Sitzung: 30.11.2023 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0
Vorlage: 771/019/2023
Ergebnis/Beschluss:
Der Jahresabschluss des EB77 für das Wirtschaftsjahr 2022 wird gem.
§ 25 EBV (Eigenbetriebsverordnung Bayern) festgestellt und Entlastung wird
(gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung) erteilt.
Der von der Dr. Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft geprüfte Jahresabschluss 2022 weist in der Gewinn-
und Verlustrechnung ein Jahresergebnis von +128.362,86 € aus.
Zusammen mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres i.H.v. 675.878,28 € ergibt sich
damit ein Ergebnis i.H.v. 804.241,14 €. Es wird beschlossen, dieses Ergebnis
auf neue Rechnung vorzutragen.