Betreff
Ersatzneubau und Erweiterung des städtischen Kindergartens Wasserturmstraße 16 mit Erweiterung um eine Krippengruppe
Vorlage
512/015/2010
Aktenzeichen
IV/512/GSM T. 2362
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss begutachtet:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Im städtischen Kindergarten „Stadtinsel“, Wasserturmstraße 16, 91054 Erlangen, wird der Bedarf von 12 Krippenplätzen und 15 zusätzlichen Kindergartenplätzen
bestätigt.

2.      Der vorgelegten Planung wird zugestimmt.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuweisungen nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m.
Art. 10 FAG und nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 bei der Regierung von Mittelfranken zu beantragen und die Realisierung der Maßnahme einzuleiten.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

-          Erhalt des Kindergartens in der Wasserturmstraße und dauerhafte Sicherung der Betriebserlaubnis

-          Ausweitung des Betreuungsangebotes im Krippenalter



 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

     

-          Ersatzneubau für das stark sanierungsbedürftige Gebäude Wasserturmstraße 16 mit Erweiterung um eine Krippengruppe

-          Anmietung von Räumlichkeiten für die Theaterintendanz und Theaterverwaltung, die aktuell Räume in der Wasserturmstraße 16 nutzt; das GME ist bereits dabei, nach geeigneten Räumlichkeiten zu suchen.

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Bedarfssituation:

Die Kindertagesstätte befindet sich im Krippenplanungsbezirk D – Erlangen Nordost. Zum Stichtag 31.12.2009 konnten in diesem Planungsbezirk 113 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren angeboten werden. Dies entspricht einer lokalen Versorgungsquote von 20,1%. Dieser Wert liegt unterhalb des Stadtdurchschnittes von 22,4%. Für das Jahr 2010 ist stadtweit ein TAG-Ausbauziel von 25% Versorgungsquote beschlossen. Durch die Neuschaffung von 12 Plätzen kann die lokale Quote auf 20,9% angehoben werden. Die Neuschaffung von 12 Plätzen ist aus Sicht der Jugendhilfeplanung geeignet zu einer bedarfsgerechten Versorgung mit Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren beizutragen und ist entsprechend aus bedarfsplanerischer Hinsicht zu befürworten.

Die Kindergartenplätze sind aus bedarfsplanerischer Sicht dem Planungsbezirk 2 –
Innenstadt II zuzurechnen. In diesem konnten mit Stand vom 31.06.2010 167 Betreuungsplätze für Kinder im Kindergartenalter angeboten werden. Dies entspricht einem
lokal-rechnerischen Versorgungsgrad von ca. 68,2%. Dieser Wert stellt im Vergleich zu den übrigen Erlanger Planungsbezirken den niedrigsten aller Werte dar.
Die Erhöhung der bedarfsbestätigten Platzzahl um 15 weitere Plätze im städtischen Kindergarten Wasserturmstraße auf dann 75 Plätze (182 im Planungsbezirk), würde die kleinräumige Versorgungsquote auf einen Wert von 74,3% anheben. Die kleinräumige Bevölkerungsprognose der Abteilung für Statistik und Stadtforschung geht für das Einzugsgebiet der Einrichtung in den kommenden Jahren von einer weiteren Zunahme der Kinderzahlen im Kindergartenalter um ca. 10% aus. Angesichts der genannten Faktoren ist die Neuschaffung von 15 Plätzen zur Betreuung von Kindern im Kindergartenalter aus Sicht der Jugendhilfeplanung der Bedarfslage angemessen und entsprechend zu befürworten.

 

Betriebserlaubnis:

Angesichts der bevorstehenden Baumaßnahme erteilte die Regierung von Mittelfranken letztmalig eine bis zum 31.08.2011 befristete Betriebserlaubnis, wobei die Platzzahl
jedoch nochmals reduziert werden musste. Es wurde deutlich gemacht, dass im Falle
eines Aufschubs der Maßnahme eine Fortführung des Betriebs nur nach einer grund-
legenden Sanierung der Sanitärbereiche und mit einer weiteren drastischen Reduzierung der Platzzahl vorstellbar wäre.

Die Neubaupläne wurden von der Regierung positiv begutachtet. Bei einer Realisierung der Maßnahme gemäß beiliegenden Plänen wurde bereits eine unbefristete Betriebserlaubnis für o. g. Platzzahlen (75 Kindergartenplätze und 12 Krippenplätze) in Aussicht gestellt.


Baumaßnahme:

Nachdem die Bauabteilung der Regierung von Mittelfranken eine Sanierungslösung als unwirtschaftlich beurteilt hatte, wurde die Planung eines Ersatzneubaus vorangetrieben und durch Einbeziehung der Ergebnisse eines von Ref. VI durchgeführten Fassadenwettbewerbs optimiert.

Die Planung sieht vor, die Einrichtung während der Bauphase vorübergehend in einem Container zu betreiben. Nach Baufertigstellung im Herbst 2012 wird der Kindergarten in den Neubau einziehen und gleichzeitig den Betrieb der neuen Krippengruppe aufnehmen. 

 

 

Außenanlage:

Die beengte Situation erfordert eine intensive und optimale Platzausnutzung der Außenanlagen. Die Gestaltung der Freiflächen entspricht den altersgemäßen Bedürfnissen zur Förderung der kindlichen Entwicklung. Es sind im Wesentlichen dem Gebäude zugeordnete Terrassen, Sandspielflächen mit Wassermatschanlage, ein Spielgerätebereich sowie Beete, die von den Kindern gepflegt werden, vorgesehen.

Der Müllsammelplatz wird blickdicht eingezäunt.

Die einschlägigen Sicherheitsvorschriften zur Unfallverhütung werden ebenso berücksichtigt wie die notwendigen Fluchtwege.

Der Baumbestand soll erhalten werden.

 

Terminplanung:

bis November 2010:

  ● Fertigstellung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung
  ● Einreichung der Förderanträge bei der Regierung von Mittelfranken

bis Mai 2011:

  ● Einholen der Baugenehmigung, Ausführungsplanung, Angebotseinholung
  ● Umzug der bestehenden Kindergarteneinrichtung in Übergangscontainer
  ● Umzug der Theaterintendanz und Theaterverwaltung in Ersatzräumlichkeiten

Juni 2011 - August 2012:
  ● Bauausführung


Grobkostenschätzung:

Nach der vorliegenden Kostenschätzung ergeben sich nachfolgend aufgelistete Kosten für den Neubau:

 

Zusammen mit den Kosten für Gebäudeabbruch, Ersatzcontainer und Umverlegungsmaßnahmen technischer Anlagen ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von ca.
2.475.000,- €.

Diese Kosten sind in dieser Höhe in den Mittelansätzen für den Haushaltsentwurf 2011 und für das Investitionsprogramm 2010-2014 auf den IP-Nrn. 365B.402 und 365B.365 enthalten.


voraussichtliche staatliche Fördermittel:

Zuweisung nach FAG (Kindergarten)                                         ca. 309.600,00 €
Zuweisung nach Krippenförderrichtlinie                                     ca. 290.600,00 €

 

 

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Investitionskosten: Bau

 2.375.000,- €

bei IP-Nr.: 365B.402

Investitionskosten: Möblierung

 100.000,- €

bei IP-Nr.: 365B.356

 

 

 

Personalkosten (brutto):

 

3,5 Planstellen für Krippe + Kindergartenerweiterung

Folgekosten:

 

3,5 Planstellen für Krippe + Kindergartenerweiterung

 

 

 

Korrespondierende Einnahmen:

 290.600,00 €

Zuweisung nach Krippenförderrichtlinie

 

309.600,00 €                

Zuweisung nach FAG

 

60.000,- €                  

jährliche Betriebskosten-
förderung für Krippe + Platzerweiterung Kindergarten

 

35.000,- €                  

jährliche Gebühren für Krippe + Platzerweiterung Kindergarten

Weitere Ressourcen

 

 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

                         sind vorhanden auf IP-Nr. 365B.402 und 365B.356 (siehe Haushaltsentwurf 2011 bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

             sind nicht vorhanden

 


Anlagen:
- Lageplan M 1:1000
- Grundrisse M 1:200
- Schnitt A-A M 1:200

- Außenanlagenplanung M 1:100