Der UVPA nimmt den vorliegenden Sachbericht (inkl. des Zwischenberichtes der VGN-Untersuchungen zu den Linien 284/285 und 294) zur Kenntnis.
1 Sachbericht zur momentanen Situation in der Goethestraße
Bereits seit längerer
Zeit wird in der Stadt Erlangen über die Busanbindung der Altstadt und des
Bahnhofs diskutiert. Nach der schrittweisen Umwandlung längerer Abschnitte der
Nürnberger Straße und der Hauptstraße in reine Fußgängerzonen verbleibt dem
öffentlichen Busverkehr in der Altstadt als durchgehende Nord-Süd-Richtung nur
noch der Straßenzug Güterbahnhofstraße – Goethestraße. Zur Bedienung der
wichtigen und hochfrequentierten Haltestellen Bahnhof und Hugenottenplatz
verkehren auch nahezu alle Erlanger Stadtbuslinien auf dieser Route. Hieraus
resultiert eine starke Gesamtbelastung dieses Straßenzugs.
Vor allem im
Bereich der Goethestraße wird von einigen Anrainern seit langem eine Entlastung
vom Busverkehr gefordert. Wegen der wichtigen verkehrlichen Funktion der Haltestellen
in diesem Bereich – vor allem sind hier die Altstadt als Ziel zahlreicher
ÖPNV-Fahrgäste und die Anbindung des Bahnhofs/ Hugenottenplatz als wichtiger
Umsteigeknoten zu nennen – wurde eine Reduktion der Busverkehre durch die
Goethestraße bisher vermieden.
1.1 Stadtverkehr
1.1.1 Südliche Goethestr.
Im 2.
Nahverkehrsplan (Fertigstellung 2007) wurden bereits verschiedene Maßnahmen zur
Reduktion der Zahl der Busfahrten durch die Goethestraße näher untersucht.
Da dies nach wie
vor in der Öffentlichkeit und im Stadtrat kontrovers diskutiert wird,
beauftragte die Stadt Erlangen die VGN GmbH, zusätzlich eine detaillierte
Analyse der Nachfragewirkung auf Basis des Verkehrsmodells DIVAN zu erstellen.
Der nun vorliegende Zwischenbericht zur Untersuchung „Herausnahme der Linien
284, 285 und 294 aus der südlichen Goethestr.“ nennt sowohl positive Wirkungen
(Verkürzung des Linienwegs, Reisezeitvorteil für die Fahrgäste, die die
Innenstadt nur durchfahren, Verringerung der Busbelastung in der südlichen
Goethestr. um ca. 17%) als auch negative Wirkungen (Wegfall von drei
Haltestellen, die momentan von über 4500 Fahrgästen benutzt werden,
Verlängerung der Umsteigezeit um 5min zwischen Bahnhof und Arcaden, mögliche
Abwanderung vom ÖPNV zum MIV). Den Nachteilen durch verlängerte Reisezeiten und
erschwertes Umsteigen für eine relativ große Fahrgastgruppe stehen
Reisezeitvorteile für eine kleine Gruppe der Fahrgäste, die die Innenstadt
lediglich durchfahren, gegenüber.
Aufgrund des nachgewiesenen großen Widerstandes bei unter anderem langen
Fußwegen könnte der Abwanderungsverlust im ungünstigsten Fall bis zu 300
Fahrgäste/Tag betragen, was Einnahmenverluste von 50.000€/Jahr bedeutet.
Aus diesen Gründen
wurde bereits im 2. Nahverkehrsplan von dieser Maßnahme abgeraten. Dies war im
projektbegleitenden Arbeitskreis Nahverkehrsplan (mit Vertretern der
Stadtverwaltung, der Stadtratsfraktionen und der Verkehrsunternehmen)
konsensfähig.
Der Umbau der
Goethestr. im Sommer 2009 und 2010 allerdings gab bzw. gibt der Verwaltung die
Möglichkeit, die Herausnahme der oben genannten drei Linien im Betrieb zu
testen und die verkehrlichen Auswirkungen zu beobachten. Bei den im letzten
Jahr durchgeführten Fahrgastzählungen musste festgestellt werden, dass sich die
Fahrgastzahlen im Vergleich zum Vorjahr (2008) um teilweise bis zu 17% auf den
oben genannten Linien reduziert haben.
Es ist bekannt, dass hierdurch nur eine grobe Abschätzung der Wirkung
bestimmter möglicher dauerhafter Busumleitungen möglich ist. Dies liegt zum
einen daran, dass die Struktur des temporären Busnetzes durch Busumleitung bei
einer Totalsperrung einer Straße anders ist als bei einer selektiven
Verlagerung von Buslinien. Insbesondere die Umsteigemöglichkeiten der Buslinien
untereinander unterscheiden sich wesentlich.
1.1.1.1 Zum
anderen sind bei Straßensperrungen, die ganz oder teilweise auch für den
Individualverkehr gelten, geringere Modal-Split-Veränderungen zu erwarten als
bei Umleitungen, die nur für den ÖPNV gelten.
