Sitzung: 26.10.2023 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 2
Vorlage: 14/155/2023
Ergebnis/Beschluss:
1. Die interne Meldestelle der Stadt Erlangen gemäß § 12 HinSchG wird beim Revisionsamt eingerichtet.
2. Der
Betrieb der internen Meldestelle erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen
unter
Erteilung der notwendigen Befugnisse nach § 12 Abs. 4 HinSchG und unter
Beteiligung der für die jeweiligen Hinweise erforderlichen Dienststellen gemäß
§ 18 HinSchG.
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