Betreff
Fortgeltung bzw. Änderung der Regeln für die Budgetierung
Vorlage
112/028/2011
Aktenzeichen
OBM/ZV/11
Art
Beschlussvorlage

1.      Die Regeln für die Budgetierung gelten ab dem Haushaltsjahr 2011 in der redaktionell geänderten und an die Doppik angepassten beigefügten Fassung weiter (vollständige Neufassung siehe Anlage 1).
Für Nr. 1.1.1 Abs. 2 der Regeln für die Budgetierung „Bildung von Amtsbudgets“ gilt folgende Fassung:

 

 

2.      Variante 1:
Es gilt die in der Anlage 1 beigefügte Fassung der Budgetierungsregeln (siehe Nr. 1.1.1 Abs. 2 der Anlage 1). Für die drei städtischen Schulen (Marie-Therese-Gymnasium – 40M, Wirtschaftsschule im Röthelheimpark – 40W, Fachschule für Techniker – 40T) werden im Personalkostenbudget des Schulverwaltungsamtes eigene Personalkostenunterbudgets eingerichtet. Die Sachkosten verbleiben weiterhin im Budget des Schulverwaltungsamtes. Für die Personalkostenunterbudgets der drei städtischen Schulen gelten die Budgetierungsregeln entsprechend d.h. insbesondere die Übertragungsregelung für das Budgetergebnis.

3.       

Variante 2:
Abs. 2 der Nr.1.1.1 wird wie folgt geändert:
Für die drei städt. Schulen (Marie-Therese-Gymnasium – 40M, Wirtschaftsschule im Röthelheimpark – 40W, Fachschule für Techniker – 40T) werden im Personalkostenbudget des Schulverwaltungsamtes eigene Personalkostenunterbudgets eingerichtet. Die  Personalkostenbudgetergebnisse der drei städtischen Schulen werden entsprechend den allgemein geltenden Budgetierungsregeln (also derzeit zu 20 %) in das darauffolgende Haushaltsjahr als zusätzliche Ausgabenermächtigung übertragen. Die Sachkosten der Schulen verbleiben weiterhin im Budget des Schulverwaltungsamtes und werden in Schulsubbudgets verwaltet. Die Sachkostenbudgetergebnisse aller Schulen werden entgegen der allgemeinen Übertragungsregelung (20% für das Amt  - 80% Abführung an den Haushalt) zu 100 % in das darauffolgende Haushaltsjahr als zusätzliche Ausgabenermächtigung für die Schulsubbudgets übertragen.

 

 

 


Zu Nr. 1:

Folgende Beschlüsse zu den Budgetierungsregeln wurden in den letzten Jahren seit Einführung der Doppik gefasst:

·         Stadtratsbeschluss 29.01.09:
Die Budgetierung wird analog der kameralen Regelungen weitergeführt.

·         Stadtratsbeschluss 25.02.10:
Änderungen hinsichtlich Einbeziehung der Personalkosten für freigestellte Personalratsmitglieder;
Weitergeltung der Budgetierungsregeln auch für 2010.

·         Stadtratsbeschluss 30.09.10:
Änderungen bei der Übertragung der Gesamteinsparung: 80 : 20;
erneute Beschlussfassung für den Haushalts 2012 erforderlich;
Reform der Budgetierungsregeln möglichst noch 2011 in die Wege leiten.

 

Die Budgetierungsregeln wurden von Amt 20 und Abt.112 redaktionell und unter dem Gesichtspunkt der Einführung der Doppik bei der Stadt Erlangen überarbeitet. Dabei wurden insbesondere kamerale Begriffe und Festlegungen durch doppische ersetzt und damit zusammenhängende Zuständigkeiten und Verfahren angepasst. Änderungen sind auch aufgrund der Ausgliederung des Amtes für Informationstechnik notwendig geworden.

Eine komplette Überarbeitung und Neufassung der Budgetierungsregeln zu einer „Doppischen Budgetierung“ ist entsprechend dem Mehrjahresprogramm der Kämmerei nach Aufbau der neuen Personalkostenbudgetierung für das Jahr 2013 geplant. Bei einer Neufassung wird die vollständige Produktkostenverantwortung der Budgetverantwortlichen eine zentrale Rolle spielen. Hierfür sind erhebliche Vorarbeiten organisatorischer Natur, sowie im Finanzbereich erforderlich (siehe Arbeitsprogramm der Kämmerei 2011).

 

 

Zu Nr. 2:

 

Im Hinblick auf eine Gleichbehandlung der städtischen Dienststellen, insbesondere bei Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, ist die Kämmerei der Auffassung, dass das Regelwerk vollinhaltlich für die drei städtischen Schulen und bezüglich der Regelungen für die Sachkostenbudgets auch für die staatlichen Schulen gelten sollte (Antrag Variante 1).

 

Dies bedeutet, dass die Sach- und Personalmittelbudgets wie bisher getrennt voneinander von der Kämmerei bzw. vom Personal- und Organisationsamt abgewickelt und abgerechnet werden.

 

Negative Teilergebnisse fließen in voller Höhe in die weitere Ermittlung des Gesamtergebnisses ein.

 

Das bereinigte Sachmittelbudgetergebnis und das bereinigte Personalmittelbudgetergebnis werden summiert.
80 % der erwirtschafteten Gesamteinsparung gehen nach der ab 2010 gültigen Regelung an den Haushalt zurück.

 

Negative Gesamtbudgetergebnisse werden zu 100% als Verlust in das nächste Haushaltsjahr vorgetragen

 

Abweichend hiervon plädiert Amt 40 für eine 100%-ige Übertragung der Sachkostenüberschüsse der Schulen (siehe Anlage 2). Eine derartige Vorgehensweise war jedoch in den bisherigen Budgetierungsregeln nicht festgelegt, die somit geändert werden müssten
(
Antrag Variante 2).

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

X               werden nicht benötigt; Variante 2 bedeutet jedoch, dass bei der Budgetabrechnung dem städt. Haushalt geringere Beträge gutgeschrieben werden können.

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1: Regeln für die Budgetierung 2011

                        Anlage 2: Stellungnahme Amt 40