Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Der Stadtrat ermächtigt die Vertretung der Stadt Erlangen, in der Gesellschafterversammlung der GEWOBAU Erlangen GmbH folgende Beschlüsse zu fassen.

1.      Der Jahresabschluss zum 31.12.2022, der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gem. § 322 HGB versehen ist, wird festgestellt.

2.      Gemäß Vorschlag von Geschäftsführung und Aufsichtsrat wird folgende Gewinnverwendung beschlossen:

a.       Auf Zahlung einer Dividende für das Jahr 2022 wird verzichtet.

b.      Der Jahresüberschuss von 2.841.256,27wird den anderen Gewinnrücklagen zugeführt.

3.      Dem Aufsichtsrat wird für das Jahr 2022 Entlastung erteilt.

4.      Der Konzernabschluss zum 31.12.2022 wird gebilligt.

  1. Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 gewählt. Die Beauftragung umfasst auch die Prüfung nach § 53 HGrG und die prüferische Durchsicht des Reporting Packages für den Konzernabschluss der Stadt Erlangen.

 

  1. Der Geschäftsführer der GEWOBAU Erlangen GmbH, Herr Tobias Stöhr, wird ermächtigt, in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter der GEWOBAU Beteiligungsgesellschaft mbH folgende Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der GEWOBAU Beteiligungsgesellschaft mbH zu fassen:

a.       Der Jahresabschluss der GEWOBAU Beteiligungsgesellschaft mbH zum 31.12.2022, der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gem. § 322 HGB versehen ist, wird festgestellt.

b.      Dem Aufsichtsrat der GEWOBAU Beteiligungsgesellschaft mbH wird für das Jahr 2022 Entlastung erteilt.

c.       Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird zum Abschlussprüfer der GEWOBAU Beteiligungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2023 gewählt. Die Beauftragung umfasst auch die Prüfung nach § 53 HGrG.