Betreff
Errichtung eines Doppelhauses, Bogenweg 8, 8 a, Az.: 2010-1135-VO
Vorlage
63/115/2010
Aktenzeichen
VI/63-1/3/T. 1002
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Geplant ist auf dem Baugrundstück die Errichtung eines eingeschossigen Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage. Das o.g. Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 119 im allgemeinen Wohngebiet und benötigt Befreiungen für die teilweise Überschreitung der Baugrenzen und der zulässigen Dachneigung von 20°.

 

Mit dem Vorbescheid soll geklärt werden, ob eine planungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit besteht und ob die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt werden.

 

Von Seiten der Verwaltung wird die Errichtung des Wohnhauses mit Doppelgarage befürwortet. Die Befreiungen können erteilt werden, da die Überschreitungen der Baugrenzen als geringfügig angesehen werden und es für eine Dachneigung von 35° bereits Bezugsfälle in der näheren Umgebung gibt.

 

Die Nachbarzustimmungen liegen vor. Der Vorbescheid wurde mit Datum vom 15.11.2010 erteilt. 


Anlage: Lageplan