Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Der Bericht des Revisionsamtes vom 15.09.2023 über die Prüfung des Jahresabschlusses des EB 77 für das Wirtschaftsjahr 2022 (Nr. 14/2023) wird zur Kenntnis genommen.

 

Dem Stadtrat wird vorgeschlagen,

 

-             den Jahresabschluss 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und

-             der Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.