Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

 

1.    Eine antragsgemäße Aushändigung von Biermarken durch die Stadt Erlangen erfolgt nicht.

 

2.    Den Festbesuchern und Festbesucherinnen bleibt es gem. § 8 Satz 1 BergkirchweihVO weiter untersagt, alkoholische Getränke aller Art auf das Festgelände mitzubringen.

 

3.    Der Antrag der Fraktion Erlanger Linke Nr. 091/2023 vom 26.06.2023 ist damit bearbeitet.