Aus diesem Grund
wird die Verwaltung, natürlich unter Berücksichtigung der gewonnenen
Ergebnisse, die dauerhafte Verlegung nochmals intensiv im Rahmen der
(Teil-)Fortschreibung des Nahverkehrsplanes prüfen lassen. Eine detaillierte Analyse der
Simulationsergebnisse wird Vor- und Nachteile aus Sicht der Fahrgäste anhand
der Veränderungen von Reisezeiten und Umsteigehäufigkeiten beleuchten.
Allerdings ist
fraglich, ob diese Maßnahme von den Anwohnern als Entlastung hinreichend
wahrgenommen werden würde, da die von 1150 auf 950 reduzierte Anzahl der Fahrten
im Südabschnitt der Goethestraße nach wie vor eine hohe Belastung darstellt.
1.1.2 Nördliche Goethestr./Heuwaagstr.
Als Alternativfahrwege für Buslinien aus dem Westen wurden Ideen und Vorschläge aus der Bürgerschaft bewertet.
Dabei geht es im Wesentlichen darum, dass die Münchener Straße und die
Thalermühlstraße verstärkt die Funktion von Entlastungsstrecken für den Bereich
Goethestraße und Heuwaagstraße für den Busverkehr übernehmen sollen.
Grundsätzlich ist für beide Alternativführungen festzustellen, dass es gerade
für den Bereich Martin-Luther-Platz erhebliche Nachteile. Im Folgenden die
detaillierten Stellungnahmen zu den einzelnen Vorschlägen:
1) Münchener Straße
Eine Führung der Linien über die Münchener Straße kann nicht in die Überlegungen
einbezogen werden, da die Unterführung im Bereich des Altstädter Friedhofes
eine Höhenbegrenzung von 3,20 m aufweist. Für die Gasbusse, die aus
umweltpolitischen Gründen von der EStW und DB Frankenbus beschafft wurden und
eine Höhe von 3,28m bzw. 3,36m haben, ist diese Unterführung daher nicht
befahrbar.
Die lichte Höhe ist aufgrund des oberen Bewegungsspielraumes (ca.
0,25m), den ein fahrendes Fahrzeug zum Ausgleich von Ladeungenauigkeiten und
der durch Fahrbahnunebenheiten ausgelösten Fahrzeugschwingungen benötigt, mehr.
Des Weiteren ist aus baulichen Gründen in diesem Bereich auch kein
Begegnungsverkehr für Busse möglich.
Eine Anfrage bei der DB Projektbau ergab, dass der Ausbau der
Bahnstrecke nördlich des Erlanger Bahnhofs nicht vor dem Jahr 2015 erfolgt.
Dies bedeutet für die Verwaltung, dass es für die Überarbeitung der Planungen,
Abstimmung der Kreuzungsvereinbarungen und ggf. auch ein ergänzendes
Planrechtsverfahren ausreichend ist, wenn der Bahn eine Entscheidung über den
Ausbauwunsch im Jahr 2012 mitgeteilt wird. Dieser Vorgehensweise wurde am
21.07.2009 im UVPA einstimmig zugestimmt.
Die Verkehrsplanung wird im Rahmen des Nahverkehrsplans prüfen lassen,
ob bei einer Änderung der Linienführung über die Münchener Straße substanzielle
Nachteile für die Busnutzer entstehen würden. In diesem Zusammenhang ist mit
besonderer Sorgfalt der Bereich Martin-Luther-Platz zu untersuchen, da durch
fehlende Verknüpfungen die Umsteigebeziehungen der Linien aus dem Westen zum
Beispiel mit den Linien 288/289 deutlich schlechter werden würden. Ein
Umsteigen wäre erst am Bahnhof möglich, was längere Fahrzeiten und längere
Fußwege durch die Bahnhofunterführung bedeuten würde.
Neben den Kosten für die neue Unterführung (ca. 4,20Mio Euro abzüglich
ca. 50-60% GVFG-Förderung) müssten von der Stadt für diese Lösung überdies auch
umfangreiche Anpassungsmaßnahmen im Bereich Fuchsenwiese (Wegfall von
Parkplatzfläche, Ausbau der Straße, etc.) finanziert werden.
Die Nachteile für die ÖPNV-Erschließung der Altstadt, die schlechtere
Erreichbarkeit der Haltestellen, insbesondere auch für betagte Bürgerinnen und
Bürger, sowie mögliche Auswirkungen auf den Einzelhandel in der Altstadt
müssten bei diesem Konzept den positiven Effekten gegenübergestellt werden.
2) Thalermühlstraße
Die Thalermühlstraße ist im momentanen Ausbauzustand auch keine
Alternative für die Buslinien aus dem Westen. Maßgebliche Gründe sind, neben
der baulichen Stituation, im Wesentlichen der Rückstau auf der
Thalermühlstraße, im Besonderen im abendlichen Berufsverkehr stadtauswärts und
dadurch die für den Busverkehr zu erwartenden massiven Behinderungen bei der
Einfahrt von der Thalermühlstraße in die Dechsendorfer Straße. Eine
Busbevorrechtigung würde dabei auf den Gesamtverkehr in diesem Bereich zu erheblichen
negativen Auswirkungen führen. Des Weiteren muss aus fahrgeometrischen Gründen
Begegnungsverkehr im Bereich der Unterführung der A73 vermieden werden.
