 Monate) um 6 %

 

Aus diesen Zielvorgaben des Bundes gegenüber der BA lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, mit welchen Zielwerten wir in unserer künftigen Zielvereinbarung zu rechnen haben.

 

 

6. Personelle Situation im Sozialamt

 

Während das BayStMAS für die Leistungssachbearbeitung bei einem Fallzahlenschlüssel von 1:110 von einer angemessen Personalausstattung ausgeht, liegt die derzeitige Belastung der Leistungssachbearbeiter im Sozialamt (gerechnet nur mit Sachbearbeiterstellen, ohne Leitungskräfte, Verwaltungskräfte und Sonderfunktionen) rechnerisch bei 1:143. Tatsächlich ist die Arbeitsbelastung aber noch deutlich höher, weil zurzeit zwei Sachbearbeiter (10 % aller Sachbearbeiterstellen) längerfristig erkrankt sind und die Arbeit von den verbliebenen Kolleginnen und Kollegen mit aufgefangen werden muss.

 

Nicht zuletzt aus diesem Grund hat es das Sozialamt für seine Pflicht gehalten, dem von der Firma Rödl & Partner, bzw. vom Personalreferat vorgeschlagenen Beschluss zur Einführung einer dreimonatigen, bzw. zweimonatigen generellen Wiederbesetzungssperre deutlich zu widersprechen. Eine solche Wiederbesetzungssperre mit automatischer Budgetkürzung im Fluktuationsfall kann nicht akzeptabel sein,

 

·       nachdem das Personalkostenbudget im Vorfeld der Haushaltsberatungen bereits pauschal um 3 % gekürzt wurde,

·       nachdem neben den zwei Krankheitsfällen (10 % der Leistungssachbearbeiter) aktuell auch noch zwei Umsetzungen von Leistungssachbearbeitern (weitere 10 %) anstehen,

·       nachdem die aufgetretenen Krankheitsfälle gezeigt haben, dass die aktuelle Arbeitsbelastung in der Leistungssachbearbeitung für manche Kolleginnen und Kollegen nicht mehr verkraftbar ist und

·       nachdem im Hartz IV-Bereich durch eine Wiederbesetzungssperre überhaupt keine Einsparung für die Stadt erzielt werden kann (der Bund ersetzt nur tatsächlich angefallene Personalkosten) und die Wiederbesetzungssperre folglich nur zu einer Kosteneinsparung des Bundes führen würde.

 

Trotz der Diskussion im Stadtrat über die Einführung einer Wiederbesetzungssperre bemüht sich das Sozialamt durch Gespräche mit der Personalverwaltung, um überplanmäßige Personalverstärkung zu erhalten (u. a. auch um die, durch die aktuelle Softwareumstellung bedingte Zusatzarbeit auffangen zu können).

 

 

7. Vorarbeitung zur nächsten Reform: Erneute Überarbeitung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

 

Nachdem der im SGB II gesetzlich geregelte Katalog von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, die von den SGB II-Stellen zur Integration der Hilfeempfänger in den Arbeitsmarkt genutzt werden dürfen, durch den Gesetzgeber erst zum 01.01.2009 generell überarbeitet und neu formuliert wurde (sog. Instrumentenreform) wird in Berlin derzeit eine erneute gesetzliche Instrumentenreform für das 2. Halbjahr 2011 geplant.

 

Im Vorfeld dieser geplanten, erneuten Instrumentenreform hat das BMAS wissenschaftliche Evaluationsberichte über die Wirksamkeit und Eignung von vier Instrumenten aus dem Arbeitsfeld „Übergang Schule – Beruf“ veröffentlicht. Es handelt sich um die Instrumente „Einstiegsqualifizierung“, „nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses“, „Ausbildungsbonus“ und „Berufseinstiegsbegleitung“, von denen die Jobcenter ohnehin nur das erste Instrument nutzen dürfen (die übrigen drei Instrumente dürfen ausschließlich nur von der BA genutzt werden). Nach Auswertung dieser Evaluationsberichte bestätigen sich nach Auffassung des Deutschen Landkreistages die bereits in der Vergangenheit immer wieder vorgetragenen Forderungen von Seiten der Optionskommunen

 

·       nach der Formulierung eines eigenen SGB II-Instrumentenkataloges – unabhängig von der bisherigen, strikten Bindung an die arbeitsmarktpolitischen Instrumente der Arbeitsagenturen im SGB III-Bereich

·       nach einer stärkeren Berücksichtigung des Erfordernisses, dass den SGB II-Stellen eine individuellere und bedarfsgerechtere Förderung ihrer Klienten erlaubt werden sollte und

·       dass den Jobcentern insbesondere die Möglichkeit gegeben werden muss, für ihre Klienten die Nachholung des Hauptschulabschlusses ermöglichen zu können.

 

 


Anlagen:        1. Eckwerte zum SGB II-Leistungsbereich für die Stadt Erlangen

                        2. Monatlicher Mittelverbrach

                        3. Sachstandsbericht der GGFA