Betreff
Gehweg Stintzingstraße
Vorlage
66/082/2011
Aktenzeichen
VI/66
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Ausführungsplanung für den Neubau eines Gehweges an der Westseite der Stintzing-straße wurde von Amt 66 dem BWA am 17.08.2010 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Beschlussfassung erfolgte jedoch nicht, da die Notwendigkeit dieses GW-Neubaus nach Auffassung der Mitglieder des BWA nicht gegeben sei, weil auf der Ostseite ein ausreichend breiter GW zur Verfügung stünde.

Mit EB77 wurde zwischenzeitlich die Möglichkeit erörtert, auf den Gehweg zu verzichten, um so den verbleibenden Reststreifen bis zum vorhandenen Bordstein dem Grünstreifen zuzuordnen, auf dem im Zuge des Bauhof-Neubaus Bäume gepflanzt wurden. Entsprechend eines Vermerks vom 28.10.2010 wurde von EB 77 zugestimmt, diesen Reststreifen in den Unterhalt und Besitz des EB 77 zu übernehmen.

Um den Straßenzug „Stintzingstraße“ jedoch erschließungstechnisch zum Abschluss bringen zu können, muss von Amt 61 noch ein Beschluss durch den UVPA erwirkt werden, dass die Stintzingstraße in Abweichung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 274 unter Verzicht auf den westlichen GW endgültig hergestellt ist.

Nach Beschluss durch den UVPA würde der derzeit als öffentliche Fläche gewidmete Reststreifen dann entwidmet werden.

 

 


Anlagen:        Lageplan ursprüngliche Planung (Anlage 1)

                        Photo (Anlage 2)