Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Nach
Ablauf der Bewerbungsfrist für das Baugebiet 410 zum 21.05.2010 und Auswertung
der eingereichten Unterlagen liegt für jedes der zum Verkauf stehenden
Baugrundstücke eine Kaufzusage vor. Die Beurkundung der Kaufverträge kann ab
August stattfinden. Angeboten waren im Rahmen des Bewerbungsverfahrens 56 der
insgesamt 67 Grundstücke für Einzelhäuser und Doppelhaushälften, da für elf
weitere Parzellen Voreigentümer ihr bestehendes Ankaufsrecht ausüben werden.
Neun dieser mit Ankaufsrecht belegten Grundstücke gehen an die Kirche, die die
Grundstücke im Erbbaurecht an Familien vergeben wird. Durch den Verkauf der
Einzel- und Doppelhausgrundstücke werden Einnahmen in Höhe von 8,7 Mio. €
erzielt.
Im
Rahmen des Bewerbungsverfahrens haben sich 134 Interessenten für die 56
angebotenen Parzellen beworben, zwei Bewerbungen wurden vor Verteilung der
Grundstücke wieder zurückgezogen. Die Nachfrage übertraf damit erheblich die
Erwartungen der Verwaltung, da seit Beginn der Entwicklungsmaßnahmen im
Erlanger Westen bisher noch nie ein Bauabschnitt auf Anhieb vollständig verkauft
werden konnte. Auch für die Erbbaurechtsgrundstücke der Kirche übersteigt die
Zahl der Interessenten die verfügbaren Grundstücke.
Dieses
einerseits sehr erfreuliche Ergebnis bedeutet aber auch, dass der in Erlangen
anhaltend starken Nachfrage insbesondere nach Ein- und Zweifamilienhäusern in
den nächsten Jahren kein entsprechendes Angebot gegenüber stehen wird. Im
Baugebiet Pommernstraße sind lediglich noch zwei Bauplätze verfügbar, das
nächste Baugebiet im Erlanger Westen kann voraussichtlich nicht vor 2013
vermarktet werden. Für viele Bauwillige ist diese Wartefrist jedoch zu lang.
Insbesondere für die 76 Bewerber denen aufgrund der das Angebot übersteigenden
Nachfrage kein Bauplatz zugeteilt werden konnte, ist diese Situation unbefriedigend.
Nachdem in dem Reihenhausbereich des Baugebietes 410, der noch in diesem Jahr
Bauträgern angeboten werden soll und demnach voraussichtlich 2011 weiterverkauft
wird, lediglich 19 Wohneinheiten realisierbar sind, bietet selbst ein
Ausweichen auf diese Bauform für einen Großteil der 76 Interessenten keine
echte Alternative.
Auswertungsergebnis
Verteilung
der Punktezahlen unter den Bewerbern:
Am
häufigsten waren Bewerbungen von Familien mit zwei Kindern unter 16 Jahren (10
P). Anders als in den vergangenen Jahren war auch die Anzahl der Familien mit
drei (14 P) und mehr Kindern groß. Zusatzpunkte für das geplante Zusammenleben
mehrerer Generationen unter einem Dach erhielten insgesamt 16 Bewerber, die
Hälfte davon möchte sogar zwei ältere Personen in den Haushalt aufnehmen.
Die
Häufigkeit der Punkteergebnisse im Einzelnen:
> 14 P |
14 P |
11 - 13 P |
10 P |
7 – 9 P |
6 P |
3 – 5 P |
2 P |
1 P |
7 |
10 |
11 |
34 |
9 |
26 |
8 |
24 |
3 |
Grundstückszuteilung:
Erfreulicherweise
können 31 Bauwillige ihr Wunschgrundstück mit Priorität 1 oder 2 erhalten, bei
den restlichen Bewerbern war nur die Zuteilung einer Parzelle möglich, der sie
eine Priorität von 3 oder niedriger eingeräumt hatten, davon in 15 Fällen
Priorität 10 bis 26.
Von
den Bewerbern mit Zusatzpunkten für Mehrgenerationenwohnen können acht Familien
berücksichtigt werden, vier davon mit jeweils zwei älteren Personen.
Auswertungsverfahren
Die
Ermittlung der Punktezahlen pro Bewerber und die Zuteilung der Grundstücke
entsprechend den vom Stadtrat am 25.03.2010 beschlossenen Richtlinien (siehe
Anlage) erfolgten in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt und wurden von
zwei Sachbearbeiter/innen unabhängig voneinander mit übereinstimmendem Ergebnis
vorgenommen. Soweit möglich, wurde jeweils der Bauplatz zugeteilt, dem der
Bewerber die höchste Priorität eingeräumt hatte. Bei Konkurrenzen von Bewerbern
gleicher Punktezahl um denselben Bauplatz fiel die Entscheidung unter Aufsicht
und Mitwirkung des Rechnungsprüfungsamtes durch das Los.
Sieben Grundstücke waren gemäß Stadtratsbeschluss vorrangig an solche Bewerber zu vergeben, die sich zur Errichtung eines Passivhauses verpflichtet haben. Für jedes dieser Grundstücke gingen Bewerbungen mit einer entsprechenden Verpflichtung zur Errichtung eines Passivhauses ein. Häufig wurden die Passivhausparzellen allerdings auch von Bewerbern gewünscht, die ausdrücklich kein Passivhaus errichten wollen. Die zeitliche Begrenzung des Passivhausvorrangs erweist sich somit als nachfragegerecht.
Anlagen:
Richtlinien für den Verkauf städtischer Bauplätze an private Erwerber