Auf die Verschlechterung der Umsteigebeziehungen im Bereich
Martin-Luther-Platz und die noch schlechtere Erschließung der nördlichen
Innenstadt (im Vergleich zur Führung über die Münchener Straße) sei auch hier
nochmal hingewiesen.
1.2 Regionalverkehr
Momentan wird auch immer wieder die Forderung laut, dass die Stadt den
Regionalbuslinien die Durchfahrt durch die Goethestraße verweigern soll. Nach
Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde, der Regierung von Mittelfranken, gibt
es dazu aus rechtlicher Sicht keine Möglichkeit. Solange die Straßen für
Busverkehr geeignet sind und dort auch andere Linien (Stadtbusse) fahren, kann
es dem Regionalverkehr nicht verboten werden, auch diese Straßen zu nutzen.
Mehrere Nachfragen bei DB Frankenbus (ehemals OVF) ergaben, dass
aufgrund der Notwendigkeit für die Fahrgäste und des Fehlens alternativer
attraktiver Fahrwege auf die gute Erschließung im Bereich der
Goethestraße/Hauptstraße nicht verzichten kann.
Zur Verdeutlichung wurden der Verwaltung von DB Frankenbus
Fahrgastzahlen aus den Jahren 2008 und 2009 (Umleitungsbetrieb) übergeben. Hier
ist ein deutlicher Rückgang auf den betroffenen Linien zu verzeichnen, den DB
Frankenbus hauptsächlich mit der ungünstigen Linienführung in der
Umleitungsphase begründet. Im Einzelnen sind dies: Linie 205 ca. 20%, Linie 203 ca. 12%, Linie
202 ca. 28%, Linie 253 ca. 23%.
Auch eine während der Umleitung durchgeführte Befragung der Fahrgäste
bestätigt dies. Für ca. 88% der
Befragten ergaben sich Nachteile durch die Umleitung (längeren Fußweg, längere
Fahrzeit, ungünstigeren Anschluss) lediglich für ca. 12% der Befragten hatte die
Umleitung keine Auswirkungen.
2 Zusammenfassung und Ausblick auf das Umleitungskonzept 3. Bauphase
Grundsätzlich ist für Erlangen festzuhalten, dass viele Bürger eine Wahlmöglichkeit beim Verkehrsmittel haben. Das heißt, ändert sich die Linienführung ohne zusätzliche Erschließungsfunktion und verschlechtert sich dadurch das Angebot für einzelne Fahrgäste (längere Fahrzeit und Fußwege, schlechterer Anschluss), steigen viele aufs Auto um.
Deutlich wird dies beim Vergleich der Jahreszählungen von 2008 und 2009 der EStW. Es sind nicht unerhebliche Fahrgastrückgänge im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen.
Unter anderem aus diesem Grund werden im Konzept für die 3. Bauphase im Sommer 2010 die bestehenden Verbindungen insbesondere zur Bedienung der Altstadt und der Arcaden erhalten (kein Umsteigen notwendig), auch wenn dies teilweise mit Umwegfahrten und damit längerer Fahrzeit verbunden sein wird.
Besonderes Augenmerk liegt für die Verwaltung auf den Linien 284/285/294
sowie 30/30E, da deren Fahrwege und veränderte Endpunkte mittelfristig eine
mögliche Alternative für eine dauerhafte Verlegung aus der Goethestr.
darstellen und folglich im Umleitungskonzept der 3. Bauphase nochmal getestet
werden sollen.
Für alle anderen Linien (inkl. der Regionalbusse) wird aufgrund der
momentanen verkehrlichen und baulichen Situation (Münchener Straße und
Thalermühlstraße) sowie der fehlenden Analyse auf die Auswirkung der Nachfrage
keine Verlegung empfohlen.
3 Weiteres Vorgehen seitens der Verwaltung
Der 2. Nahverkehrsplan wurde Mitte 2007 beschlossen. In Abstimmung mit dem Gutachter (VGN) wird der 3. Nahverkehrsplan in den Jahren 2011/2012 erarbeitet.
Aufgrund der anstehenden Eröffnung der S-Bahn sowie der steten Forderung nach einer Entlastung der Goethestraße werden in Zusammenarbeit mit dem Gutachter diese Bereiche bereits in einer Teilfortschreibung des Nahverkehrsplanes vorgezogen bearbeitet (Zeitraum: Februar 2010-Ende 2010).
Zusätzlich zum Gutachten wird die Verwaltung die
Haushaltsbefragung „Leben in Erlangen 2010“ sowie die verkehrlichen und
betrieblichen Auswirkungen der 3. Umleitungsphase für die Goethestraße, die
Ende November endet, auswerten und Anfang 2011 in den Stadtratsgremien
vorstellen. Dort sollte dann die Entscheidung erfolgen, ob die drei Buslinien zum
nächstmöglichen Zeitpunkt herausgenommen werden sollen. Aus betrieblichen
Gründen wäre dies 4-5 Monate nach Beschlussfassung möglich.
Anlagen: ---