Die mit Stadtratbeschluss vom 26.03.2009 geschaffenen Zusatzprämien-Regelungen gelten unbefristet ab dem 01.01.2011 unter folgenden geänderten Konditionen weiter:
1.
Nr. 2 Abs. 1 der
Zusatzprämien-Regelungen erhält folgende Fassung:
„Die Gesamtzahl der Prämien darf im
Kalenderjahr 5 v. H. der am 1. Januar vorhandenen Beschäftigten
nach § 3 Abs. 1 DVLoB nicht übersteigen.“
2. Nr. 2
Abs. 2 Satz 2 der Zusatzprämien-Regelungen erhält folgende Fassung:
„Es erfolgt eine Quotierung auf
Referatsebene.“
3. Nr. 2 Abs. 5 der Zusatzprämien-Regelungen wird gestrichen.
4.
Nr. 5 Abs. 5 der
Zusatzprämien-Regelungen erhält folgende Fassung:
„§ 6 Abs. 6 der DVLoB bei der
Stadt Erlangen gilt sinngemäß.“
5.
Nr. 9 Abs. 1 der
Zusatzprämien-Regelungen erhält folgende Fassung:
„Entscheidungsberechtigt sind die
Referatsleitungen.“
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
1. Die zusätzliche Leistungsprämie für Tarifbeschäftigte (im folgenden: Zusatzprämie) wurde gem. Stadtratsbeschluss vom 26.03.2009 für einen Erprobungszeitraum von zwei Jahren geschaffen. Sie ist eines von drei Werkzeugen der monetären Leistungsanerkennung für Tarifbeschäftigte bei der Stadt Erlangen. Die beiden weiteren Instrumente sind die Leistungsprämie nach § 18 TVöD und die vorgezogene Stufenvorrückung nach § 17 Abs. 2 Satz 1 TVöD.
Das KGSt-Gutachten vom 08.01.2010, Nr. 11.10, Vorschlag 27 sieht die Streichung der Zusatzprämien vor.
Personalrat und Personal- und Organisationsamt sind sich hingegen darin einig, das Personalentwicklungsinstrument vom Grundsatz her beizubehalten und mit der Absenkung der Vergabequote von 15% auf 5% dennoch einen effektiver Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten.
Durch Beibehaltung dieses Instruments soll insbesondere im Hinblick auf die anhaltende Leistungsverdichtung auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, die Leistungsträger unter den Beschäftigten besonders zu honorieren.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Änderung der Zusatzprämien-Regelungen vom 26.03.2009 in folgenden Punkten:
· Absenkung der Vergabequote von 15% auf 5%
·
Vergabeverantwortung haben künftig die
Referatsleitungen:
Rundungsfehler bei geringen Quoten führen zu Ungerechtigkeiten. Bei Belassung
der Vergabeverantwortung auf Amtsebene würden sich beispielsweise die 27
Beschäftigten eines Amtes ebenso wie die 12 Beschäftigten eines anderen Amtes
genau eine Vergabemöglichkeit teilen. Durch die Neufassung der Nr. 2
Abs. 2 Satz 2 ist die bisherige Regelung der Nr. 2 Abs. 5
obsolet (Referatübergreifende Prämienmöglichkeit im Einzelfall bei
Vollausschöpfung durch eine Dienststelle).
· Die Harmonisierung des Nr. 5 Abs. 5 Satz 1 mit § 6 Abs. 6 DVLoB beseitigt eine missverständlich formulierte Regelung. Bisher war eine Wahlmöglichkeit des Tarifbeschäftigten zwischen der Leistungsprämie nach § 18 TVöD und der Zusatzprämie geregelt. Die Praxis hat gezeigt, dass eine sinnvolle Entscheidung über die Prämienverteilung und die Art der Prämie ausschließlich von der Führungskraft bzw. Dienststellenleitung getroffen werden kann. Diesem Grundprinzip der Leistungsanerkennung durch Vorgesetzte läuft eine Wahlmöglichkeit des Tarifbeschäftigten zuwider.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Das Personal- und Organisationsamt hat die vorgeschlagenen Änderungen
der Dienstvereinbarung gemeinsam mit dem Personalrat entwickelt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Folgende Tabelle verdeutlicht die Einspareffekte (die Finanzmittel sind direkt
den Dienststellenbudgets zugeordnet):
Die Berechnung beruht der auf der Vergabepraxis und dem Beschäftigtengefüge des Zeitraums vom 01.07.2009 bis 15.08.2010. Die Quotenausschöpfung fällt bei Senkung der Vergabequote sicher höher aus. Deshalb wurde anhand der bisherigen Vergabepraxis eine Quotenausschöpfung von 50% geschätzt. Die konkrete Nutzung dieses Instruments der Leistungsorientierung unter geänderten Rahmenbedingungen kann nicht abgesehen werden
Investitionskosten: |
€ |
bei
HHSt. |
Sachkosten: |
€ |
bei
HHSt. |
Personalkosten
(brutto): |
-38.000 € bis -172.000 € |
bei
HHSt. |
€ |
bei
HHSt. |
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Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
HHSt. |
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