1.
Die Regeln für die Budgetierung gelten ab dem Haushaltsjahr 2011 in der redaktionell geänderten
und an die Doppik angepassten beigefügten Fassung weiter (vollständige
Neufassung siehe Anlage 1).
Für Nr. 1.1.1 Abs. 2 der Regeln für die Budgetierung „Bildung von Amtsbudgets“
gilt folgende Fassung:
2.
Variante 1:
Es gilt die in der Anlage 1 beigefügte Fassung der
Budgetierungsregeln (siehe Nr. 1.1.1 Abs. 2 der Anlage 1). Für die drei
städtischen Schulen (Marie-Therese-Gymnasium – 40M, Wirtschaftsschule im
Röthelheimpark – 40W, Fachschule für Techniker – 40T) werden im
Personalkostenbudget des Schulverwaltungsamtes eigene Personalkostenunterbudgets
eingerichtet. Die Sachkosten verbleiben weiterhin im Budget des Schulverwaltungsamtes.
Für die Personalkostenunterbudgets der drei städtischen Schulen gelten die
Budgetierungsregeln entsprechend d.h. insbesondere die Übertragungsregelung für
das Budgetergebnis.
3.
Variante 2:
Abs. 2 der Nr.1.1.1 wird wie folgt geändert:
Für die drei städt. Schulen (Marie-Therese-Gymnasium – 40M,
Wirtschaftsschule im Röthelheimpark – 40W, Fachschule für Techniker – 40T)
werden im Personalkostenbudget des Schulverwaltungsamtes eigene
Personalkostenunterbudgets eingerichtet. Die Personalkostenbudgetergebnisse
der drei städtischen Schulen werden entsprechend den allgemein geltenden
Budgetierungsregeln (also derzeit zu 20 %) in das darauffolgende Haushaltsjahr
als zusätzliche Ausgabenermächtigung übertragen. Die Sachkosten der Schulen
verbleiben weiterhin im Budget des Schulverwaltungsamtes und werden in
Schulsubbudgets verwaltet. Die Sachkostenbudgetergebnisse aller Schulen werden entgegen der allgemeinen
Übertragungsregelung (20% für das Amt
- 80% Abführung an den Haushalt) zu 100 % in das darauffolgende
Haushaltsjahr als zusätzliche Ausgabenermächtigung für die Schulsubbudgets
übertragen.
Zu Nr. 1:
Folgende Beschlüsse
zu den Budgetierungsregeln wurden in den letzten Jahren seit Einführung der
Doppik gefasst:
·
Stadtratsbeschluss
29.01.09:
Die Budgetierung wird analog der kameralen Regelungen weitergeführt.
·
Stadtratsbeschluss
25.02.10:
Änderungen hinsichtlich Einbeziehung der Personalkosten für freigestellte
Personalratsmitglieder;
Weitergeltung der Budgetierungsregeln auch für 2010.
·
Stadtratsbeschluss
30.09.10:
Änderungen bei der Übertragung der Gesamteinsparung: 80 : 20;
erneute Beschlussfassung für den Haushalts 2012 erforderlich;
Reform der Budgetierungsregeln möglichst noch 2011 in die Wege leiten.
Die
Budgetierungsregeln wurden von Amt 20 und Abt.112 redaktionell und unter dem Gesichtspunkt
der Einführung der Doppik bei der Stadt Erlangen überarbeitet. Dabei wurden
insbesondere kamerale Begriffe und Festlegungen durch doppische ersetzt und
damit zusammenhängende Zuständigkeiten und Verfahren angepasst. Änderungen sind
auch aufgrund der Ausgliederung des Amtes für Informationstechnik notwendig
geworden.
Eine komplette
Überarbeitung und Neufassung der Budgetierungsregeln zu einer „Doppischen
Budgetierung“ ist entsprechend dem Mehrjahresprogramm der Kämmerei nach Aufbau
der neuen Personalkostenbudgetierung für das Jahr 2013 geplant. Bei einer Neufassung wird die vollständige
Produktkostenverantwortung der Budgetverantwortlichen eine zentrale Rolle
spielen. Hierfür sind erhebliche Vorarbeiten organisatorischer Natur, sowie im
Finanzbereich erforderlich (siehe Arbeitsprogramm der Kämmerei 2011).
Zu Nr. 2:
Im Hinblick auf eine Gleichbehandlung der städtischen
Dienststellen, insbesondere bei
Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, ist die Kämmerei der Auffassung, dass
das Regelwerk vollinhaltlich für die drei städtischen Schulen und bezüglich der
Regelungen für die Sachkostenbudgets auch für die staatlichen Schulen gelten
sollte (Antrag
Variante 1).
Dies bedeutet, dass die Sach- und
Personalmittelbudgets wie bisher
getrennt voneinander von der Kämmerei bzw. vom Personal- und Organisationsamt
abgewickelt und abgerechnet werden.
Negative Teilergebnisse fließen in
voller Höhe in die weitere Ermittlung des Gesamtergebnisses ein.
Das bereinigte
Sachmittelbudgetergebnis und das bereinigte Personalmittelbudgetergebnis werden
summiert.
80 % der erwirtschafteten
Gesamteinsparung gehen nach der ab 2010 gültigen Regelung an den Haushalt
zurück.
Negative Gesamtbudgetergebnisse
werden zu 100% als Verlust in das nächste Haushaltsjahr vorgetragen
Abweichend hiervon plädiert Amt 40
für eine 100%-ige Übertragung der Sachkostenüberschüsse der Schulen (siehe Anlage 2). Eine derartige
Vorgehensweise war jedoch in den bisherigen Budgetierungsregeln nicht
festgelegt, die somit geändert werden müssten
(Antrag Variante 2).
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
X werden nicht benötigt; Variante 2 bedeutet jedoch, dass bei der Budgetabrechnung dem städt. Haushalt geringere Beträge gutgeschrieben werden können.
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf
Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Regeln für die Budgetierung 2011
Anlage 2: Stellungnahme Amt 40