Der Kalkulationszeitraum für die Abfallbeseitigungsgebühren wird für 2 Jahre (2011 – 2012) festgesetzt. Die Abfallbeseitigungsgebühren werden beibehalten. Eine Änderung der Gebühren bzw. eine Satzungsänderung ist nicht erforderlich.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Am 31.12.2010 endet planmäßig der laufende 2-jährige Kalkulationszeitraum der Abfallgebühren.
Im Ergebnis der Betriebsabrechnung der Abfallwirtschaft 2009 und der Aufwandsermittlung für das Jahr 2010 wird zum Ende des Kalkulationszeitraumes 2010 ein positives Fortschreibungsergebnis in Höhe von ca. 1,471 Mio € erreicht.
Zu diesem erneuten Anstieg kam es unter anderen durch die zum letzten
Kalkulationszeitpunkt nicht vorhersehbaren Rückzahlungen der Stadt Schwabach
für die Verwertung der Bioabfälle in Höhe von 590.000,-€ sowie durch eine
einmalige Rückzahlung und Rückstellungsauflösung des Zweckverbandes Sondermüll
Entsorgung Mittelfranken (ZVSMM) über 54.000 €.
Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) sind diese Überschüsse den Gebührenzahlern im nächsten Kalkulationszeitraum wieder „gutzubringen“.
Unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses 2010 sowie der Aufwendungen und Erträge der Abfallwirtschaft hat die Verwaltung eine Kalkulation für die kommenden zwei Jahre 2011 bis einschließlich 2012 erstellt.
Die Kalkulation beinhaltet alle derzeit erkennbaren Veränderungen, z.B. die erwartete Entwicklung voraussichtlicher Müll- und Wertstoffmengen, deren Verwertungskosten, die abgeschätzten Preis- und Personalkostensteigerungen sowie die Umlagen des Neubaues für die Abfallwirtschaft.
Aufgrund der vorhandenen Kalkulationen schlägt die Verwaltung die Beibehaltung der derzeitigen Abfallbeseitigungsgebühren für einen 2-jährigen Kalkulationszeitraum 2011 bis einschließlich 2012 vor.
Die Verwaltung hat auch eine mögliche Gebührensenkung geprüft. Die Kalkulation hat bei einem einjährigen Kalkulationszeitraum eine Gebührensenkung in Höhe von ca. 8 % ergeben. 2012 müsste die Abfallbeseitigungsgebühr jedoch um ca. 18 % erhöht werden, um eine Kostendeckung für die nächsten Jahre zu erreichen. Diese sog. „Gebührenschaukel“ wird von der Verwaltung nicht empfohlen.
Durch die vorgeschlagene Beibehaltung können gleichbleibende Gebühren erzielt, extreme Gebührenschwankungen vermieden und der entstandene Überschuss in den nächsten 2 Jahren (2011-2012) weitestgehend abgebaut werden. Eine Gebührenanpassung ist somit erst für das Jahr 2013 erforderlich.
In Anlage 1 werden die aktuellen Abfallbeseitigungsgebühren der Stadt Erlangen zur Kenntnis gegeben.
Anlage 2 enthält die Leistungen und Gebühren anderer Kommunen im Vergleich zu den Leistungen der Abfallwirtschaft Erlangens. Hinsichtlich der Gebührenhöhe erhält der Erlanger Gebührenzahler eine Vielzahl an Dienstleistungen.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
entfällt
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
entfällt
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Sachkonto: |
Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
X werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf
Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1. Abfallbeseitigungsgebühren Stadt Erlangen
2. Städtevergleich Abfallgebühren