Sitzung: 18.10.2023 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: 233/001/2023
Ergebnis/Beschluss:
1. Eine antragsgemäße Aushändigung von Biermarken durch die Stadt Erlangen erfolgt nicht.
2. Den Festbesuchern und Festbesucherinnen bleibt es gem. § 8 Satz 1 BergkirchweihVO weiter untersagt, alkoholische Getränke aller Art auf das Festgelände mitzubringen.
3. Der Antrag der Fraktion Erlanger Linke Nr. 091/2023 vom 26.06.2023 ist damit bearbeitet.