Der Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2009 wird gem. § 25 EBV (Eigenbetriebsverordnung Bayern) festgestellt und Entlastung wird erteilt.
Weiter wird beschlossen,
a) den Jahresgewinn i.H.v. 436 T€ auf neue Rechnung vorzutragen und
b) das davon auf die Gebührenbereiche Abfallwirtschaft und Straßenreinigung entfallende Ergebnis jeweils mit der gebildeten zweckgebundenen Rücklage zu verrechnen (Zuführung bei der Abfallwirtschaft von 248 T€, bei der Straßenreinigung von 282 T€).
1. Ergebnis/Wirkungen
Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den EB77
Der Jahresabschluss 2009 des EB77 wurde von der Werkleitung gem. § 25 EBV im Juli 2010 aufgestellt. Er befindet sich in der beigefügten Anlage (den Mitgliedern des Werkausschusses und des Stadtrats direkt zugeleitet) und enthält:
· Jahresbilanz
· Gewinn- und Verlustrechnung
· Lagebericht
· Anhang: Erfolgsübersicht nach Geschäftsbereichen
Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2009 erfolgte gem. Beschluss des Stadtrats vom 30. Juli 2009 durch die Erlanger Treuhand Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (ETH) und wurde im Juli 2010 durchgeführt.
Der Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2009 wurde ohne Einschränkungen
erteilt.
Die örtliche Rechnungsprüfung wurde durch Amt 14 durchgeführt. Die Vorlage des Berichts erfolgte im Rechnungsprüfungsausschuss am 10. November 2010.
Der geprüfte Jahresabschluss 2009 soll gem. § 9 Abs. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 der Betriebssatzung vom Stadtrat in der Sitzung am 25. November 2010 festgestellt werden.
Das Wirtschaftsjahr 2009 war wie das Vorjahr maßgeblich geprägt von der am 25. Oktober 2007 erfolgten Entscheidung des Erlanger Stadtrats zur Erneuerung des Erlanger Bauhofs im Rahmen eines ÖPP-Projekts (Vertragslaufzeit bis 2037).
Nach Vertragsabschluss am 8. Mai 2008 erfolgte unmittelbar im Anschluss der Baubeginn; das Projekt wurde in 18 Bauphasen Ende 2009 weitgehend abgeschlossen.
Die neuen Räumlichkeiten wurden der Öffentlichkeit beim „Tag der Offenen Tür“ am 25. September 2010 vorgestellt.
Beschlussvorschlag:
Der geprüfte Jahresabschluss 2009 (s. Anlage) weist einen Jahresgewinn in Höhe von 435.754,76 EUR aus. Seitens der Werkleitung wird vorgeschlagen, diesen Jahresgewinn auf neue Rechnung vorzutragen und das Ergebnis der Gebührenbereiche Abfallwirtschaft und Straßenreinigung mit den für diese Bereiche gebildeten zweckgebundenen Rücklagen zu verrechnen.
Die zweckgebundenen Rücklagen werden sich damit folgendermaßen entwickeln:
Zweckgeb. Rücklage |
Bestand
am 31.12.2009 |
Verrechnung
lt. Abschluss 2009 |
Endstand
nach Beschluss Stadtrat |
- für Abfallwirtschaft |
1.083.687,48 € |
+248.050,69
€ |
+1.331.738,17
€ |
- für Straßenreinigung |
- 251.002,17 € |
+281.608,18
€ |
+30.606,01
€ |
Das Ergebnis 2009 der Gebührenbereiche bedeutet für die Abfallwirtschaft eine Zuführung der Rücklage um 248 T€, bei der Straßenreinigung um 282 T€. Der danach verbleibende Jahresverlust in Höhe von 93.904,11 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die ETH Erlanger Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilte
für den Jahresabschluss 2009 und den Lagebericht folgenden uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk:
„Wir haben
den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Betriebs
für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) der Stadt Erlangen
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die
Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes liegen in der Verantwortung
der Werksleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage
der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss
unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 GO Bay unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung
umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen der Werksleitung des Eigenbetriebes sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir
sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für
unsere Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
- Feststellung des Jahresabschlusses
- Entscheidung über die Gewinnverwendung
- Erteilung der Entlastung
3. Prozesse und Strukturen
- MzK im Werkausschuss EB77 am 19.10.2010
- Begutachtung im RPA am 10.11.2010
- Begutachtung im Werkausschuss EB77 am 16.11.2010
- Beschlussfassung im Stadtrat am 25.11.2010
4. Ressourcen
s. Prüfbericht der Erlanger Treuhand
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Anlagen: