Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 25. Juni
2010 über die Prüfung
Generalsanierung Palais Stutterheim wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit der Beratung und der
Beschlussfassung im Rechnungsprüfungsausschuss wird der Prüfungsbericht
verbindlich.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Schwerpunkt der Prüfung Generalsanierung Palais Stutterheim war die Prüfung der
Kostenermittlung und Kostenkontrolle sowie des verwaltungsinternen
Nachtragsmanagements und der werkvertraglich geschuldeten Nachtragsprüfung von
Gebäude- und Fachplaner.
Amt 24 wird angehalten, die Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen
umzusetzen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Steht im pflichtgemäßen Ermessen des zuständigen Fachbereichs.