Sitzung: 11.01.2024 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0
Vorlage: 201/061/2023
Ergebnis/Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt im Haushalt 2024 und in der
mittelfristigen Finanzplanung
2023 – 2027 mit Investitionsprogramm redaktionelle Änderungen durchzuführen,
die aus haushaltsrechtlichen oder organisatorischen Gründen notwendig sind –
insbesondere Korrekturen zwischen Ansätzen für Investitionen und
Unterhaltungsmaßnahmen -, den sachlichen Inhalt der Pläne aber nicht ändern.