Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 2

Ergebnis/Beschluss:

1.      Die interne Meldestelle der Stadt Erlangen gemäß § 12 HinSchG wird beim Revisionsamt eingerichtet.

 

2.      Der Betrieb der internen Meldestelle erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen unter
Erteilung der notwendigen Befugnisse nach § 12 Abs. 4 HinSchG und unter Beteiligung der für die jeweiligen Hinweise erforderlichen Dienststellen gemäß § 18 HinSchG.

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