Ergebnis/Beschluss:

1.    Der weiteren Anerkennung des Deutschlandtickets i.S.d. § 9 Regionalisierungsgesetz und der bundeseinheitlichen Tarifbestimmungen wird bezogen auf den Verantwortungsbereich der Stadt Erlangen in der Funktion als ÖPNV-Aufgabenträger zunächst befristet für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis einschließlich zum 30.04.2024 zugestimmt.

2.    Die bestehende, bis zum 31.12.2023 befristete Fortschreibung zum öffentlichen Dienstleistungsauftrag wird entsprechend der in Kürze zu erwartenden „Richtlinien Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2024“ aktualisiert und bis 30.04.2024 verlängert.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat die Frage einer über den 30.04.2024 hinausgehenden Fortsetzung des Deutschlandtickets rechtzeitig zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen.