Betreff
Nutzung des Palais Stutterheim, Widmung von Bürgersaal und Innenhof zur öffentlichen Einrichtung
Vorlage
112/017/2010
Aktenzeichen
OBM/ZV/112
Art
Beschlussvorlage

 

  1. Bürgersaal und Innenhof des Palais Stutterheim werden, soweit sie nicht von der Stadt Erlangen für den Betrieb der Stadtbibliothek und des Kunstpalais oder für städtische Veranstaltungen in Anspruch genommen werden, als öffentliche Einrichtung im Sinne des Art. 21 Bayer. Gemeindeordnung ausschließlich für kulturelle Veranstaltungen gewidmet.
  2. Der Bürgersaal steht regelmäßig für standesamtliche Trauungen zur Verfügung.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Palais Stutterheim soll nicht nur den städtischen Dienststellen als Dienstgebäude und Veranstaltungsort dienen, sondern auch der Bürgerschaft für angemessene Nutzungen zur Verfügung stehen. Der Widmungszweck liegt dabei auf kulturellen Veranstaltungen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Um dem Nutzungszweck „Kultur“ gerecht zu werden, den Betrieb der Stadtbibliothek und des Kunstpalais nicht zu beeinträchtigen sowie die historische Bausubstanz möglichst lange zu erhalten, werden durch die Verwaltung Nutzungsrichtlinien aufgestellt. Diese Richtlinien regeln Zugang und Umfang sowie Nutzungsbedingungen und Überlassung von Bürgersaal und Innenhof mit zugehörigen Nebenräumen einschließlich der Nutzungsentgelte (aktuelle Fassung siehe Anlage).

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Zuständigkeit für die Vermietung von Bürgersaal und Innenhof wurde Amt 24 übertragen.

 


Anlage:  Nutzungsrichtlinien